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preparatory:AB 273679

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2020-12-08

Wortprotokoll

Dass wir Grünliberalen und insbesondere auch unsere Jungen Grünliberalen eine pragmatische und liberale Haltung zu Cannabis haben, ist hinlänglich bekannt. Aber um das geht es hier nicht. Cannabis ist eine vielfältige Substanz mit Wirkungen unterschiedlichster Art, die einen positiv, die anderen negativ. Entsprechend wird die Substanz von den einen verteufelt, von den anderen überhöht. Aber auch um das geht es heute nicht. Es geht um einen kleinen, klar begrenzten Anwendungsbereich von Cannabis als Arzneimittel. In bestimmten Situationen - wir haben es gehört: bei Schmerztherapien, bei Chemotherapie und multipler Sklerose - kann Cannabis erfolgreich eingesetzt werden. Wohlgemerkt, es ist auch dort nicht das Mittel erster Wahl, aber der menschliche Körper ist nun mal sehr komplex. Eine Behandlung, die bei einer Person anspricht, muss bei einer anderen Person nicht zwingend auch funktionieren. Es kann sein, dass die klassischen, etablierten Behandlungen nicht greifen. In diesen Fällen wird Cannabis erfolgreich und sinnvoll eingesetzt, und so soll es auch weiterhin getan werden können.

Bisher war dies aber aufgrund des Betäubungsmittelgesetzes nur mühsam im Einzelverfahren möglich. Das muss sich ändern, denn es kann doch nicht sein, dass administrative Prozesse den Zugang zu sinnvollen Therapien behindern. Die Betroffenen leiden schon genug. Sie wollen Cannabis ja nicht zum Spass konsumieren, sondern um ihre Lebensqualität zurückzugewinnen. Bedenken Sie, dass Ähnliches für andere, grundsätzlich gefährlichere Substanzen wie Morphine bereits möglich ist.

Wir sollten die mit Mythen und Vorurteilen überfrachtete Geschichte von Cannabis ausmisten. Diese Vorlage ist ein Teil dieses Prozesses. Wir bitten Sie daher, diese Vorlage zu unterstützen.

Die Minderheitsanträge lehnen wir allesamt ab. Sie alle würden Cannabis wiederum eine Sonderstellung geben, und genau das wollen wir nicht. Falls der Arzt der Meinung ist, dass die Verabreichung über das Rauchen im jeweiligen konkreten Fall der beste Weg ist, ist es nicht an uns Politikern, es besser wissen zu wollen und ein Verbot auszusprechen. Ebenso unnötig ist es, bei behördlichen Kontrollen zusätzlich das Rezept vorweisen zu müssen. Die Behörden sind auch so in der Lage, Arzneimittelcannabis von Strassencannabis zu unterscheiden.

Zu guter Letzt lehnen wir hier auch die Zulassung des Eigenanbaus ab. Mit der neuen Regelung soll künftig auch der Anbau - wohlgemerkt: der kontrollierte, überwachte Anbau für die Verwendung von Cannabis als Arzneimittel - vereinfacht werden. Ich hoffe auch, dass wir an Arzneimittel höhere Qualitätsansprüche stellen als an Joints. Joints sind aber, wie gesagt, nicht das Thema von heute.

Ich bitte Sie also, alle Minderheitsanträge abzulehnen und der Vorlage zuzustimmen.