preparatory:AB 26816
Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-18
Wortprotokoll
Ich danke dem Bundesrat für die breite Auslegeordnung zur Verständigungspolitik, die er mit seiner Antwort auf meine Interpellation erstellt hat. Es ist ein guter Überblick; er erlaubt es, sich wieder einmal Rechenschaft über die Verständigungspolitik abzulegen. Ich erkläre mich auch von der Antwort des Bundesrates als befriedigt. Ich bin mir durchaus bewusst, dass im Rahmen einer Interpellationsbeantwortung die verschiedenen Aspekte eigentlich nur gestreift werden können. Aber ich wollte Sie verschonen und nicht bereits jetzt mit einer Empfehlung einen ausführlichen Bericht veranlassen.
Zur Verständigungspolitik könnte man tatsächlich eine Open-End-Veranstaltung durchführen, wie es auf der Tagesordnung steht, aber ich will Sie damit verschonen.
Ich erlaube mir trotzdem vier Bemerkungen:
1. Die Verständigungspolitik muss immer ein Thema auf der politischen Agenda sein. Es gab eine Zeit, da hier in diesem Rat und im Nationalrat die Verständigungspolitik in jeder Session ein Thema war. Der 6. Dezember 1992, dieser historische Tag, hat eine Fülle von Vorstössen ausgelöst, die kurze Zeit danach zur Einsetzung der Verständigungskommissionen des Ständerates und des Nationalrates geführt haben. Deren Arbeit mündete in einen Bericht mit einer ganzen Reihe von Empfehlungen, die dem Bundesrat 1994 durch entsprechende Motionen überwiesen wurden. Die Verständigungspolitik war in diesen Jahren somit immer ein [PAGE 658] breit diskutiertes Thema. In den folgenden Jahren wurde die Verständigungspolitik ab und zu im Zusammenhang mit der Behandlung des Geschäftsberichtes des Bundesrates thematisiert, so beispielsweise 1995 durch Kollege Bieri und 1999 durch Kollegin Leumann in diesem Rat. Heute ist die verständigungspolitische Diskussion etwas eingeschlummert. Mein Vorstoss setzt genau hier an. Ich meine, es ist Zeit, dass bezüglich der verschiedenen Empfehlungen Bilanz gezogen wird.
Die Antworten des Bundesrates geben einen groben Überblick über den Stand der Umsetzung der verschiedenen Empfehlungen; daraus möchte ich nur zwei allgemeine Folgerungen ziehen:
Erstens: Die Arbeit ist nie abgeschlossen, die Verständigungspolitik ist ein dauernder Auftrag, ein dauernder Prozess, der immer wieder neue Impulse braucht.
Zweitens: Auch wenn bis heute nicht allen Empfehlungen Erfolg beschieden war - ich denke beispielsweise an die Empfehlungen Nummer 7 oder 10 im Bereich der Medien -, bedeutet dies für niemanden, die Anstrengungen seien nicht zu erhöhen und fortzusetzen. Mein Vorstoss und die Auslegeordnung des Bundesrates sollen eine Initialzündung dafür sein, dass die Verständigungspolitik wieder vermehrt in unser Bewusstsein rückt.
2. Die Verständigungspolitik ist eine typische Querschnittaufgabe. So sieht es auch der Bundesrat in seiner Antwort auf die Frage 5. Solche Querschnittaufgaben haben ab und zu das Schicksal, dass sich niemand für eine zielgerichtete und kohärente Verständigungspolitik verantwortlich fühlt. Nicht nur sind zahlreiche Bundesstellen angesprochen, sondern auch die Kantone spielen hier eine wichtige und entscheidende Rolle, ich denke z. B. an die EDK, aber auch an andere Bereiche wie die SRG. Ich rufe heute nicht nach irgendeiner Verträglichkeitsprüfung mehr, nein, mein Anliegen ist, dass man sich der verständigungspolitischen Dimension der einzelnen Vorlagen hier im Rate vermehrt bewusst wird.
Vier Beispiele sollen Ihnen zeigen, dass die Frage der Verständigung permanent präsent ist: Als Beispiel des vergangenen Jahres hat gerade ein Gesetz, das uns in bester Erinnerung bleibt, eine verständigungspolitische Dimension, nämlich das Filmgesetz; in dieser Session haben wir beim neuen Finanzausgleich dem Verständigungsgesichtspunkt besonders Rechnung zu tragen; die Totalrevision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen steht an; und gegenwärtig wird auch die Botschaft zum Sprachengesetz ausgearbeitet. Wir sehen anhand dieser vier Beispiele, dass viele Vorlagen den Geist der Verständigung in sich tragen. Wir müssen uns aber ab und zu vermehrt bewusst sein, dass der Verständigungsauftrag als Dauerauftrag uns ständig im Nacken sitzt, im Nacken sitzen muss.
