preparatory:AB 262053
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2020-06-04
Wortprotokoll
Vorab: Ich gehöre nicht zu jenen, die aus der AHV-Nummer einen heiligen Gral machen. Manchmal hat man ein wenig das Gefühl, der Schutz der AHV-Nummer käme gewissermassen dem Schutz der Seele des Schweizers gleich und alles andere sei dann unproblematisch. Nur um ein Beispiel zu nennen: In diesem Gesetz wird auch die Personensicherheitsprüfung geregelt. Da werden Informationen von Leuten gespeichert, die sehr, sehr tief in die Persönlichkeitssphäre, in die Intimsphäre hineingehen, weil man eben schauen muss, ob jemand eine Flanke aufweist, die allenfalls missbraucht werden kann. Wenn man von Risiken spricht, sind diese also an einem anderen Ort zu suchen.
Dennoch empfehlen wir Grünen Ihnen, mit der Mehrheit zu gehen, dies aus dem folgenden Grund: Wir sollten die AHV-Nummer nur dort verwenden, wo sie wirklich nötig ist, dort, wo es darum geht, aus unterschiedlichen Systemen Daten miteinander abzugleichen - und zwar je Daten, die gemäss diesen Systemen gespeichert werden dürfen - und sicherzustellen, dass man von derselben natürlichen Person spricht. Auf der anderen Seite aber sollte man es so machen, wie es grundlegend Standard ist: Man soll nicht die AHV-Nummer selbst speichern, sondern einen von ihr unumkehrbar abgeleiteten Code. Das heisst, es gibt eine mathematische Operation, die aus der AHV-Nummer etwas anderes macht, was zwingend einmalig ist und von dem man zwingend nicht mehr auf die AHV-Nummer zurückschliessen kann. Das ist meines Erachtens die richtige technische Antwort auf das Problem.
Der Ständerat ist auch etwas weltfremd, indem er die AHV-Nummer quasi im Plaintext als das Hauptidentifikationsmerkmal schafft. Ich würde mich dann schon lieber mit einem Login einloggen, statt mich jeweils mit meiner AHV-Nummer einloggen zu müssen. Das ist etwas weltfremd.
Zur Minderheit II: Für uns ist es klar - wenn die Mehrheit nicht durchkommt, werden wir trotz allem, obwohl es technische Erschwerungen gibt, eher mit der Minderheit II (Keller-Inhelder) gehen als mit der Minderheit I (Flach).