preparatory:AB 263242
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2020-06-10
Wortprotokoll
Ich spreche hier für die Mehrheit der grünliberalen Fraktion zum Thema der Klimaverträglichkeit der Finanzflüsse. Um es vorwegzunehmen: Wir stimmen den Minderheiten Clivaz Christophe und Egger Kurt zu und stimmen bei der Minderheit Egger Mike mit der Mehrheit.
Weshalb braucht es Regeln für die Klimaverträglichkeit von Finanzflüssen? Man könnte ja auch von der Annahme ausgehen, dass in der heutigen Zeit, in der die wirtschaftlichen Fakten zum Klimawandel klar sind, die Finanzmärkte von alleine nachhaltiger werden und der Anteil von nachhaltigen Investitionen zunimmt. Das stimmt zwar: Die Finanzbranche wandelt sich, das ist zu anerkennen. Die bisherigen Anstrengungen reichen aber leider noch nicht.
Das liegt auch etwas in der Natur der mit dem Klimawandel verbundenen Risiken und Kosten. Die Hauptfunktion der Kapitalmärkte ist es ja, dafür zu sorgen, dass die finanziellen Mittel, das heisst unsere Sparguthaben, diejenigen der Pensionskassen usw., effizient angelegt werden. Im Spannungsfeld von Risiko und Rendite fliessen in einer idealen Marktsituation die finanziellen Mittel dorthin, wo das Verhältnis zwischen Rendite und Risiko am grössten ist. Leider werden auf den Finanzmärkten die finanziellen Risiken der Klimaerwärmung, aber auch der gesellschaftliche Nutzen des Klimaschutzes, das heisst die Rendite von Klimaschutzmassnahmen, unterschätzt.
Denn das Klima ist ein sogenannt öffentliches Gut, das nicht eine einzige Person alleine besitzen kann. Vielmehr besitzen wir es quasi alle gemeinsam. So besteht die Gefahr, dass eben zu wenig investiert wird. Nur sehr wenige fühlen sich letztendlich dafür verantwortlich. Es kommt deshalb nicht von ungefähr, dass das Klimaabkommen von Paris eine Umlenkung der Finanzströme verlangt. Finanzflüsse sollen mit einer in Bezug auf das Klima emissionsarmen und widerstandsfähigen Entwicklung in Einklang gebracht werden. Artikel 43a nimmt diese Passage wörtlich auf. Es handelt sich somit um einen ersten Schritt in der Umsetzung dieses Teils des Klimaabkommens.