preparatory:AB 27502
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2002-10-02
Wortprotokoll
Ich habe Ihnen am Anfang schon gesagt, dass ich ein gewisses Problem damit [PAGE 911] habe, dass man zur gleichen Zeit, in der man fast für die gleichen Leute die Familienbesteuerung sehr grosszügig ändert, jetzt hier auch noch eine Steuervergünstigung mit der Giesskanne macht. Die Verzerrungen, die ich Ihnen geschildert habe, werden dadurch natürlich eher noch grösser. Es sind eher die oberen Einkommen, die von den Abzügen profitieren; wenn man heruntergeht, ist dort vor allem die Progressionsbrechung wieder grösser. Alles das führt dazu, dass ich nicht überzeugt bin, ob das eine sehr gute Revision ist. Ich stehe nachher sehr zur Härteklausel, aber hier habe ich ein gewisses Problem.
Wenn man das aber schon machen will, habe ich Verständnis dafür, dass man versucht, sich irgendwo auf einen Wert einzuschiessen. Bis jetzt war es ja nur so, dass die 70 Prozent eigentlich der Wert waren, den die Steuerverwaltung für die Bundessteuer gerade noch toleriert hat. Mir hat aber die Argumentation der Kantone in diesem Brief noch eingeleuchtet - ich bekomme nicht immer die Briefe, die Sie bekommen, aber in diesem Fall bekam ich einen; manchmal bekommen wir sie auch nicht, vor allem wenn unsere Namen genannt werden. Der Zweitrat müsste die Frage, ob es eine gewisse Bandbreite bräuchte und, wenn ja, welche und was die Konsequenzen wären, noch einmal anschauen, so er auch auf den Systemwechsel einsteigt. Aber das ist Kommissionsarbeit. Das kann man hier wahrscheinlich so nicht machen.
Wenn Sie mich nach dem Wert fragen: 60 Prozent hat immerhin den Vorteil, dass es vom Bundesgericht her der Wert ist, der im Verhältnis zu den Mieten gerade noch toleriert wird. In diesem Sinne kann man nicht sagen, dass es grob fahrlässig wäre. Aber wenn Sie die gesamte Finanzsituation anschauen und wenn Sie auch in Betracht ziehen, dass Sie damit flächendeckend auch jenen helfen, die es vielleicht weniger brauchen, dann bin ich doch der Meinung, dass die Zweidrittellösung die sachgerechtere wäre. Auch sie ist ein Fortschritt gegenüber heute, wenn Sie so wollen. Das bringt nach unserer Liste 65 Millionen Franken Ausfälle, die Sie verteilen. Das ist nicht nichts und wäre wahrscheinlich durchaus mit den anderen Massnahmen im Sinne einer Revision zugunsten der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer auch verkäuflich.
In diesem Sinne empfiehlt Ihnen der Bundesrat, die Minderheit zu unterstützen.