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preparatory:AB 27969

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2002-11-28

Wortprotokoll

Einige haben sich gewundert, dass ich mich beim Finanzplan nicht noch einmal zu Wort gemeldet und Sie gebeten habe, ihn im Prinzip oder in zustimmendem Sinne zur Kenntnis zu nehmen. Im Prinzip spielt es jedoch keine Rolle, wie Sie ihn zur Kenntnis nehmen. Wichtig ist, dass Sie ihn zur Kenntnis nehmen und vielleicht auch einmal hineinschauen.

Wenn wir sagen, der Finanzplan spiegle nicht mehr die ganze Wirklichkeit wider, dann ist das vor allem wegen der Einnahmenseite so. Die Ausgabenseite dieses Finanzplanes ist nach wie vor ein hervorragendes Führungsinstrument. Wenn Sie sich mit den Finanzen und den Perspektiven des Bundes befassen wollen, rate ich Ihnen sehr, den Finanzplan auf der Ausgabenseite ernst zu nehmen. Ich rate Ihnen auch, alles zusammenzuzählen, was noch nicht drin ist, was aber irgendwo in der politischen Pipeline ist. Dann können Sie sehr genau sehen, dass dieser Finanzplan - hier bin ich mit Herrn Zuppiger einig - natürlich eine relativ riskante Ausgabenentwicklung signalisiert, die wir so nicht geschehen lassen dürfen.

Dieser Finanzplan ist nicht schuldenbremsenkonform, und das ist auch in der Kommission beklagt worden. Ich muss Ihnen aber sagen: Nehmen wir an, die Einnahmen würden noch stimmen, dann läge es allein in Ihrer Hand, diesen Finanzplan mit wenigen Massnahmen schuldenbremsenkonform zu machen. Denn es geht um einige Beschlüsse - ich habe es beim Eintreten erwähnt, ich nenne sie nur noch einmal nebenbei: Demographieprozentanteil an Mehrwertsteuer, IV-Prozentanteil des Bundes usw.; es geht um solche Fragen -, die ganz klar zeigen, dass unser Finanzhaushalt nicht in der Lage ist, die nicht normalen Zuwächse innerhalb der Sozialversicherung ohne Steuererhöhungen oder irrsinnige Sparmassnahmen in anderen Bereichen zu tragen.

Die Steuereinnahmen des Bundeshaushaltes steigen im Mittel über die Jahrzehnte ungefähr mit dem Wirtschaftswachstum. Also gibt es einen Handlungsspielraum, den man nutzen kann. Aber die Ausgaben der AHV steigen wegen der demographischen Entwicklung sehr viel stärker als das Wirtschaftswachstum, und bei der IV ist es aus Gründen, die niemand so recht erklären kann, ähnlich.

Das bedeutet: Wenn Sie dem Bund diese Anteile nicht finanzieren, ist er nicht mehr in der Lage, diese zu tragen. Das gibt in relativ kurzer Zeit einige Milliarden Franken. Auch in dieser Debatte und trotz dem Papier der SVP-Fraktion, das ich mit grossem Interesse gelesen habe, habe ich nichts Mehrheitsfähiges entdeckt, das die Grössenordnung von ein paar Milliarden Franken erreichen würde. Das muss ich doch sagen; aber der Bundesrat kann ja nicht nach Herrn Zuppiger auch noch eine persönliche Erklärung machen. Man muss sich diese Dinge dann doch genau anschauen. Zwischen allgemeinen Deklamationen, deren Substanz nicht ausreicht, um das Problem zu lösen, und der Wirklichkeit besteht ein Unterschied.

Jetzt komme ich zu den beiden Postulaten. Warum erzähle ich Ihnen das alles? Wir sind bereit, sowohl das Mehrheits- als auch das Minderheitspostulat entgegenzunehmen. Wir sind mit den Postulanten der Meinung, dass wir einen schuldenbremsenkonformen Finanzplan erzwingen müssen, weil es in der Verfassung steht und weil das Volk es so will. Das Wachstum der Ausgaben ist nicht so wahnwitzig, wie es hier zum Teil geschildert worden ist, denn wenn Sie allein den Teil IV-Mehrwertsteuerprozente wegnehmen, sind Sie schon bei 3 Prozent, und das ist bereits in der Grössenordnung des Wirtschaftswachstums, wie wir es erhoffen. Wir hoffen ja, dass wir nicht ewig in der jetzigen Stagnation bleiben. Die Ausgabenseite ist nicht so schlecht, aber die Einnahmenseite zeigt, dass es nicht reicht. Wir nehmen dieses Postulat entgegen, weil die Schuldenbremse den Schwerpunkt natürlich in der Tat ausgabenseitig setzt. Denn wir glauben, dass das auch zur Erhaltung einer vernünftigen Steuerquote nötig ist.

