Lexipedia

preparatory:AB 292772

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-07

Wortprotokoll

Seit der letzten BVG-Reform 2005 hat sich im BVG-Umfeld einiges verändert: Die Lebenserwartung steigt. Wir haben das Glück, immer älter zu werden und die Rente länger beziehen zu können. Durch das tiefe Zinsniveau werden gleichzeitig die Erträge auf den Altersguthaben verringert. Der aktuelle Umwandlungssatz von 6,8 Prozent garantiert den Rentnerinnen und Rentnern einen lebenslänglichen Zins von 4,8 Prozent, während Aktive einen Mindestzins von 1 Prozent erhalten. Gemäss Oberaufsicht BV führt dies zu einer Umverteilung von Erwerbstätigen zu Rentnerinnen und Rentnern in der Höhe von rund 7 Milliarden Franken. Diese Umverteilung muss durch eine Senkung des Umwandlungssatzes gemindert werden. Darüber sind wir uns einig.

Handlungsbedarf gibt es auch bei der Verbesserung der beruflichen Vorsorge für Teilzeiterwerbstätige und Mehrfachbeschäftigte. Das BVG basiert noch immer auf dem Ein-Ernährer-Haushalt, dem Konzept von 1985. Zunehmend gibt es aber differenzierte Arbeitsmodelle wie Teilzeitarbeit, Mehrfachbeschäftigungen oder auch kombinierte Konstellationen von unselbstständig und selbstständig. Solche Arbeitsverhältnisse werden im BVG ungenügend abgebildet. Diese gesellschaftspolitischen und arbeitsmarktlichen Entwicklungen können in dieser Reform nicht alle aufgefangen werden. Zentral ist aber, dass es Verbesserungen für Frauen, d. h. für Teilzeiterwerbstätige und Mehrfachbeschäftigte, gibt.

Es geht bei der vorliegenden Reform um zwei zentrale Elemente: Erstens muss der Umwandlungssatz gesenkt werden. Versicherungsmathematisch ist völlig klar, dass der Umwandlungssatz zu hoch ist. Wenn das Kapital auf mehr Jahre verteilt wird, dann müssen die Renten kleiner werden, muss mehr angespart werden oder müssen hohe Zinserträge [PAGE 2404] erfolgen, wobei die Zinserträge ja bekanntlich sehr volatil sind. Zweitens geht es um eine Modernisierung der zweiten Säule und deren Anpassung an die gesellschaftlichen Entwicklungen mit unterschiedlichen Arbeitsmodellen. Für Teilzeitangestellte und Mehrfachbeschäftigte sieht das BVG keine ausreichenden Vorsorgemöglichkeiten vor. Das Bundesratsmodell hat auch keine Lösung für Mehrfachbeschäftigte.

Bereits bei der Debatte über die AHV-Reform bzw. die Erhöhung des Rentenalters der Frauen wurde mehr über die berufliche Vorsorge als über die AHV gesprochen. Aus Sicht der Frauen gibt es bei der AHV keine Benachteiligung. Die AHV-Renten von Männern und Frauen sind gleich hoch. Im Gegensatz dazu sind die BVG-Renten der Frauen deutlich tiefer als diejenigen der Männer.

Zuerst zum Umwandlungssatz: Mit dem Umwandlungssatz ist eine technische, versicherungsmathematische Grösse verpolitisiert bzw. politisch geregelt worden. Alle wissen, dass die geltenden 6,8 Prozent massiv zu hoch sind und dass damit zu hohe Leistungsversprechen gemacht werden. Wenn der Umwandlungssatz gesenkt wird, ergibt das eine Rentensenkung für die betroffenen Personen der Übergangsgeneration. Für die Mitte-Fraktion ist klar, dass diese Lücke kompensiert werden muss.

Die Vorlage des Bundesrates nimmt das Kompensationsmodell der Sozialpartner auf, das im Vernehmlassungsverfahren von den meisten abgelehnt worden ist. Auch die Arbeitgeber stehen nicht geschlossen hinter dem Modell. Es sind nicht nur die Pensionskassen der Hochlohnbranchen, wie z.[NB]B. der Finanz- und der Pharmabranche, sondern auch der Detailhandel, Gastrosuisse und der Schweizerische Baumeisterverband, welche sich gegen den Sozialpartnerkompromiss ausgesprochen haben. Die Mitte gehört zu dieser Mehrheit, welche sich in der Vernehmlassung klar dagegen ausgesprochen hat, die zweite Säule mit einem umlagefinanzierten Element anzureichern und allen künftigen Rentnerinnen und Rentnern für unbegrenzte Zeit einen Zuschlag zu gewähren.

