preparatory:AB 290341
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-30
Wortprotokoll
Wir empfehlen Ihnen, die Differenz bei Artikel 6 Absatz 2 zu bereinigen, dies mit folgender Begründung: Das Enteignungsverfahren kommt so oder so zur Anwendung. In Artikel 1 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Enteignung ist die Voraussetzung für eine Enteignung, dass eben die hier genannten Bedingungen erfüllt sind. Dort geht es auch darum, dass die Interessen der Eidgenossenschaft, des Bundes betroffen sein müssen. Dann kann man zum Enteignungsverfahren schreiten.
Wenn Sie jetzt diese Differenz in Litera b aufrechterhalten, dann bringt das keinen Mehrwert. Sie schaffen vielmehr eine gewisse Unsicherheit, weil es Transportunternehmen gibt, schienengebundene Transportunternehmen, die nicht bundesnah sind. Ich denke hier an die Südostbahn oder an die BLS, das sind auch Transportunternehmen, die hier betroffen sein können. Die SBB sind bekanntlich ein bundesnaher Betrieb, ein Bundesbetrieb, die anderen sind es nicht.
Deswegen bringt dieser Mehrheitsantrag hier nichts. Inhaltlich bringt er keinen Mehrwert. Er verlängert vielmehr die Diskussion über dieses Gesetz, weil der Ständerat sich sehr klar für die bundesrätliche Fassung ausgesprochen hat, nämlich mit 27 zu 14 Stimmen. In unserer Kommission hingegen war das Verhältnis knapper. [PAGE 2049]
Wir haben den Eindruck, dass, auch wenn diese Differenz heute nicht bereinigt wird, der Ständerat am Schluss der Differenzbereinigung, wenn es zu einer Einigungskonferenz kommen sollte, ohnehin obsiegen wird.
Somit bitte ich Sie im Namen der Minderheit, diese Differenz zu bereinigen und sich dem Ständerat anzuschliessen. Dann können wir das Geschäft heute abschliessen.