Warum aber nehmen wir auch das Postulat der Minderheit entgegen, das sagt, man müsse nicht nur die Ausgabenseite, sondern auch die Einnahmenseite anschauen? Weil wir aus drei Gründen gar nicht darum herumkommen, uns auch mit der Einnahmenseite zu beschäftigen:

1. Wir haben vor, auch gewisse Einnahmen anzuheben. Einer Anhebung haben Sie hier schon zugestimmt; Sie haben uns zumindest die Kompetenz dazu gegeben. Es ist die Anhebung beim Tabak. Was den Alkohol betrifft, so haben wir erwogen, auch bei den gebrannten Wassern etwas zu machen. Da braucht es aber noch neue Überprüfungen. Das kommt vielleicht gelegentlich wieder, steht im Moment aber nicht im Vordergrund. Aber zu den Alcopops werden wir Ihnen mit grösster Wahrscheinlichkeit eine Vorlage bringen, weil Alcopops Getränke sind, die Kinder zum Alkoholismus verführen, ohne dass diese es merken.

2. Die Vorlage zur Finanzierung der IV wird sowieso kommen. Wir werden uns hier darüber unterhalten müssen, in welcher Weise das in die Bundesrechnung einfliesst.

3. Es sind eigentliche Lenkungsabgaben vorgesehen, z. B. die Anhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe. Man ist etwas erschrocken, als der Bundesrat zum ersten Mal von einer möglichen Mehrwertsteuererhöhung gesprochen hat; einige haben das auch hier erwähnt. Der Bundesrat wird Ihnen eine Mehrwertsteuererhöhung natürlich nicht ohne Not vorschlagen, weil er eine solche Erhöhung auch nicht will. Aber je nachdem, was für Ausgaben Sie im Parlament beschliessen, kann es sein, dass die [PAGE 1850] Ausgaben nicht mehr ohne eine Steuererhöhung finanziert werden können.

Wie ich gestern angekündigt habe, haben wir im Bundesrat beschlossen, dass wir versuchen werden, ein Entlastungsprogramm zusammenzustellen, das ungefähr 1,6 Milliarden Franken ausmacht. Es macht also nicht ganz 2 Milliarden Franken aus, wie es die SVP verlangt. Wir möchten etwas Handlungsspielraum für den Staat zurückgewinnen. Es gefällt auch dem Finanzminister nicht, wenn er immer nur Nein sagen muss. Aber Nein zu sagen gehört halt zu seiner Rolle. Wir sollten also wieder einen gewissen Spielraum haben; aber selbst wenn wir das fertig brächten, wären viele Dinge, die in der Pipeline sind und auch in Motions- oder Postulatsform vorliegen und zum Teil schon vom Erstrat behandelt worden sind, schlicht nicht finanzierbar.

Wenn Sie hier halt weiter munter solche Beschlüsse fassen, im grossen Stil, müssen Sie dem Volk sagen: Liebes Volk, wir wollen das, aber du musst das eben bezahlen. Denn es gibt keinen "free lunch", auch nicht beim Staat. In diesem Sinne ist diese Mehrwertsteuer natürlich eine kleine Warnung an uns alle - ich beziehe den Bundesrat mit ein -: Entweder wir schaffen das ausgabenseitig, wir schaffen das mit einer vernünftigen Steuerquote, wir schaffen das für einen zukunftsfähigen Werkplatz, oder wir schaffen es nicht. Und wenn wir es nicht schaffen, müssen wir die Rechnung halt dem Volk präsentieren. Das ist ganz einfach. Man muss nur ein bisschen zusammenzählen und diesen Finanzplan eben nicht zu rasch zu Makulatur machen, dann sieht man das. Das ist der Grund, warum wir - obwohl das auf den ersten Blick etwas widersprüchlich erscheint - bereit sind, die beiden Postulate entgegenzunehmen.