preparatory:AB 289225
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-09-27
Wortprotokoll
Die wirtschaftliche Unterstützung der von den Covid-Massnahmen betroffenen Unternehmen, Selbstständigerwerbenden und Beschäftigten in der Schweiz kam bekanntlich recht schnell, war gut dotiert und insgesamt sehr erfolgreich. Man kann sich deshalb fragen: Braucht es angesichts dieser Tatsache die vorliegende Motion überhaupt, welche die Entschädigung bei Berufsverboten im Gesetz verankern möchte? Ja, sie ist nötig, und zwar vor allem deshalb, weil heute im ordentlichen Recht eine gesetzliche Grundlage für die wirtschaftlichen Unterstützungsmassnahmen fehlt. Die Covid-Hilfe musste deshalb zuerst auf Notrecht gestützt werden. Später wurde die Rechtsgrundlage im Covid-19-Gesetz geschaffen. Doch bekanntlich ist das Covid-19-Gesetz befristet. Deshalb ist möglichst bald durch eine Ergänzung des Epidemiengesetzes eine dauerhafte Rechtsgrundlage und die nötige Rechtssicherheit für die betroffenen Branchen und Betriebe zu schaffen.
Der Bundesrat verweist in seiner Stellungnahme auf seine Absicht, dem Parlament nach einer umfassenden Evaluation der Covid-19-Pandemie eine Botschaft vorzulegen, weshalb er eine isolierte Revision des Epidemiengesetzes ablehnt. Aufgrund der Komplexität der Materie und der unterschiedlichen Auffassungen wird dieser Prozess jedoch sehr viel Zeit beanspruchen, und die neu zu schaffenden rechtlichen Grundlagen dürften frühestens am 1. Januar 2023 in Kraft treten - ohne Berücksichtigung einer allfälligen Referendumsabstimmung.
Mit der vorgeschlagenen einfachen Ergänzung des Epidemiengesetzes wird deshalb sichergestellt, dass nach Auslaufen des befristeten Covid-19-Gesetzes sofort eine neue Rechtsgrundlage für die wirtschaftliche Hilfe zur Verfügung steht. Andernfalls droht ein Unterbruch, der unter Umständen erneut mit Notrecht überbrückt werden müsste, was aus grundsätzlichen und rechtsstaatlichen Überlegungen unbedingt zu vermeiden ist.
Sollte sich im Rahmen der bundesrätlichen Analyse und des folgenden Gesetzgebungsprozesses eine andere Regelung als zielführender erweisen, so würde die vorliegende Motion dem nicht entgegenstehen, im Gegenteil: Sie verschafft diesem Prozess die nötige Zeit für eine sorgfältige Arbeit.
Ich beantrage Ihnen deshalb, für dauerhafte Rechtssicherheit für betroffene Betriebe und Branchen zu sorgen und die Motion anzunehmen.