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Christ Katja · Nationalrat · Basel-Stadt · Grünliberale Fraktion · 2021-03-02

Wortprotokoll

Die unaufhaltsame Verlagerung von der Print- zur Online-Nutzung führe zu einem erheblichen Ertragsrückgang, heisst es in der Botschaft. Der Aufbau von Bezahlmodellen im Online-Bereich brauche Zeit, weshalb eine befristete Unterstützung diesen strukturellen Anpassungsprozess abfedern solle. Dabei sollten vor allem kleine und mittlere Verlage in der Transformationsphase ermutigt werden, in Digitalangebote zu investieren. Der Umsatz als Summe diverser Einnahmen, die das Publikum bezahle, sei aussagekräftig und praktikabel.

Damit hat man neben dem Abonnementsmodell explizit Geschäftsmodelle mit eingeschlossen, die auf freiwillige Beiträge setzen, d. h. von Sponsoren leben. Ausschliessen wollte man aber explizit Geschäftsmodelle, die sich aus Werbeeinnahmen finanzieren. Man wolle die Medien nicht in ihren Bemühungen behindern, auch im Online-Bereich eine Zahlungsbereitschaft des Publikums zu erreichen, heisst es. Damit widerspricht sich jedoch der Bundesrat, sagte er doch gleichzeitig, dass der Aufbau von Bezahlmodellen im Online-Bereich Zeit brauche und dass gerade dafür das Unterstützungspaket gedacht sei.

Wie sollen die Online-Medien denn diese Bezahlmodelle aufbauen, was ja eben Zeit brauche, wenn sie bereits Abonnemente vorweisen müssen, um von den Fördergeldern profitieren zu können? Da beisst sich die Katze in den Schwanz. Oder man muss davon ausgehen, dass der Bundesrat ausschliesslich solche Medienunternehmen unterstützen möchte, die mit einer Printausgabe auf dem Markt sind und nun in den Online-Markt umsteigen und die Abonnementskunden mitnehmen oder sich daraus querfinanzieren können. Dabei würden jedoch abermals die grossen Verlagshäuser mit ihren E-Paper-Ausgaben profitieren, wofür keine neuen Inhalte zusätzlich zur Printausgabe erstellt werden müssen.

Reden wir aber einmal über die kleinen und mittleren Unternehmen, die bereits und ausschliesslich online und vorwiegend regional auf dem Markt sind oder neu entstehen. Sie sind werbefinanziert oder leben von Sponsoren. Es gibt aber auch Anbieter mit innovativen Hybridmodellen, die ihre Inhalte durch Freischalten von Werbung anpreisen und so langfristig versuchen, Kunden auch für ihre Abos zu gewinnen.

Die Zahlungsbereitschaft braucht aber, wie es der Bundesrat auch sagt, Zeit. Die Bereitschaft von Firmen und Personen, für Werbung zu zahlen, hat ebenfalls ihren Wert. Gerade kleinere regionale Medien werden für politische Werbung bei Wahlen verstärkt berücksichtigt und berichten im Gegenzug über die Wahlen in den Regionen.

Wieso ein Unternehmen bei der Werbefinanzierung weniger unabhängig sein soll als beim Sponsoring, leuchtet auch nicht ein. Den Ideen sollen keine Grenzen gesetzt werden. Innovation soll belohnt und nicht mit einer Vorgabe von einzelnen Geschäftsmodellen gehemmt werden. Wege entstehen oft erst dadurch, dass man sie geht.

Ich bitte Sie also, meiner Minderheit zu folgen und somit auch werbefinanzierte Medien zu unterstützen.

Bereits beim ersten Block habe ich mich zu meinem Vorschlag einer dynamischen Finanzierung geäussert. Die Idee, die finanziellen Mittel im Printbereich herunter- und gleichzeitig im Online-Bereich hinaufzufahren, setzt genau dort die richtigen Anreize für eine Vorwärtsstrategie beim digitalen Wandel und beim Umstieg auf Online-Plattformen, wo die Leserschaft der Zukunft ihre Inhalte beziehen wird. Auch wenn [PAGE 61] es nun zuvor im Postgesetz nicht gelungen ist, Sie von den Vorteilen einer Dynamik in der Finanzierung zu überzeugen, so ist ein Aufbau der Mittel über die Jahre im Online-Medien-Gesetz trotzdem zielführend. Die mit diesem Förderpaket angestrebte Verlagerung von Print zu Online wird bei Erfolg unweigerlich zu mehr Anspruchsberechtigten und einer höheren Anspruchsberechtigung bei steigendem Umsatz führen. Es macht deshalb durchaus Sinn, in diesem zukunftsgerichteten Teil des Gesetzes die Budgetobergrenze in der Folge über die Jahre dem Trend anzupassen und zu erhöhen, um das Ziel zu erreichen.

Ich bitte Sie, meine Minderheit II zu Artikel 4 zu unterstützen.

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