preparatory:AB 292720
Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-07
Wortprotokoll
So wie es aussieht und so wie die Vorrednerinnen sich geäussert haben, werden wir diese Vorlage ja auch vor dem Volk vertreten müssen. Ich bin da recht zuversichtlich und meine, dass wir hier doch mit einer Vorlage auf der Zielgeraden sind, die durchaus, mindestens mal bis 2030, eine echte Sanierung der AHV bei Erhaltung der Renten - das ist ja die Zielsetzung - ermöglicht. Deshalb bitte ich Sie hier auch, den Anträgen der Mehrheit zuzustimmen. Die Anträge der Mehrheit sind ein Kompromiss. Das sind nicht einfach irgendwelche Modelle, die noch hervorgezaubert worden sind. Das sind Kompromisse gegenüber den Vorstellungen des Ständerates und auch den Vorstellungen unserer Fraktion, die ursprünglich auch eine etwas strengere Vorlage und etwas weniger Kompensationsmassnahmen wollte.
Ich komme zu den einzelnen Massnahmen und zu den einzelnen Minderheiten: Ich habe Verständnis für die Minderheit Mettler, die mit der Verknüpfung hier von uns natürlich auch ein gewisses Credo zur zweiten Säule erwartet und sagen will: Wenn ihr an die Reform der zweiten Säule glaubt, dann könnt ihr die beiden Vorlagen ja auch verknüpfen. Dafür habe ich Verständnis, und ich möchte sagen: Ich glaube an eine Lösung. Wir behandeln die BVG-Reform als nächstes Geschäft. Ich glaube durchaus, dass wir auch bei der BVG-Reform auf einem interessanten Weg sind, mit vielen verschiedenen Modellen natürlich, und deshalb wird die Reform noch einige Zeit dauern. Wir werden uns finden, aber die Differenzen bei der zweiten Säule sind natürlich noch sehr gross.
Wir sind bei der BVG-Reform Erstrat, und wenn wir jetzt zwei Geschäfte verknüpfen, die sich auf einem so unterschiedlichen Zeitstrahl bewegen, dann laufen wir damit einfach Gefahr, dass wir am Schluss dann doch einen Scherbenhaufen haben. Ich glaube an die Reform der zweiten Säule und daran, dass wir eine Lösung finden werden. Aber wissen tun wir es nicht. Und wenn ich mir die Druckpunkte ansehe, dann zeigt sich mir, dass der Druck bei der AHV, bei der ersten Säule, infolge der drohenden Verluste von 26 Milliarden Franken im Jahr 2030 letztlich natürlich viel grösser ist als der Druck bei der zweiten Säule, wo wir noch 13 Prozent im Obligatorium haben und die Hausaufgaben mit der vorgeschlagenen Senkung des Umwandlungssatzes bereits zu einem grossen Teil gemacht werden konnten.
Damit negiere ich nicht den Reformbedarf, aber ich möchte klar sagen: Lehnen Sie die gut gemeinte Verbindung der zwei Säulen, wie es die Minderheit Mettler möchte, ab. Die Bevölkerung hat auch klar gesagt, dass sie in dieser komplexen Materie nicht dazu steht, alles miteinander zu verbinden, sodass man dann am Schluss im schlimmsten Fall nichts hat. Das können wir uns zumindest bei der AHV nicht leisten, zumal wir hier in den nächsten zwei Wochen wahrscheinlich auf der Zielgeraden für eine Lösung sind, im nächsten Jahr abstimmen können und dieses Paket dann hoffentlich per 1. Januar 2023 in Kraft treten kann. Deshalb: Lehnen Sie diesen Rückweisungsantrag ab.
Ich komme zu den Ausgleichsmassnahmen für die Frauen, dem eigentlich wichtigsten Teil der Vorlage. Bei aller Sympathie für die Minderheit Sauter, die wir bei ihrem Antrag auf sieben Jahre integriert im Rentenplafond auch unterstützt haben, waren wir bei der Abwägung der Auffassung, dass wir jetzt möglichst rasch zu einer Reform kommen müssen. Kommen wir heute der Mehrheit hier entgegen, dann heisst das: Ausdehnung der Übergangsdauer auf neun Jahre und Berechnung der Zuschläge nicht innerhalb des Plafonds, damit auf der anderen Seite dem Ehepartner am Schluss nicht noch die Rente gekürzt wird! Das erachten wir als eine gewisse Logik, der wir zustimmen können, vor allem im Sinne einer raschen Einigung mit dem Ständerat, der ja auch neun Jahre beschloss. Indem wir sagen, wir wollen zwar keine höheren Beiträge, keine höheren Zuschläge, aber wir sind bereit, dem Beschluss zugunsten von neun Jahren zu folgen, ist das ein echter Kompromiss zwischen dem Antrag der Minderheit Sauter und dem Beschluss des Ständerates.
Ich bin auch der Auffassung, wie das Kollegin Humbel gesagt hat, dass es sehr ambitiös ist, bereits 2030 wirklich eine neue Reform zu haben. Letztlich kosten die zwei Modelle gleich viel; wir sind relativ nahe beieinander. So oder so gibt es eine Differenz zum Ständerat, der das dann auch nochmals diskutieren kann.
Betreffend Flexibilisierung erachten wir es auch als sinnvoll, dass wir bei der Frühpensionierung von den technischen Reduktionssätzen etwas abkommen, dass wir zwar die Zuschläge bei Frühpensionierungen nicht gewähren, aber die Reduktionssätze etwas reduzieren. Die entsprechenden Beträge sind so konzipiert, dass Frauen mit Einkommen unter 57[NB]360 Franken auch nach Inkrafttreten der Rentenaltererhöhung ein Jahr früher ohne Verlust in Rente gehen können.
Auf Seite 8 der Fahne ist die Hilflosenentschädigung aufgeführt. Gemäss geltendem Recht besteht Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung, wenn die Voraussetzungen zuvor ununterbrochen während mindestens eines Jahres gegeben waren. Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, bei dieser Lösung zu bleiben. Gemäss Verwaltung braucht es eine gewisse Zeit, bis eine dauernde Hilflosigkeit festgestellt werden kann.
Unterstützen wird unsere Fraktion gegenüber der Lösung des Ständerates bei Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe h ELG, dass bei den Ergänzungsleistungen die Zusatzbeiträge nicht angerechnet werden.
Unsere Anträge sind zusammenfassend: Ablehnung des Rückweisungsantrages der Minderheit Mettler und Zustimmung zur Mehrheit bei den Kompensationsmassnahmen.