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Weichelt-Picard Manuela · Nationalrat · 2020-09-09

Weichelt-Picard Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2020-09-09

Wortprotokoll

Familienergänzende Kinderbetreuung in Zeiten von Epidemien ist systemrelevant, das haben wir hautnah erfahren. Im Homeoffice können Kinder nicht nebenbei betreut werden, das hat sich nun einmal mehr deutlich gezeigt. Es braucht ein verlässliches Betreuungsangebot. Aufgrund der eher unglücklichen Kommunikation des Bundesrates sind viele Institutionen in eine finanzielle Not geraten.

Warum sage ich "eher unglückliche" Kommunikation des Bundesrates? In Artikel 5 Absatz 3 der Covid-19-Verordnung 2 des Bundesrates steht: "Die Kantone sorgen für die notwendigen Betreuungsangebote für Kinder, die nicht privat betreut werden können. Besonders gefährdete Personen dürfen dazu nicht eingebunden werden." Einige Kantone und Gemeinden haben daraufhin die Krippen geschlossen oder extrem restriktive Vorschriften gemacht, welche Berufe der Eltern zu einer Aufnahme der Kinder berechtigen. Viele Eltern und Kinder kamen damit in Bedrängnis, namentlich bei engen Wohnverhältnissen und ohne Aussenraum, bei häuslicher Gewalt, bei psychischen Belastungen durch drohenden Arbeitsplatzverlust; ich nenne nur einige Beispiele.

Es wurden Zugangs- und Priorisierungsgrundsätze aufgestellt, die unhaltbar waren. Eltern wurden informiert, dass die Notbetreuung nicht für alle Kinder Platz biete, damit die Gemeinde nicht gegen das Schulverbot des Bundes verstossen würde. Die Notbetreuung solle lediglich sicherstellen, dass Eltern weiterhin ihren beruflichen Tätigkeiten nachgehen können, soweit dies für die Aufrechterhaltung systemrelevanter Aufgaben notwendig sei.

Dieses Vorgehen eines Teils der Krippen, Kantone und Gemeinden widersprach der Covid-19-Verordnung 2 des Bundesrates. Die Notbetreuung des Bundesrates war nicht an Kriterien gebunden. Kantone hätten auch nicht weiter einengen dürfen, als dies der Bundesrat in seiner Verordnung gemacht hat.

Dem Bundesrat war die Situation bewusst, dass die teilweise Überreaktion der Krippen, Gemeinden und Kantone nicht im Sinne der Verordnung war, welche den Kindern, die nicht privat betreut werden konnten, ein notwendiges Betreuungsangebot garantierte. Der Bundesrat ist jedoch nicht eingeschritten und hat auch an keiner Medienkonferenz klar Stellung bezogen. Sollte es nochmals zu einer ähnlichen Situation kommen, ist es zwingend, dass der Bundesrat klarer kommuniziert und Institutionen für familienergänzende Kinderbetreuung, welche aufgrund von Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie Ertragsausfälle erleiden, finanziert - und dies zwingend. Das ist der Unterschied zum Antrag der Minderheit I (Feri Yvonne), der die Unterstützung als Kann-Formulierung vorsieht. Mit einer Kann-Formulierung gibt das Parlament die Sache erneut aus der Hand.

Unsere Minderheit bittet Sie, die Muss-Formulierung zu unterstützen. Besten Dank im Namen der Kinder, der Eltern, der Institutionen und der Arbeitgebenden.