preparatory:AB 279626
Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-16
Wortprotokoll
Der Ständerat hat am 14.[NB]Dezember 2020 mit 28 zu 16 Stimmen entschieden, die Agrarpolitik 2022 plus mit den Entwürfen 1 bis 3 zu sistieren. Bei diesen Entwürfen reden wir vom Landwirtschaftsgesetz, vom Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht und vom Tierseuchengesetz. Dazu hat der Ständerat mit 30 zu 10 Stimmen das Kommissionspostulat 20.3931 gutgeheissen und damit die künftige Richtung der Agrarpolitik vorgegeben.
Am 21. August 2020 hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates in ihrer Medienmitteilung zur Agrarpolitik 2022 plus festgestellt, "dass die Vorlage des Bundesrates in ihrer derzeitigen Fassung nur negative Punkte enthält (zusätzliche und höhere Auflagen für die Landwirtschaft, geringere Direktzahlungen, Preisverluste und Einkommensrückgang, Rückgang des Selbstversorgungsgrades usw.) und der Landwirtschaft keine langfristige Perspektive bietet. Zudem seien die offenen Fragen im Zusatzbericht der Verwaltung nicht zufriedenstellend beantwortet worden. Das Postulat gebe dem Bundesrat die Möglichkeit, hier nachzubessern."
Dieser Beurteilung hat sich die WAK-N am 2. Februar mit 14 zu 11 Stimmen angeschlossen und hat ebenfalls die Sistierung beschlossen. Die Mitte-Fraktion unterstützt diese Haltung. Dafür waren nachfolgende zehn Punkte massgebend:
1.[NB]Es besteht kein dringender Handlungsbedarf für Anpassungen, nachdem die parlamentarische Initiative 19.475, "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren", die umweltrelevanten Massnahmen der Agrarpolitik 2022 plus aufgenommen hat.
2.[NB]Die bestehende Agrarpolitik wird von der Landwirtschaft und der Bevölkerung getragen und bildet eine gute Grundlage. Sie ist noch nicht konsolidiert und auch nicht ausgewertet.
3.[NB]Keine einzige Stellungnahme verlangte Eintreten und Zustimmung zu den Entwürfen in der vorliegenden Form. Ich wiederhole: keine einzige Stellungnahme. Wer Eintreten verlangte, machte einen grossen Handlungsbedarf geltend, der in vielen Fällen diametral vom Entwurf des Bundesrates abwich.
4.[NB]Die Agrarpolitik 2022 plus bietet der Landwirtschaft keine langfristige Perspektive und Zielsetzung und ist in der aktuellen Fassung unausgereift.
5.[NB]Vorgaben der Bundesverfassung wie Artikel 104a, "Ernährungssicherheit", werden in der Agrarpolitik 2022 plus nicht umgesetzt. Mit der Agrarpolitik 2022 plus wird der Landwirtschaft bestes Kulturland entzogen, obwohl das agrarpolitische ökologische Flächenziel erreicht ist und vor allem qualitative Verbesserungen notwendig sind.
6.[NB]Der Bruttoselbstversorgungsgrad beträgt bei einer konstant wachsenden Bevölkerung im Jahr 2025 52 Prozent gegenüber 56 Prozent bei einer Fortführung der aktuellen Agrarpolitik. Die landwirtschaftliche Produktion wird mit der Agrarpolitik 2022 plus somit um mindestens 7 Prozent gedrosselt. Aktuell zeigen sich in der Corona-Krise deutliche Veränderungen. So mussten letztes Jahr 4800 Tonnen Butter zusätzlich importiert werden, um eine Unterversorgung zu verhindern. Ähnliches passiert auch beim Käse.
7.[NB]Für importierte Lebensmittel sollen weiterhin nur die lebensmittelrechtlichen Mindestanforderungen gelten. Die unterschiedlichen Produktionsmethoden im Pflanzenbau oder bei der Tierhaltung werden mit Verweis auf WTO-Regelungen nicht berücksichtigt. Der Bundesrat will bei uns verbotene Produktionssysteme nicht einmal deklarieren lassen.
8.[NB]Mit dem vorliegenden Entwurf der Agrarpolitik 2022 plus will der Bundesrat den Zahlungsrahmen nicht erhöhen, sondern gar senken und gleichzeitig komplexe und produktionsverteuernde Massnahmen einführen.
9.[NB]Die Umsetzung der Massnahmen führt zu einem Produktionsrückgang, weshalb das Sektoreinkommen der Landwirtschaft um 265 Millionen Franken tiefer zu liegen kommt als bei einer Weiterführung der bisherigen Agrarpolitik. Somit entwickelt sich das Einkommen weniger gut bei einem Berufsstand, bei welchem bereits heute nur 20 Prozent der Betriebe den Vergleichslohn erreichen.