Das Ziel der Reform war und ist es, die Umverteilung zu bremsen. Das Bundesratsmodell sieht nun genau das Gegenteil vor, indem die Umverteilung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt wird. Es institutionalisiert die Umverteilung, wenn alle BVG-Versicherten beim AHV-pflichtigen Lohn eine zusätzliche Abgabe von 0,5 Prozent machen müssen, je hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert, und dies für immer. Der Übergangsgeneration werden sämtliche künftigen Rentnerinnen und Rentner angehören. Beim Bundesratsmodell kann deshalb nicht von einem Ausgleich für die Übergangsgeneration gesprochen werden, sondern es ist de facto ein umlagefinanzierter Ausbau der zweiten Säule. Die 30-jährige Verkäuferin gibt 34 oder 35 Jahre lang 0,25 Lohnprozente ab, und der Arbeitgeber bezahlt den gleichen Beitrag, damit sie in 35 Jahren einen vom Bundesrat zu bestimmenden Zuschlag bekommen wird. Bis dann wird es wieder eine Übergangsgeneration geben müssen. Der Umwandlungssatz von 6 Prozent dürfte in dreissig Jahren kaum noch gelten.

Die Mitte-Fraktion unterstützt die Kommissionsmehrheit. Das Mehrheitsmodell kompensiert den Rentenausfall für die Übergangsgeneration aufgrund der Senkung des Umwandlungssatzes. Den Ausgleich erhalten all jene künftigen Rentnerinnen und Rentner, welche direkt von der Senkung des Umwandlungssatzes betroffen sind. Es geht dabei um etwa 35 bis 40 Prozent der künftigen Rentnerinnen und Rentner, welche im BVG-Obligatorium oder in einer BVG-nahen Vorsorgeeinrichtung versichert sind und vom Rentenzuschlag profitieren können bzw. auch profitieren müssen.

Finanziert wird die Kompensation für die Übergangsgeneration mit den dafür vorgesehenen Rückstellungen für Pensionierungsverluste, welche den Pensionskassen gesetzlich vorgeschrieben sind, sowie mit einer Abgabe von 0,15 Prozent auf dem koordinierten Lohn an die Auffangeinrichtung. Die Kompensation für die Übergangsgeneration bleibt damit im BVG-System. Es gilt das Anrechnungsprinzip für die Zuschläge gemäss Bundesratsmodell. Alle im gesetzlichen BVG-Obligatorium und in BVG-nahen Vorsorgeeinrichtungen Versicherten erhalten einen Rentenzuschlag. Dieser entspricht der Differenz zwischen der neuen Rente mit dem Umwandlungssatz von 6 Prozent und der alten Rente mit dem bisherigen Umwandlungssatz von 6,8 Prozent.

Natürlich trifft es zu, dass auch überobligatorisch Versicherte tiefere Renten hinnehmen müssen, weil der Umwandlungssatz im überobligatorischen Bereich teilweise stark gesenkt worden ist. Die meisten BVG-Versicherten im überobligatorischen Bereich haben indes die Möglichkeit, sich einzukaufen, und können damit gleichzeitig von steuerlichen Begünstigungen profitieren.

Nach dem Bundesratsmodell sollen hingegen alle Rentnerinnen und Rentner einen Rentenzuschlag erhalten, also auch die gut situierten Personen. Die Mitte-Fraktion will keinen solchen Ausbau der zweiten Säule mit dem Einbau einer Mini-AHV. Wir wollen die Säulen getrennt halten und die Umverteilung in der AHV, bei der die Solidarität von hohen zu tiefen Einkommen sowie von Männern zu Frauen gut ausgebaut ist und funktioniert, belassen.

Die Mitte-Fraktion stimmt hingegen den Massnahmen zur Verbesserung der beruflichen Vorsorge für Teilzeiterwerbstätige und Mehrfachbeschäftigte zu. Wir unterstützen die Halbierung des Koordinationsabzugs sowie eine Verpflichtung von Arbeitnehmenden mit mehreren Arbeitgebern, sich bei der Vorsorgeeinrichtung des Arbeitgebers oder bei der Auffangeinrichtung versichern zu lassen, wenn ihr Jahreslohn die Eintrittsschwelle übersteigt.

Wir stimmen in dieser ersten Beratungsrunde auch der Halbierung der Eintrittsschwelle zu. Wir sehen allerdings, dass dadurch tiefe Einkommen unter die Versicherung fallen können, welche später zu keiner nennenswerten Rente führen werden. Das ist eine zu teure Lösung für die Betroffenen und für das System, weil es wenig nützt. Es geht hier aber insbesondere um Frauen, die beispielsweise drei Stellen haben, 60[NB]000 Franken verdienen und keine berufliche Vorsorge haben. Die Mitte will, dass auch Personen in Tieflohnbereichen mit Teilzeitanstellungen oder Mehrfachbeschäftigungen in diesem Bereich eine berufliche Vorsorge erhalten. Es geht also nicht um Kleinstnebenjobs.

Bei dieser zentralen Frage der Eintrittsschwelle, kombiniert mit der Kumulation mehrerer Teilzeitstellen, dürfte das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Der Zweitrat muss das nochmals vertieft bearbeiten. Die SGK-N hat dazu noch die Motion 21.4338, "BVG. Ausweitung der Versicherungspflicht auf mehrere Teilzeitbeschäftigungen", eingereicht. Die Mitte-Fraktion unterstützt diese Motion.

Zusammenfassend tritt die Mitte-Fraktion auf die Vorlage ein und wird mit Ausnahme der Artikel 8 und 82a immer der Mehrheit folgen. Auf Artikel 82a werde ich in der Detailberatung näher eingehen.