preparatory:AB 272526
Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-02
Wortprotokoll
Zu Absatz 2ter: Ich bitte Sie, hier beim Bundesrat zu bleiben und die Ergänzungen, die der Nationalrat gemacht und die Mehrheit der Kommission übernommen hat, zu streichen. Zuerst einfach zur Klarstellung: Wir reden hier nur von Covid-Hilfen, nicht von anderen staatlichen Hilfen. Das muss man als Erstes mal klarstellen. Wenn es also Subventionen gibt, die in einem anderen Zusammenhang stehen, sind sie davon nicht betroffen.
Ich möchte übrigens auch betonen, dass ich fest davon ausgehe, dass das gar niemanden betreffen würde, wenn die Mehrheit obsiegen würde. Denn es heisst hier, dass es "keine Überlappungen gibt" und dass die Tätigkeiten klar abgegrenzt sein müssen. Ich muss Ihnen ehrlicherweise sagen, ich verstehe das so, dass man sagt, es müssten dann zwei unabhängige Bilanzen sein. Denn nur dann ist es klar abgegrenzt. Nur "Profitcenter" oder so reicht nicht, das ist nicht klar abgegrenzt. Das heisst, Sie machen hier schlussendlich nur einen Papiertiger für Rekurse, aber Sie tun damit nicht effektiv jemandem etwas zugute.
Welche Hilfen können es dann noch sein? Sie lesen in Absatz 2bis, welche Hilfen auch ausgeschlossen sind. Kurzarbeitsentschädigung, Covid-Kredithilfe usw. sind alle auch nicht betroffen. Um was geht es? Es geht um die Sportbeiträge, und es geht um die Kulturbeiträge. Beim Sport haben wir etwa 350 Millionen Franken beschlossen, bzw. ich gehe davon aus, dass wir das noch beschliessen werden, das kommt ja unten. Und bei den Kulturbeiträgen haben wir über 400 Millionen Franken für die Kulturinstitutionen beschlossen.
Jetzt wollen Sie in diesen beiden Bereichen auch noch die Türe für Härtefälle auftun. Ich finde das relativ schwierig, insbesondere weil ich davon ausgehe, dass die Härtefälle, die Sie im Auge haben, nämlich zum Beispiel die Tontechniker usw., davon überhaupt nicht profitieren können. Es müssen ja relativ grosse Institutionen sein, damit sie davon profitieren können, denn nur grosse Institutionen haben zwei Geschäftsbereiche, die klar voneinander trennbar sind.
Machen wir es also einfach. Die Härtefallregelung muss schnell umgesetzt werden. Die Kantone haben bereits ihre ausführenden Gesetze in der Vernehmlassung bzw. am Laufen. Machen wir es nicht komplizierter: Bleiben wir beim Bundesrat und verzichten wir auf diese Ergänzung.