preparatory:AB 293432
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-09
Wortprotokoll
Bei diesem Artikel geht es um das Beschwerderecht der Versicherer gegen Beschlüsse der Kantonsregierungen nach Artikel 39 KVG. Der Bundesrat sieht dieses Recht in der Vorlage vor. Es geht eigentlich um die Spitallisten der Kantone, bei denen man den Versicherern ein Beschwerderecht geben will. Der Nationalrat will den Krankenversicherern oder deren Verbänden hingegen kein Beschwerderecht gewähren und streicht den Artikel. Dieser Entscheid gegen die Vorlage des Bundesrates fiel mit 94 zu 87 Stimmen bei 4 Enthaltungen.
Wir liessen uns in der Kommission einen Bericht des BAG zum Beschwerderecht der Versicherer erläutern. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Legitimität von Beschwerden [PAGE 1294] der Krankenversicherer gegen kantonale Planungsentscheide verneint und auch kein ideelles Verbandsbeschwerderecht zugestanden. Basierend auf einer Motion der SGK-N hat der Bundesrat ein ideelles Beschwerderecht für die Verbände der Versicherer jetzt ins Kostenpaket eingefügt. Der Bundesrat verspricht sich davon ein gewisses Gleichgewicht der Kräfte. Es geht dabei um das Beschwerderecht gegen die Spitalplanung, nicht aber gegen Verfügungen auf der Spezialitätenliste, was auch ein Thema war.
Ein Beschwerderecht gegen die Spitalplanung hatte man schon einmal, als der Bundesrat noch Beschwerdeinstanz war. Für das Beschwerderecht und damit den Entwurf des Bundesrates wurde eingebracht, dass dies in einem Rechtsstaat selbstverständlich sei, da die Entscheide der Spitalplanung immer mit Kostenfolgen verbunden seien, die letztlich auf die Versicherten überwälzt würden. Es berücksichtige auch die Mehrfachrolle der Kantone als Leistungserbringer und quasi als Regulator bezüglich der Spitallisten.
Die GDK lehnt das ab. Entsprechend wurde das Beschwerderecht auch von einer Minderheit kritisch gesehen. Es bestünde auch bei den Versicherern ein Interessenkonflikt, da ja Grund- und Zusatzversicherung nicht getrennt seien. Dagegen wurde wiederum angebracht, dass das Beschwerderecht den Verbänden und nicht den einzelnen Versicherern zustehe.
Mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung unterstützt die Kommission den Entwurf des Bundesrates, der den Verbänden der Versicherer ein Beschwerderecht gegen die Spitalplanung und -listen der Kantone einräumt, und schafft somit eine Differenz zum Nationalrat.
Ich bitte Sie, im Sinn der Mehrheit dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.