Lexipedia

preparatory:AB 293317

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-09

Wortprotokoll

Wir haben diese Vorlage gestern Morgen in der Kommission beraten. Wir hatten noch drei Differenzen und die Entscheide über die Nationalbank zu bereinigen. Das hier ist die erste grosse Differenz, die wir noch haben, bzw. der entscheidende Punkt, den wir beschliessen müssen. Es geht um die Ausgleichsmassnahmen, und zwar um den Ausgleich bei der Erhöhung des Rentenalters der Frauen von 64 auf 65 Jahre. Wir sprechen jetzt vom Referenzalter. Mit den Ausgleichsmassnahmen will man gewisse Jahrgänge entlasten, man will einen gewissen Teil der Einsparung, die durch die Rentenerhöhung gemacht wird, betroffenen Frauenjahrgängen zukommen lassen.

Zur Erinnerung: Die Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre bringt in den nächsten Jahren, für den Zeithorizont, den wir immer haben, 10 Milliarden Franken. Der Bundesrat hat in seiner ursprünglichen Version vorgesehen, dass ein Drittel davon in die Ausgleichsmassnahmen fliessen soll. Es sollen neun Frauenjahrgänge profitieren und etwa 3,2 Milliarden Franken eingesetzt werden. In der Zwischenzeit sind sehr viele Vorschläge gemacht und berechnet worden. Hängig waren für unsere Diskussion gestern noch zwei. Die Version, die der Ständerat zuletzt beschlossen hat, sieht vor, dass für neun Jahrgänge progressiv/degressiv ausgeglichen wird. Das heisst, man macht bei den nächsten vier Jahrgängen einen Zuschlag, wenn die Rente ab dem Referenzalter bezogen wird. Nach den ersten vier Jahrgängen macht man bei den Zuschlägen dann allmählich einen Rückgang.

Beim Modell des Ständerates werden auch bei den Vorbezügen Zuschläge gemacht. Die Zuschläge betragen brutto 240 Franken für die tiefsten, 170 Franken für die mittleren und 100 Franken für die höchsten Einkommensklassen. Das Problem des Ständeratsmodells war, dass mit den Zuschlägen bei Vorbezügen Schwelleneffekte entstanden wären und sich, wenn man die einzelnen Renten verglich, die Schwächen des Systems gezeigt haben. Das Ständeratsmodell findet ausserhalb des Systems statt. Das heisst, Zuschläge erhält man auch, wenn man zum Beispiel beim[NB]Ehepaarplafond[NB]oder[NB]bei[NB]der Maximalrente angekommen ist.

Dem stand die Nationalratsvariante gegenüber, also das Modell gemäss dem letzten Entscheid des Nationalrates. Es sieht auch Ausgleichsmassnahmen für neun Jahrgänge vor, auch progressive/degressive Zuschläge, also zuerst aufsteigende und dann abnehmende Zuschläge. Die Nationalratsversion sieht auch ein Kompensationsvolumen von 32 Prozent oder 3,24 Milliarden Franken für diese Ausgleichsmassnahmen vor, aber keine Zuschläge bei Vorbezug, also bei Rentenbezug vor Erreichen des Referenzalters, sondern eine Kürzung in Prozenten. Diese Kürzung in Prozenten wird aber insofern abgemildert, als man sagen kann, dass es bei den tiefsten Einkommen für eine Frau, die mit 64 Jahren die Rente vorbezieht, gar keine Kürzung mehr gibt. Sie hat also im Vergleich zur heutigen Situation keinen Nachteil mehr. Bei höheren Einkommen gibt es dann reduzierte Kürzungen, sodass die betroffenen Jahrgänge auch entscheiden können, einen Vorbezug zu machen, also früher in Rente zu gehen. Sie erhalten dann eine geringere Kürzung als die anderen Jahrgänge und die Männer.

Die Zuschläge im Modell des Nationalrates betragen 140 Franken für die tiefsten Einkommen, 90 Franken für die mittleren Einkommen und 40 Franken für die höchsten Einkommen. Das ist immer monatlich. Es gibt also monatliche Zuschläge für die betroffenen Jahrgänge, lebenslang. Was die Jahrgänge davor und danach betrifft, so haben die Jahrgänge davor kein Problem, weil sie mit 64 Jahren in Rente gehen können, und die Jahrgänge danach haben dann keinen Zuschlag mehr.

