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preparatory:AB 282099

Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-01

Wortprotokoll

Ich gebe vorab meine Interessenbindung bekannt: Ich bin Präsident der Astag, des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbands. Es ist mir daher natürlich ein Anliegen, zwei, drei Worte zu diesem Vorstoss bzw. zum Antrag Stark zu verlieren.

Vorab möchte ich klarstellen, dass die Arbeitsbedingungen von Berufsfahrerinnen und Berufsfahrern im schweizerischen Strassentransportgewerbe als gut bezeichnet werden dürfen, vor allem auch im Verhältnis zum Ausland. Der Strassentransport ist, entgegen vielleicht ab und zu geäusserten Vermutungen, keine Tieflohnbranche, wie aus zahlreichen Berichten, Statistiken und Lohnbüchern von kantonalen Stellen der letzten Jahre klar hervorgeht. Gemäss dem Staatssekretariat für Wirtschaft gibt es bei Schweizer Transportunternehmen kaum Verstösse gegen gesetzliche Auflagen.

Die Regelung, über die wir jetzt sprechen, ist in der EU schon bekannt. In der EU sind die arbeitsrechtlichen Bestimmungen zwar weitgehend gleich. Der Vollzug in den einzelnen Mitgliedstaaten, das müssen wir halt leider attestieren, ist jedoch äusserst heterogen. Vor allem gibt es fundamentale Unterschiede bei der Entlöhnung. Für eine Angleichung der Bedingungen innerhalb des Strassentransports wurde daher das sogenannte Mobility Package verabschiedet. Enthalten ist unter anderem ein Verbot, die normale wöchentliche Ruhezeit in der Kabine zu verbringen. Davon ausgenommen ist die verkürzte wöchentliche Ruhezeit; darauf wurde bereits hingewiesen.

Mit einer Anpassung der Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen, der sogenannten Chauffeurverordnung, will die Schweiz die neue Regelung der EU im Wortlaut übernehmen. Eine Vernehmlassung durch das Bundesamt für Strassen hat bereits stattgefunden. Das Inkrafttreten der revidierten Arbeits- und Ruhezeitverordnung ist per 1. Januar 2022 vorgesehen.

In diesem Sinne kann man eigentlich sagen, dass die Motion Storni unpräzise formuliert ist, dass es aber eine Klarstellung seitens der Kommission gab; darauf wurde auch hingewiesen. Mit dieser Klarstellung würde die betreffende Regulierung, wie sie in der EU erfolgt, auch in der Schweiz übernommen werden. Das ist so vorgesehen. Die Motion Storni ist daher eigentlich gar nicht mehr notwendig. Die Ablehnung der Motion ist aber auch nicht notwendig.

In diesem Sinne könnte man eigentlich sagen, es spielt fast keine Rolle, wie wir nachher abstimmen, denn die Arbeiten sind in Vorbereitung, und das wird auch seitens der Branche so unterstützt. Die Botschaft der Branche ist ganz klar: Wir sind bereit, die entsprechenden Regulierungen gemäss der EU zu übernehmen. Diese zielen ganz klar auf die normale wöchentliche Ruhezeit und nicht auf die verkürzte wöchentliche Ruhezeit.

Nichtsdestotrotz bin ich auch in der Kommission zur Auffassung gelangt, dass die Motion Storni auch mit dieser Präzisierung unterstützt werden kann. Damit sagt man nicht mehr und nicht weniger, als dass die Arbeiten, die durch das Bundesamt für Strassen getätigt werden, auch unterstützt werden und dass man auch seitens des Ständerates im Plenum mit dieser Anpassung einverstanden ist und daher auch klar das Signal gibt: Ja, es soll in diese Richtung gehen. In diesem Sinne werde ich der Motion Storni mit der entsprechenden Präzisierung, die stattgefunden hat, zustimmen und den Antrag Stark ablehnen, obwohl ich natürlich die grundsätzlichen Überlegungen, dass es diesen Vorstoss nicht brauche, durchaus nachvollziehen kann.

Ich bitte Sie mit der einstimmigen Kommission, die Motion Storni anzunehmen.