preparatory:AB 268671
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-17
Wortprotokoll
In den Artikeln 52 bis 55a geht es erneut um die Strafbestimmungen. Die Mehrheit der UREK-S will den Tatbestand der Fahrlässigkeit und der Gehilfenschaft bei den Strafbestimmungen im CO2-Gesetz streichen, da sie befürchtet, dass unabsichtliche Fehler allzu schnell strafrechtlich verfolgt werden. Für die Minderheit Thorens Goumaz mindert diese Version die [PAGE 896] abschreckende Wirkung der Strafbestimmung. Sie will, dass die Sorgfaltspflicht besser zur Geltung kommt.
Von Artikel 52 Absatz 3 zur Fahrlässigkeit bis Artikel 55a unterlag die Minderheit Thorens Goumaz der Mehrheit jeweils mit 6 zu 7 Stimmen.