Wir haben dann in der Kommission zwei neue Anträge erhalten. Wir hatten einmal den Antrag, der heute von der Minderheit Müller Damian vertreten wird. Die Minderheit will eigentlich das System übernehmen und Zuschläge ausrichten, so, wie es der Nationalrat vorsieht: 140 Franken, 90 Franken, 40 Franken, auch progressiv/degressiv. Die Minderheit will beim Vorbezug eine Übergangsgeneration von neun Jahrgängen vorsehen, aber eine von nur sieben Jahrgängen für den Zuschlag ab Erreichen des Referenzalters. Die Begründung dafür lautet, dass die AHV ab 2030, auch wenn dann die Reform gelten würde, immer noch in Schieflage sei. Man müsse unbedingt noch in den Zwanzigerjahren eine neue Vorlage machen und dann eine Reform bringen, die diese Schieflage ab 2030 korrigiert. Wenn man jetzt noch Jahrgänge hätte, deren Rente aufgrund der Regelung für neun Jahrgänge berechnet würde, gäbe es eine Überschneidung der neuen Reform mit der laufenden Reform, und das würde die Reform allenfalls gefährden. Das ist die Begründung, aber die Minderheit wird ihren Antrag auch noch selbst begründen.

Dagegen wurde in Ihrer Kommission festgehalten, dass es heute noch Übergangsjahrgänge aus der 9. AHV-Revision gebe. Dass sich Übergänge überschneiden, sei also nicht neu. Mit dem Modell der Minderheit würden 29 Prozent für die Kompensation eingesetzt und 3,0 Milliarden Franken, also weniger als bei den Modellen des Ständerates und des Nationalrates und auch weniger als beim Alternativmodell, das dann von der Mehrheit angenommen wurde.

Die Mehrheit Ihrer Kommission hat eigentlich die Nationalratsversion angenommen, sie aber ein bisschen sozialer ausgestaltet. Sie nimmt das Manko der Version des Ständerates beim Vorbezug weg, indem sie auch prozentuale Kürzungen macht, diese aber sozial ausgestaltet. Tiefe Einkommen haben weniger Kürzungen, wenn sie die Rente vorbeziehen, und tiefe Einkommen haben auch höhere Zuschläge, wenn sie die Rente ab Referenzalter beziehen. Die Mehrheit Ihrer Kommission sieht in ihrer Version vor, dass 160 Franken bei tiefen Einkommen zugeschlagen werden, 100 Franken bei mittleren Einkommen und 50 Franken bei hohen Einkommen, [PAGE 1299] dies im Gegensatz zu 140 Franken, 90 Franken und 40 Franken gemäss Nationalrat.

Das wird kompensiert. Damit man etwa bei der gleichen Gesamtsumme ist, wird das mit mehr Kürzungen bei Vorbezug kompensiert. Damit müssen die Prozentsätze angehoben werden.

Diese Variante zum Beschluss des Nationalrates ist ein Mittelweg, um dem Nationalrat entgegenzukommen. Es ist nicht genau das Modell, das wir letztes Mal beschlossen haben. Es schliesst aber mit 32 Prozent und 3,29 Milliarden[NB]Franken Einsatz etwa dort an, wo die anderen beiden Modelle - nämlich das Ständeratsmodell und das Nationalratsmodell - waren.

Ein Antrag, dem Nationalrat zu folgen, wurde nicht eingereicht. Wir haben also nicht über das Nationalratsmodell abgestimmt, sondern nur über diese Alternativversion und den Antrag Müller Damian, der heute als Minderheitsantrag gestellt wird. Es hat auch keinen Antrag gegeben, am Ständeratsmodell festzuhalten. Insofern haben wir dann über die modifizierte Version des Nationalrates und über den Antrag Müller Damian mit der Verkürzung auf sieben Jahrgänge abgestimmt. Das modifizierte Modell des Nationalrates hat sich mit einem Resultat von 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung in Ihrer Kommission durchgesetzt.

Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit, dieser Mehrheitsvariante zuzustimmen. Sie ist ein Schritt auf den Nationalrat zu, und ich hoffe und denke, dass der Nationalrat auch darauf eintreten kann.

preparatory:AB 293317 | Lexipedia | Lexipedia