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preparatory:AB 275280

Marti Samira · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-16

Wortprotokoll

Für die SP-Fraktion ist diese Vorlage, wie sie sich heute präsentiert, einerseits eine verpasste Chance und andererseits ganz konkret schädlich. Deshalb werden wir der Mehrheit der Kommission folgen und nicht auf das Geschäft eintreten.

Es gäbe, das ist unbestritten, grossen Revisionsbedarf im Ausländer- und Integrationsgesetz. Diesen hat die SPK-S mit [PAGE 2591] ihrer Motion, die der Revision zugrunde liegt, zumindest teilweise auch zum Ausdruck gebracht. Die Hürden für die Arbeitsmigration sollen für vorläufig Aufgenommene verringert werden. Vor allem der Status der vorläufigen Aufnahme soll überprüft und bestenfalls auch angepasst werden. Gleichzeitig hat der Bundesrat aber auf Grundlage der angenommenen Motion Pfister Gerhard die Verschärfungen im Reisebereich nun unnötig restriktiv umgesetzt. Neu soll es nämlich - ohne parlamentarischen Auftrag, Herr Pfister - ein allgemeines Reiseverbot ins Ausland geben.

Zu oft sprechen wir hier drin über das Ausländer- oder auch über das Asylrecht, ohne so richtig zu wissen, um wen es eigentlich geht. Darum möchte ich Ihnen das in Erinnerung rufen: Es sind 50[NB]000 Menschen, die in diesem Land als sogenannt vorläufig Aufgenommene leben. 90 Prozent von ihnen bleiben - anders, als die Bezeichnung es vermuten lässt - dauerhaft in der Schweiz. Das ist die Realität. Für viele von ihnen ist dieser Status also ein langjähriger Zustand. 14[NB]000 der hier Wohnhaften leben schon seit über sieben Jahren in der Schweiz. Schon hier zeigt sich, dass der Begriff der vorläufigen Aufnahme trügerisch ist. Er bildet diese Realität schlicht nicht ab. Das muss korrigiert werden. Das ist die erste verpasste Chance dieser Vorlage. Denn die Hürden für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung sind für diese Menschen eben besonders hoch, gerade für Kinder, Alleinerziehende, Kranke, Behinderte, ältere Personen. Sie sind es, die von den Verschärfungen der Vorlage besonders betroffen wären und die dringend auf eine Anpassung des Status angewiesen sind.

Die Motion Pfister Gerhard, die Heimatreisen verbieten will, entstand vor allem aufgrund verschiedener Einzelfälle von umstrittenen Heimatreisen nach Eritrea. Unterdessen wissen wir mehr dazu. Die Geschäftsprüfungskommission Ihres Rates hat die Sache nämlich untersucht und ist zum Schluss gekommen, dass es sich nicht um ein systemisches Problem handelt und es deshalb keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf gibt, sprich: Der repressive Teil dieser Vorlage ist schlicht unnötig.

Ein allgemeines Verbot von Reisen in andere Staaten, wie es jetzt der Bundesrat vorschlägt, geht aber sogar weiter, als es diese Motion will. Bereits heute sind die Voraussetzungen für Reisebewilligungen für vorläufig Aufgenommene sehr restriktiv. Jetzt geht es eigentlich um ein faktisches Einsperren der Betroffenen auf dem Schweizer Staatsgebiet. Es wäre nicht einmal mehr möglich, in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zu machen. Das ist eine unverhältnismässige Einschränkung der Bewegungsfreiheit sowie des Rechts auf Familienleben gemäss Artikel 10 bzw. Artikel 14 unserer Bundesverfassung und damit verfassungs- und vor allem auch völkerrechtswidrig.

Dieses allgemeine Reiseverbot erschwert im Übrigen auch die Integration der Betroffenen in den Arbeitsmarkt. Ein reales Beispiel dafür kommt aus einem Projekt des Hilfswerkes der evangelischen Kirchen Schweiz. Ein Mann, der aus Syrien flüchten musste und nun als vorläufig Aufgenommener in der Schweiz lebt, hat vor der Flucht auf internationaler Ebene als Ingenieur gearbeitet. Jetzt konnte er in der Schweiz eine Stelle im Bereich der Liftherstellung nicht antreten, weil diese mit Reisetätigkeiten verbunden gewesen wäre. Jetzt bezieht er Sozialhilfe. Damit ist niemandem geholfen.

Während der Flucht auf Migrationsrouten, die unfreiwillig gewählt wurden, während der Flucht vor Kriegen und Konflikten auf dieser Welt werden Millionen von Menschen und Familien auseinandergerissen. Ganz oft leben deshalb engste Verwandte in anderen Staaten auf dem europäischen Kontinent. Diese Familienmitglieder zu besuchen, ist elementar für die Gesundheit der Betroffenen. Nicht umsonst ist eben das Recht auf Familienleben in unserer Bundesverfassung, nämlich in Artikel 14, festgehalten. Nicht umsonst gingen die Diskussionen in den letzten Tagen rund um die Weihnachtsfeierlichkeiten so hoch. Die Familie, und das würden wohl viele unter Ihnen sagen, ist für viele heilig. Ich möchte Ihnen deshalb ein weiteres reales Beispiel erzählen, das stellvertretend für viele andere steht. Eine geflüchtete Frau aus Afghanistan lebt seit neun Jahren als vorläufig Aufgenommene in der Schweiz. Ihr Bruder lebt in Deutschland, sie darf ihn nicht besuchen, was relevant für ihre psychische Gesundheit ist. Wem ist damit geholfen, dass eine solche Reise verboten wird? Niemandem. Die Hürden würden mit dieser Vorlage steigen.

Deshalb wird die SP-Fraktion nicht eintreten.