10.[NB]Auf Stufe Einzelbetrieb konnten die finanziellen Auswirkungen der geplanten Agrarpolitik 2022 plus nicht aufgezeigt werden. Es muss aber mit substanziellen Verschiebungen gerechnet werden. Für die Mitte-Fraktion ist nicht nachvollziehbar, dass es zu Mittelumverteilungen zwischen den Acker- und Spezialkulturbetrieben auf der einen Seite und den Grünlandbetrieben in der Berg- und der Hügelzone auf der anderen Seite kommen soll. Vor allem die in der Schweiz standortgerechteste Produktionsmethode, die Grünland-Landwirtschaft mit Rindviehhaltung, ist die Verliererin der Agrarpolitik 2022 plus. Dies hält auch der Bundesrat auf Seite 4167 der Botschaft so fest. Diese Betriebe waren bereits mit der aktuellen Agrarpolitik 2014-2017 die Verlierer.
Die Mitte-Fraktion erachtet es auch als sehr bedeutend, dass der Bundesrat die Zeit der Sistierung nutzt, um die Grundlagen und Analyseergebnisse in der Botschaft für eine künftige Agrarpolitik zu überprüfen. Ich weise auf drei Punkte hin:
1.[NB]Die Aussagen in der Botschaft zur Zielerreichung bei den Umweltzielen Landwirtschaft stammen aus einem Postulatsbericht aus dem Jahre 2016 mit einer Datengrundlage aus [PAGE 497] dem Jahre 2013. Dabei wurden keinerlei Ergebnisse der Umsetzung der Agrarpolitik 2014-2017 berücksichtigt. Daher sind die Zahlen des Bundesrates in wesentlichen Teilen veraltet und nicht mehr aussagekräftig.
2.[NB]Der Bundesrat hat die Zahlen zu den Stickstoffüberschüssen aus der Landwirtschaft seit der Veröffentlichung der Botschaft am 12. Februar 2020 bis zur Zustellung eines Zusatzberichtes an die WAK-S von Anfang Juli 2020 bereits um 16[NB]000 Tonnen nach unten korrigieren müssen. Das gängige Instrument zur Bemessung dieser Überschüsse, die Ospar-Methodik, ist eine Milchbüchleinrechnung und kann in dieser Form für Aussagen betreffend Stickstoffverluste nicht verwendet werden. Die innerlandwirtschaftlichen Prozesse müssen ebenfalls abgebildet werden können, was mit der Ospar-Methodik heute nicht möglich ist.
3.[NB]Die Nährstoffbilanz, die einzelbetrieblich jährlich zu erstellen ist, muss in verschiedenen Bereichen an die aktuellen Realitäten[NB]angepasst[NB]werden. Diesbezüglich[NB]hat[NB]die[NB]WAK-S bereits die Kommissionsmotion 21.3004 beschlossen, um dem Bundesrat einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Der Ständerat hat diese Motion bereits angenommen.
Zudem befinden sich in der Botschaft zur Agrarpolitik 2022 plus diverse Widersprüche, die vor einer Beratung durch das Parlament ausgeräumt werden müssen. Als Beispiel sei erwähnt, dass der Bundesrat mit den neuen Produktionssystembeiträgen im Anreizverfahren wichtige Ziele im Bereich der Risikoreduktion bei den Pflanzenschutzmitteln oder der Reduktion der Verluste von Stickstoff und Phosphor erreichen möchte. Gleichzeitig legt der Bundesrat auf Seite 4188 der Botschaft fest, dass diese Massnahmen im Bereich des Pflanzenbaus mit den Kriterien der Green Box der WTO kompatibel sein müssen und daher keine einkommensbildende Wirkung entfalten dürfen. Damit ist aber kein Anreizverfahren mehr möglich, und die gewünschte Wirkung entfällt.
Die Mitte-Fraktion erachtet das Kommissionspostulat 20.3931 des Ständerates für die künftige Agrarpolitik als wegweisend und richtig. Ebenfalls unterstützt sie in diesem Sinne das ergänzende Kommissionspostulat 21.3015 der WAK-N. Die Mitte-Fraktion erachtet die Sistierung der Agrarpolitik 2022 plus mit beiden Postulaten als Chance, die künftige Agrarpolitik in eine Richtung zu lenken, die der Schweizer Landwirtschaft und damit unseren Bauernfamilien eine langfristige Perspektive gibt. Deshalb unterstützt die Mitte-Fraktion die Mehrheit und damit die Sistierung der Agrarpolitik 2022 plus bzw. der Entwürfe 1 bis 3.
Noch ein Wort an all jene, die mit der Agrarpolitik 2022 plus schneller vorwärtsmachen wollen: Diese müssten heute der Sistierung zustimmen. Wenn die Sistierung abgelehnt wird, geht das Geschäft zurück in den Ständerat und kommt dort in die Sommersession. Wenn der Ständerat festhält, ist die Sistierung definitiv beschlossen, und wir haben drei weitere Monate für die künftige Agrarpolitik verloren. Die Minderheit sollte sich hier der Mehrheit anschliessen.