preparatory:AB 285125
Marti Samira · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-15
Wortprotokoll
In diesem letzten Block behandeln wir nun Artikel 85b zum Thema Kantonswechsel. Die beantragten Anpassungen bei Kantonswechseln von erwerbstätigen vorläufig Aufgenommenen erleichtern natürlich die Integration der Personen sowohl im Arbeitsumfeld wie auch am Wohnort und ersparen ihnen zudem übermässig lange Arbeitswege. Um sicherzustellen, dass möglichst viele erwerbstätige vorläufig Aufgenommene in einem dauerhaften Arbeitsverhältnis von diesen Erleichterungen profitieren können, soll die Dauer des entsprechenden Arbeitsverhältnisses als Voraussetzung auf die Hälfte reduziert werden. Das beantrage ich Ihnen bei Absatz 3 mit einer grossen Minderheit. Natürlich würden die Voraussetzungen der ökonomischen Unabhängigkeit von Sozialhilfeleistungen und das Vorliegen eines unbefristeten Arbeitsvertrags weiterhin gelten.
An dieser Stelle möchte ich auch darauf hinweisen, dass auf der deutschen und der französischen Fahne unterschiedliche Fassungen meines Minderheitsantrages abgedruckt sind. In der deutschen Fassung wird nicht nur die Dauer von zwölf auf sechs Monate reduziert, sondern in Buchstabe a wird aus "Sozialhilfe" auch "Sozialhilfeleistungen". Ich nehme das auf meine Kappe. Mein Antrag war so formuliert. Allerdings handelt es sich, das auch zuhanden der Materialien und der Redaktionskommission, um einen redaktionellen Fehler. Ich bitte Sie, das bei der Entscheidfindung als Fehler zu verstehen. In der französischen Fassung des Minderheitsantrages wird im Übrigen diese Unterscheidung in Buchstabe a nicht gemacht.
Bei Absatz 1 beantrage ich Ihnen, bei der bundesrätlichen Version zu bleiben. Es soll in der Kompetenz des Bundes bleiben, einen Kantonswechsel auf der Grundlage eines entsprechenden Gesuches zu erlauben. Ein Anhörungsrecht des betroffenen Kantons scheint uns sinnwidrig. Abgesehen davon, ist uns nicht klar, welcher Kanton als "betroffen" gilt. Ist es derjenige, der eine gut integrierte und erwerbstätige Person mit vorläufigem Aufnahmestatus verliert, oder derjenige, der eine solche Person in seinen Reihen willkommen heissen darf? Vielleicht kann der Kommissionssprecher oder die Kommissionssprecherin diese Frage noch klären.