preparatory:AB 282845
Giezendanner Benjamin · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-03
Wortprotokoll
Wir behandeln hier zwei Vorstösse gemeinsam. Der Unterschied ist der, dass mit dem ersten Vorstoss eine Rechtsgrundlage geschaffen werden soll, während mit dem zweiten Vorstoss die finanzielle Basis erweitert werden soll. Der grösste gemeinsame Nenner dieser beiden Kommissionsmotionen ist aber, dass weiterhin grosszügig Subventionen gesprochen werden sollen. Es überrascht, dass sie nur bis Ende 2021 gewährt werden sollen.
Zur ersten Motion möchte ich anmerken: Wir haben die gesamte Thematik schon im letzten Herbst gemeinsam besprochen. Damals ging es vor allem um den Ortsverkehr. Auch der Bundesrat war der Ansicht, dass man da keinen einmaligen Betrag sprechen sollte. Nun ist es so, dass man 2021 weiterhin grosszügig Geld sprechen soll.
Ich erinnere Sie an die Abschlüsse der Kantone. Die Bremsspuren der wirtschaftlichen Entwicklung sind nicht sehr lang, und die Budgets wurden nicht im Minus abgeschlossen, trotzdem soll der Bund einmal mehr die Defizite des Ortsverkehrs decken, obwohl dies nicht Aufgabe des Bundes ist. Es ist Aufgabe der Kantone und Gemeinden.
Auch im Bereich Fernverkehr sollen nun die SBB subventioniert werden. Wenn wir in der Krise immer Geld nachwerfen müssen, müssen wir uns fragen, ob es überhaupt noch eine eigenständige Aktiengesellschaft braucht oder ob wir wieder eine Staatsanstalt daraus machen sollten. Der touristische Verkehr entzieht sich der gesamten Thematik auch etwas. Auch hier sollen wir jetzt für 2021 Geld sprechen. Es ist der falsche Ansatz, wenn wir Subventionen sprechen und sich dann das Angebot und die Nachfrage nicht einpendeln können. Möglicherweise müsste eben jetzt das Angebot zurückgehen, obwohl es wahrscheinlich eine gute Sommersaison geben wird. Hier sollte angesetzt werden. Der Markt muss spielen. Es kann nicht sein, dass man eine verminderte Nachfrage einfach nur mit Bundesgeldern egalisiert.
Zur zweiten Motion: Die zweite Motion ist ganz speziell, das darf ich Ihnen sagen. Damit soll der Güterverkehr 2021 einmal mehr subventioniert werden. Ich möchte Ihnen eine kleine Passage aus einem Geschäftsbericht eines transalpinen Anbieters vorlesen: "Erste vier Monate: Verkehrswachstum von 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr." Nun können Sie sagen, ja, das betrifft die ersten vier Monate, im März 2020 hatten wir einen massiven Einbruch. Es gab aber 10 Prozent Güterwachstum. Dann zitiere ich aus dem Litra-Quartalsbericht. Da steht, dass die Verkehrsleistung gegenüber dem ersten Quartal 2019 - 2019! - nur um 2,8 Prozent zurückgegangen ist.
Ja, da geht doch jedem von uns irgendwo ein Licht auf, wenn wir hören, dass die Tonnenkilometer nicht dementsprechend reduziert wurden. Im selben Bericht steht auch drin, dass im Schienengüterverkehr die durchschnittlich transportierte Menge gestiegen ist. Es geht hier um einen Strukturerhalt, ja, ich würde sogar behaupten, im Güterverkehr geht es jetzt darum, SBB Cargo für die Zukunft zu rüsten, und das auf Kosten der Pandemiebekämpfung, auf Kosten unserer Steuergelder.
Ich bitte Sie also, beide Vorstösse abzulehnen. Es braucht diese Vorstösse nicht. Die Bereiche Ortsverkehr und touristischer Verkehr werden sich erholen. Der Fernverkehr kann gut Mittel aus den Reserven nehmen, und im Güterverkehr, das haben Sie selbst gehört, steigen die Tonnenkilometer, auch hier ist die Not nicht so gross. Die Anbieter sollen sich an die Märkte anpassen.
Lehnen Sie bitte beide Vorstösse ab.