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Rytz Regula · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2021-03-11

Wortprotokoll

Vor exakt einem Jahr haben wir hier darüber diskutiert, ob die Frühjahrssession 2020 abgebrochen werden muss. Fünf Tage später hat der Bundesrat die ausserordentliche Lage ausgerufen. Seither sind viele Unternehmen und Selbstständige faktisch stillgelegt, vor allem in der Kultur-, Event-, Schausteller- und Reisebranche. Aber auch in anderen Bereichen kamen die Umsätze durch temporäre Lockdowns und die Restriktionen der Schutzmassnahmen immer mehr ins Stottern. Fitness, Gastro, Hotellerie, Fachhandel - die Liste der Unternehmen in Existenznöten ist lang. Es geht um Hunderttausende von Arbeitsplätzen. Für all diese Unternehmen ist die sogenannte Härtefallregelung das letzte Auffangnetz.

Leider haben der Bundesrat, das Parlament und auch die Kantone dieses Auffangnetz viel zu spät gespannt. Der Vollzug über die Kantone führt zu stossenden Ungleichheiten und einer entwürdigenden Bürokratie. Es wurde zudem von Anfang an unrealistisch geplant. Sie erinnern sich: 600 Millionen Franken wollten Bund und Kantone am Anfang für diese Härtefallregelung einsetzen. Unterdessen sind wir bei 10 Milliarden Franken angekommen. Die nötige Aufstockung der Gelder ist der Anlass für die dritte Revision des Covid-19-Gesetzes, die wir heute beraten.

Doch auch in der an sich erfreulichen Unterstützung und Aufstockung des Betrages und der Unterstützung der grossen Unternehmen durch A-Fonds-perdu-Beiträge steckt der Wurm drin. Der Bundesrat will nämlich diese Unterstützung mit Eigenleistungen verbinden. Das schafft neue stossende Ungleichheiten. Während viele Branchen bis jetzt gut durch die Covid-19-Krise gekommen sind und sogar Extragewinne schreiben, sollen sich die stillgelegten Unternehmen am eigenen Schopf aus der Krise ziehen. Die Finanzverwaltung wollte sich über Jahre hinaus sogar an ihren Gewinnen beteiligen. Diese sogenannte Earn-out-Klausel wurde vom Ständerat zum Glück auf ein vernünftiges Mass reduziert.

Doch das Hauptproblem steckt immer noch im Gesetz, und zwar in Artikel 12 Absatz 1quinquies Buchstabe d. Das sieht auf den ersten Blick sehr harmlos aus, doch der Teufel steckt im Detail beziehungsweise in der Verordnung. Der Verordnungsentwurf vom 8. Februar 2021 sieht in Artikel 8 nämlich vor, dass A-Fonds-perdu-Beiträge von über 1 Million Franken nur ausbezahlt werden, wenn die Eigentümer zusätzliches Eigenkapital einbringen oder Fremdkapitalgeber auf ihre Forderungen verzichten. Das zusätzliche Eigenkapital und der Forderungsverzicht müssen insgesamt mindestens dem vom Kanton gewährten Beitrag entsprechen. Dabei bleibt die Höchstgrenze von 20 Prozent, und es bleibt auch eine Grenze von 8 Millionen Franken.

Diese Regelung ist für die grüne Fraktion ganz klar unfair. Denn sie bedeutet nichts anderes, als dass A-Fonds-perdu-Leistungen für Restaurantketten, für Reisebusketten, für Fitnessketten und andere auch nur ausbezahlt werden, wenn im gleichen Umfang frisches Kapital eingebracht wird. Damit werden die Branchen mit tiefen Margen und langen Stillständen ganz klar bestraft.

Ich habe mit vielen von ihnen gesprochen: Sie haben ihre Reserven aufgebraucht, um das Unternehmen zu retten. Sie haben oft auch ihr privates Vermögen angezapft, weil sie ihre Mitarbeitenden nicht entlassen wollten. Viele von ihnen hängen an einem seidenen Faden. Mit dem Entwurf des Bundesrates müssen sie sich entweder neu verschulden, oder sie werden leer ausgehen. Doch wie sollen sie mitten in der Krise Eigenkapital zu guten Konditionen organisieren? Die Banken werden hier sicher nicht den Pestalozzi spielen.

Für die grüne Fraktion ist deshalb klar: Wer durch staatliche Entscheidungen unschuldig in Schwierigkeiten geraten ist, soll auf unsere Unterstützung zählen können und sich nicht verschulden müssen. Das wollte das Parlament, und das sieht unterdessen auch der Bundesrat ein bisschen mehr ein als zuvor. Er hat gestern in der Kommissionssitzung angekündigt, dass er die Verordnung überarbeiten will. Doch weder wissen wir, was am Schluss drinstehen wird, noch können wir darauf Einfluss nehmen. Nur die Streichung[NB]von[NB]Artikel[NB]12 Absatz 1quinquies Buchstabe d garantiert, dass eine A-Fonds-perdu-Unterstützung eine A-Fonds-perdu-Unterstützung bleibt und nicht in ein Darlehen umgewandelt wird.

Ich bitte Sie deshalb, den Minderheitsantrag Aeschi Thomas auf Zustimmung zum Beschluss des Ständerates abzulehnen, ebenso alle anderen Minderheitsanträge Aeschi Thomas sowie die Minderheitsanträge Schneeberger. Wir unterstützen einzig und allein die Minderheit Badran Jacqueline.

Ich möchte als Schlussbemerkung noch sagen: Selbst wenn der Bundesrat morgen neue Öffnungsschritte beschliessen wird, werden viele Unternehmen in den nächsten Monaten grosse Umsatzschwierigkeiten haben. Unsere gemeinsame Hilfe ist weiterhin nötig. Schaffen Sie heute die Voraussetzungen dazu.