3. Das Verhältnis zwischen Deutsch- und Westschweiz muss auch in Zukunft ein zentrales Anliegen bleiben. Der verständigungspolitische Auftrag war in den Neunzigerjahren vorab sprachpolitisch definiert. Wenn ich die Antworten des Bundesrates zu den einzelnen Empfehlungen betrachte, ist hier einiges geschehen, aber es bleibt in Zukunft noch vieles zu tun. Bei der sprachpolitischen Diskussion bedarf es einer grossen Sensibilität. Der so genannte "Buschorismus" goss in der Sprachenfrage sicher auch etwas Öl in das Feuer. Auch gelang es meines Erachtens der EDK vielleicht zu wenig, frühzeitig eine bessere Führungsrolle in dieser Frage wahrzunehmen.
Im Umfeld dieser Diskussion hat der Nationalrat im März 2001 der Parlamentarischen Initiative Berberat zugestimmt. Danach sollen die Kantone dafür sorgen, dass als zweite Sprache jeweils eine der Amtssprachen des Bundes unterrichtet wird. Auch diese Parlamentarische Initiative schiesst meines Erachtens wieder über das Ziel hinaus. Hier schliesse ich mich der Beurteilung von alt Ständerat Iten Andreas an, der Präsident der paritätischen Arbeitsgruppe Sprachengesetz ist. Er schrieb vor kurzem: "Sie (die Initiative) darf auf keinen Fall zur Abstimmung vor dem Volk kommen. Das wäre desaströs und würde Gräben aufwerfen, die kaum mehr zuzukleistern wären. Es könnte sogar zur Überraschung kommen, dass sowohl die welschen als auch die deutschen Helvetier sie ablehnen würden."
Die Parlamentarische Initiative erfüllt für mich aber mindestens in einem Punkt eine Aufgabe, nämlich eine Art Mahnmal zu sein, dass in der Sprachenfrage Fingerspitzengefühl und nicht der Elefant im Porzellanladen gefragt ist.
4. Die Kluft zwischen Stadt und Land wird immer grösser. Wenn wir die Ergebnisse der letzten Volkszählung betrachten, sehen wir, wo die Entwicklung der letzten zehn Jahre erfolgt ist. Das Stichwort heisst "Periurbanisierung", ein schreckliches Wort, und heisst Ausdehnung der Stadt über die suburbanen Gemeinden hinaus in bisher ländliche Gebiete.
Deshalb ist es nicht mehr unbedingt richtig, von Stadt und Land zu sprechen, sondern richtiger wäre es, von Zentren und Randgebieten zu sprechen. Diese Grenzziehung erfahren wir zunehmend auch bei Abstimmungen zu aussen- und sozialpolitischen Fragen, so zum Beispiel bei der Uno-Abstimmung.
Wichtig muss für uns auch die Feststellung sein, dass diese Trennlinie nicht mehr entlang der Kantonsgrenzen verläuft, sondern zum Teil mitten durch die Kantone. Die ländliche Bevölkerung fühlt sich heute häufig auf der Verliererseite. Arbeitsplätze werden vor allem hier abgebaut, der Service public ist infrage gestellt, die Berglandwirtschaft steckt in der Krise, wir sind von einer starken Abwanderung betroffen, dazu sind die Steuern erheblich höher als beispielsweise in gewissen Agglomerationen oder ausserschwyzerischen Gemeinden. Auch die Klischees werden weiterhin gepflegt. So werde ich doch im Spätherbst in der Stadt regelmässig mit der Frage begrüsst: "Hend Ihr da hinne scho Schnee?" Dies, obwohl die Jahresdurchschnittstemperatur von Altdorf 8,6 und jene von Zürich lediglich 7,9 Grad Celsius beträgt. Oder die Stadt wird mit Weltoffenheit und Fortschritt gleichgesetzt, demgegenüber wird der ländliche Raum einseitig zum Symbol für Ursprung, Tradition und verloren geglaubte Werte.
Auch spricht man von Zentrumsleistungen, die abzugelten sind - Stichwort: Schauspielhaus Zürich. Das ist auch richtig so.
Ich habe mich immer für das Verständnis dieser Leistungen der Zentren eingesetzt, aber ab und zu frage ich mich: Welches ist der Wert des gigantischen Trinkwasserreservoirs? Welches ist der Wert des Erholungsraumes für die Zentren? Welches ist der Wert der Rückzugsgebiete für viele Tiere und Pflanzen? Welches ist der Wert des Durchgangsgebietes für Personen, Güter und Energie? Auch diese Leistungen haben einen Wert. Ich bin überzeugt, dass zwischen den Zentren und den Randgebieten verständigungspolitischer Handlungsbedarf besteht.
Abschliessend möchte ich Ihnen nochmals für Ihre Antwort danken, und abschliessend möchte ich zur Verständigungspolitik ganz allgemein sagen: Das Zusammenleben in diesem Land braucht insbesondere Respekt vor der Andersartigkeit und den Willen, den anderen als vollwertigen Partner zu akzeptieren. Die Unterschiede sind als Bereicherung zu verstehen und nicht als Gegensätze. Der indische Dichter Tagore hat einmal gesagt: "Wer Unterschiede achtet, der gewinnt an Einheit; wer sie zu verwischen versucht, dem wachsen sie ins Unermessliche."