preparatory:AB 279680
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-16
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt in seiner Botschaft vom 12. Februar 2020 für die Landwirtschaft einen Zahlungsrahmen für die vier Jahre von 2022 bis 2025 von insgesamt 13,774 Milliarden Franken. Das entspricht weitgehend der Höhe der Ausgaben, die für die Jahre 2018 bis 2021 vorgesehen und geplant sind. Dieser Zahlungsrahmen teilt sich wie folgt auf: Rund 5 Prozent oder rund eine halbe Milliarde Franken sind für Massnahmen zur Förderung der Produktionsgrundlagen bestimmt, 15 Prozent oder 2,1 Milliarden Franken für Massnahmen zur Förderung von Produktion und Absatz. Der grösste Teil, nämlich 80 Prozent oder 11 Milliarden Franken, wird über die vier Jahre für die Direktzahlungen eingesetzt.
Die Verwaltung beantragt im Hinblick darauf, dass die Vorlage Agrarpolitik 2022 plus womöglich sistiert wird - und das haben Sie jetzt soeben beschlossen -, eine gewisse Korrektur der Geldflüsse. Somit ist die gesetzliche Grundlage vorhanden, um die bisherige Agrarpolitik weiterzuführen. Es handelt sich aber um kleine Korrekturen und um insgesamt eine Reduktion von 2 Millionen Franken. Zudem hat der Ständerat beschlossen, die Motion Dittli nicht umzusetzen. Diese verlangte, dass die Teuerung nicht aufgerechnet werden dürfe, wenn keine bestehe. Da diese Motion bei allen anderen Finanzbeschlüssen nicht umgesetzt wurde, hat der Ständerat beschlossen, dies auch nicht exklusiv beim Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft zu tun. Die Landwirtschaft [PAGE 503] wäre der einzige Bereich gewesen, in dem diese Motion umgesetzt worden wäre. Der Ständerat legte grosses Gewicht auf die Gleichbehandlung aller Finanzbeschlüsse. Mit dieser Rückkorrektur wurde der Zahlungsrahmen dann schliesslich gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf um 143 Millionen Franken erhöht. Trotzdem übersteigt dieser Zahlungsrahmen die bisherigen Finanzbeschlüsse für die Landwirtschaft nicht.
Der Ständerat hat zwei weitere Änderungen beschlossen: Eine Anpassung erfolgt bei den Investitionen; so hat er den Betrag für die Strukturverbesserungen um 15 Millionen Franken erhöht. Damit soll zusätzlich Geld zur Erreichung von Umweltzielen investiert werden. Der Ständerat hat zudem den Zahlungsrahmen für die Massnahmen zur Förderung von Produktion und Absatz um 30 Millionen Franken erhöht. Damit sollen die Zulagen für die Verkehrsmilch leicht erhöht werden, aber nicht pro Einheit, also nicht pro Kilogramm Milch oder Käse, sondern allgemein, weil die Produktion in diesem Absatzkanal zugenommen hat und deshalb ein höherer Finanzbedarf besteht als vom Bundesrat beantragt. Somit beschloss der Ständerat einen Gesamtbetrag von 13,96 Milliarden Franken.
Danach schlug die Verwaltung eine kleine Korrektur vor. Zwischenzeitlich wurde nämlich das Kompetenzzentrum Boden geschaffen. Dieses kostet 0,5 Millionen Franken pro Jahr oder 2 Millionen Franken über die vier Jahre hinweg. Dieser Betrag wird vom Zahlungsrahmen Landwirtschaft weggenommen und ins Budget des UVEK verschoben.
Eintreten - das haben Sie gehört - war in der Kommission unbestritten respektive ist gegeben. In der Detailberatung hat die Mehrheit der Kommission für die Zustimmung zum Zahlungsrahmen, wie ihn der Ständerat beschlossen hat, votiert, mit den wenigen Detailkorrekturen, die ich erläutert habe. Sie sieht die Wichtigkeit dieser Finanzmittel für die schweizerische Landwirtschaft.
Ein Antrag, der nun als Minderheitsantrag I (Bertschy) vorliegt, wollte den Zahlungsrahmen korrigieren. Die Minderheit[NB]I will die Teuerungskorrektur so beschliessen, wie sie der Bundesrat ursprünglich vorgeschlagen hat. Zudem will diese Minderheit keine Erhöhung der Milchzulagen. Die Detailzahlen können Sie der Fahne, die Ihnen vorliegt, entnehmen. Zudem beantragt die Minderheit II (Bertschy), dass die Gelder nur für die Jahre 2022 und 2023 gesprochen werden. Da die Agrarpolitik 2022 plus noch nicht beraten sei, könne man nicht einen Zahlungsrahmen für die vier Jahre beschliessen.
Die Mehrheit sah dies anders: Es gebe keinen Zahlungsrahmen, der hier im Parlament beschlossen werde, der nur zwei Jahre dauern würde. Zudem sei die Zulage für die Milch erforderlich, da die 15 Rappen pro Kilo für verkäste Milch und 3 Rappen pro Kilo für die silofreie Milchproduktion im Gesetz vorgesehen seien und dieser Kreditbedarf aufgrund der Menge erforderlich und nachgewiesen sei.
Ich komme somit zum Schluss. Die Kommission hat folgende Beschlüsse gefasst:
1.[NB]Sie beantragt einen Zahlungsrahmen von insgesamt 13,957 Milliarden Franken für die vier Jahre; diesen Beschluss hat sie mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen gefasst.
2.[NB]Die Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 11 Stimmen bei[NB]1 Enthaltung, den Zahlungsrahmen für vier Jahre und nicht nur für zwei Jahre festzulegen.
3.[NB]In der Gesamtabstimmung hat die Kommission der Vorlage mit 15 zu 2 Stimmen bei 8 Enthaltungen zugestimmt.
Im Namen der Kommission für Wirtschaft und Abgaben unseres Rates bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr so zuzustimmen, wie die Mehrheit das Ihnen hier beantragt.