preparatory:AB 26906
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2002-09-19
Wortprotokoll
Vielleicht doch zwei, drei Bemerkungen, denn diese Vorlage wird von ziemlich grosser finanzpolitischer Relevanz sein. Ich habe schon beim Eintreten gesagt, dass Stempelsteuern oder solche Umsatzabgaben an sich nichts besonders Elegantes sind und ökonomisch durchaus hinterfragt werden können. Sie sind aber doch sehr ergiebig und ermöglichen, die anderen Steuern etwas tiefer zu halten. Wenn Sie hier in die Richtung des Nationalrates gingen, entstünden Ausfälle, die schlicht nicht tragbar wären. Ich wüsste nicht, wie sie bei den Ausgaben kompensiert werden können.
Ich will mein Referat über die Situation der Finanzen nicht wiederholen. Aber es sind dennoch erhebliche Beträge, wenn ich das kurz sagen darf: z. B. geht es bei den Lebensversicherern und Pensionskassen um 260 Millionen Franken, bei den Firmenkunden mit Domizil im Ausland um 160 Millionen Franken. Das sind zusammen über 400 Millionen Franken. Ich muss Ihnen sagen, ich sehe nicht, wo dies ohne Einschnitte in anderen Bereichen, die Sie auch hier beschliessen wollen und beschlossen haben, möglich sein soll.
Zur Vorlage selber: Wie der Kommissionspräsident gesagt hat, geht es darum, die dringlichen Massnahmen ins ordentliche Recht überzuführen. Man kann sagen, dass sich diese dringlichen Massnahmen bewährt haben. Ich glaube, die Banken und Börsen attestieren an sich auch, dass es in die richtige Richtung geht und dass es damit gelungen ist, auf dem Finanzplatz Schweiz Wertschöpfung zu bewahren. In diesem Sinne ist es richtig, wenn wir das jetzt ins ordentliche Recht überführen.