preparatory:AB 284574
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2021-06-14
Wortprotokoll
In der Tat ist der Bundesrat der Meinung, dass es zu weit ginge, diese Werbung in der Verkaufsstelle einfach zu verbieten. Das heisst, wir empfehlen Ihnen, den Minderheitsantrag III (Müller Damian) zu unterstützen.
Generell gesagt ist aber nicht falsch, was jetzt Herr Stöckli gesagt hat - auch im Gesamtkontext der Arbeiten der Kommission -, dass fast nichts mehr eingeschränkt wird. Deswegen können wir die Framework Convention on Tobacco Control (FCTC) nicht mehr ratifizieren. Vor allem wurde bei Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe d sogar eine Erweiterung der Werbemöglichkeiten für Tabakprodukte vorgenommen. Vorher galt ein Werbeverbot für Publikationen, die sich hauptsächlich an Kinder oder Jugendliche richten, jetzt gilt es lediglich für jene, die sich ausschliesslich an Kinder richten. Dass es in Kinderzeitungen nicht zulässig ist, Werbung für Tabakprodukte zu machen, das hoffe ich schwer. Nur das ist jetzt noch verboten. Das darf man nicht vergessen, ich möchte das dort noch gesagt haben.
Es ändert aber nichts daran, dass wir der Meinung sind, dass bei Artikel 18 Absatz 1quater die Minderheit III (Müller Damian) zu unterstützen ist.