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Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-07

Wortprotokoll

Ein inhaltlicher Hinweis zu Artikel 40a Absatz 1ter: Die Kommission war einstimmig der Meinung, dass wir diese Regelung wegen der Technologieneutralität streichen sollten. Das darf nicht auf Gesetzesstufe geregelt werden. Der Bundesrat kann aber auf Verordnungsstufe eine solche Regelung vorsehen, weil sie im Flugverkehr eine realistische technische Lösung ist. Bezüglich Technologieneutralität werden die Innovationsförderung der Schweizer Wirtschaft und vor allem auch die Cleantech-Branche extrem darin gefördert, ihre Produkte zu entwickeln und in die Welt zu tragen.

Ebenfalls wird zuhanden des Amtlichen Bulletins festgehalten, dass genau auch deshalb beim Klimafonds Public-Private-Partnership-Projekte lanciert werden können, was dem Willen der Kommission entspricht. Wenn wir dank der Schweizer Innovationskraft und unserem Forschungsplatz mit ETH, EPFL und weiteren Institutionen private Leuchtturmprojekte im Bereich der erneuerbaren Energien, der Energieeffizienz und nicht zuletzt auch im Bereich der Speichermöglichkeiten umsetzen, garantiert dies einen Werkplatz mit innovativen und zukunftsorientierten Arbeitsplätzen. Dies gilt es hier bei diesen Artikeln als inhaltlichen Hinweis zuhanden der Materialien festzuhalten.

Ich erläutere nun die Ausgangslage zu Absatz 2ter, wie es meine Aufgabe als Kommissionssprecher ist. Mit diesem Absatz können mit höchstens 30 Millionen Franken pro Jahr aus dem Klimafonds Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs Finanzhilfen zur Förderung des grenzüberschreitenden Schienenpersonenverkehrs, einschliesslich Nachtzüge, gewährt werden. Unter der Hypothese, dass mehr Nachtzüge zu weniger Flugverkehr und somit weniger CO2-Emissionen führen, ist die zu Absatz 2ter von der Mehrheit vorgeschlagene Subvention verfassungskonform. Allerdings setzte das Landverkehrsabkommen mit der EU einer Subvention des internationalen Schienenverkehrs Grenzen - sie könnte von der EU als ungerechtfertigte Staatsbeihilfe qualifiziert werden.

Fernverkehrs- und Nachtzugsverbindungen bedingen eine Kooperation der beteiligten Länder. Als Kommissionssprecher erlaube ich mir, dieses Anliegen einzumitten. Das Ziel des Klimafonds muss es sein, die Gelder möglichst effizient zu investieren und dabei die grösstmögliche Treibhausgasreduktion zu erzielen. In diesem Sinne sind Ausgabeposten für ausgewählte Verwendungszwecke nicht sinnvoll. Auch wenn sie als Maximalbeträge formuliert sind, schüren sie bei den potenziell Begünstigten eine Erwartungshaltung. Umgekehrt könnte sich in einigen Jahren zeigen, dass der Klimafonds sogar mehr als 30 Millionen Franken jährlich in Alternativen zu Kurzstreckenflügen investieren sollte, womit das Gesetzeskorsett zu eng wäre.

Der Antrag Knecht unterlag in der Kommission mit 4 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung. [PAGE 661]

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