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preparatory:AB 264480

Moret Isabelle · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-17

Wortprotokoll

Antrag der Mehrheit WAK-N[GZ]

Annahme der Motion

[VS]

Antrag der Minderheit WAK-N[GZ]

(Ryser, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Bertschy, Birrer-Heimo, Grossen Jürg, Michaud Gigon, Rytz Regula, Wermuth)[GZ]

Ablehnung der Motion

[VS]

Antrag der Mehrheit FK-N[GZ]

Ablehnung der Motion

Schriftliche Begründung[GZ]

In den letzten Wochen befasste sich die FK-N sehr häufig mit den vom Bundesrat beantragten Nachtragskrediten zur Bewältigung der Covid-19-Krise (vgl. Nachträge I und IIa zum Voranschlag, 20.007 und 20.042). Die Kommission prüfte die Anträge des Bundesrates jeweils unter Berücksichtigung der finanzpolitischen und der gesamtwirtschaftlichen Lage. Es ist offensichtlich, dass die aktuelle Krise eine enorme Herausforderung für den Bundeshaushalt darstellt. Neben den hohen Nachtragskrediten, die von den eidgenössischen Räten gesprochen wurden, ist in den nächsten Jahren auch mit einem beträchtlichen Rückgang der Steuereinnahmen zu rechnen. Vor diesem Hintergrund beauftragte die FK-N den Bundesrat am 24. April 2020, ihr in einem schriftlichen Bericht aufzuzeigen, wie sich die ausserordentlichen Ausgaben in den kommenden Jahren auf die Bundesfinanzen und insbesondere auf die ungebundenen Ausgaben auswirken werden (vgl. Medienmitteilung vom 25. April 2020). Am 14. Mai 2020 ersuchte sie den Bundesrat zudem, bis Ende Juni 2020 zur aktuellen Haushaltlage und zum weiteren Vorgehen Stellung zu nehmen, indem er ihr eine erste Einschätzung unterbreitet und insbesondere darlegt, wie er mit der Schuldenbremse umzugehen gedenkt (vgl. Medienmitteilung vom 15. Mai 2020). Die Kommission will so bald wie möglich eine fundierte finanzpolitische Diskussion führen können. Die FK-N wird die Grundzüge des neuen Finanzplans somit bereits im September 2020 eingehend diskutieren und nicht die Subkommissionssitzungen und die Detailberatung des Voranschlages im Oktober abwarten. Die Motion 20.3450 der WAK-N verlangt, dass ein Betrag von derzeit 1,3 Milliarden Franken jedes Jahr ausschliesslich zum Schuldenabbau verwendet wird. Sie fällt somit in den Bereich der Finanzpolitik und[NB]betrifft die[NB]laufenden finanzpolitischen Diskussionen in der FK-N. Da die FK-N vor Einreichung dieser Motion nicht konsultiert wurde, hat sie keine andere Möglichkeit, Stellung zu nehmen, als diesen Antrag einzureichen. Die FK-N beantragt[NB]dem Nationalrat mit 16 zu 8 Stimmen, die Motion der WAK-N abzulehnen. Deren Umsetzung hätte bei den ungebundenen Ausgaben (insbesondere im BFI-Bereich sowie bei der Armee, der Landwirtschaft und der Entwicklungszusammenarbeit) Kürzungen in Höhe von 5 Prozent zur Folge. Dieser Anteil dürfte sogar noch steigen, sofern aufgrund des in den nächsten Jahren zu erwartenden Rückgangs der [PAGE 1053] Einnahmen bei der Mehrwertsteuer und bei der direkten Bundessteuer strukturelle Defizite abgebaut werden müssen. Die Mehrheit der FK-N hält den von der WAK-N vorgeschlagenen Ansatz für nicht angemessen und verfrüht. Sie geht von einem Anstieg der Bundesschulden um 40 Milliarden Franken und geringeren Auswirkungen auf die Kantone und die Gemeinden aus. Im schlimmsten Fall wird die Verschuldung der öffentlichen Hand von 27 Prozent im Jahr 2019 auf etwas weniger als 40 Prozent des BIP steigen und damit immer noch deutlich unter der für den Euroraum massgebenden 60-Prozent-Grenze liegen. Die Schulden z. B. von Deutschland werden von 60 auf mehr als 75 Prozent und diejenigen von Frankreich von 99 auf 115 Prozent zunehmen. Für die FK-N ist es ausserdem zu früh, sich schon jetzt auf eine Lösung für den Umgang mit den höheren Schulden festzulegen. Im Übrigen lehnt der Bundesrat die Motion der WAK-N aus denselben Gründen ab. Ein zu rascher Schuldenabbau hätte eine restriktive Finanzpolitik zur Folge und würde die wirtschaftliche Erholung behindern. Die FK-N möchte daher, dass ein Weg gefunden wird, die Schulden in einem vernünftigen Tempo abzutragen, ohne die wirtschaftliche Erholung zu bremsen. Verschiedene Möglichkeiten werden derzeit geprüft. Die Verwendung der Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank ist eine davon, bei Weitem aber nicht die einzige. Die Minderheit der FK-N folgt der Argumentation der Mehrheit der WAK-N, welche den Anteil des Bundes an die künftigen Ausschüttungen der Nationalbank vollumfänglich zum Abbau der Corona-Schulden verwenden will, bis die Bundesschulden wieder den Stand vor der Corona-Krise erreichen.

[VS]

Antrag der Minderheit FK-N[GZ]

(Feller, Grin, Guggisberg, Keller Peter, Markwalder, Nicolet, Sollberger, Strupler)[GZ]

Annahme der Motion

[VS]