preparatory:AB 295561
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-02-28
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen beantragen, in allen Punkten der Mehrheit der Kommission zu folgen, weil sich die Minderheiten, das haben ja auch die Argumente gezeigt, die wir hier gehört haben, in dogmatischen und ideologischen Positionen verheddern, die den Realitäten des Gesundheitswesens in der Schweiz in keiner Art und Weise und den Anträgen der Mehrheit nicht gerecht werden.
In Block 1, bei Artikel 44a, geht es um die verhandelten Rabatte. Dort wollen wir, dass es möglich ist, mit einem Leistungserbringer oder Versicherer gegenüber den Tarifverträgen, die behördlich genehmigt sind, bessere, günstigere Konditionen auszuhandeln, und dass diejenigen, die das vorantreiben, auch belohnt werden. Davon müssen drei Viertel direkt den Patientinnen und Patienten, den versicherten Personen zugutekommen, und ein Viertel bleibt noch als Anreiz für die Versicherer, dies überhaupt zu tun. Wenn sie diesen Anreiz nicht haben, dann machen sie es nicht, und dann wird es auch nicht günstiger; so einfach ist das. Dass wir diesen Anreiz setzen können, haben wir bereits bewiesen. Es wurde hier etwas von einem Gewinnverbot in der OKP fantasiert - das haben wir längst über Bord geworfen, das haben Sie über Bord geworfen. Wir haben in der Qualitätsvorlage Anreize drin, die auch die Versicherer aushandeln und die dann intern für Qualitätsverbesserungen oder Ausbildungstätigkeiten gebraucht werden können. Erzählen Sie also nicht die Mär, es gebe diesen Punkt im heutigen Gesetz nicht.
Bei Artikel 47c, bei den Massnahmen zur Steuerung der Kosten, möchte ich Sie daran erinnern - das ist noch gar nicht erwähnt worden -, dass wir diesen Artikel bereits in der ersten Runde in beiden Räten verworfen, also rausgeschmissen haben, weil er untauglich, weil er auch verfassungsmässig nicht wasserdicht ist.
Im Ständerat war das Gutachten von Herrn Kieser noch ein Thema. Dort hat man sich dann darauf geeinigt, dass solche Massnahmen möglicherweise noch irgendwie verfassungsgemäss sein könnten. Aber die Kritik daran war unserer Ansicht nach berechtigt, weil Sie damit eine Staatsmedizin, eine staatliche Steuerung sämtlicher Leistungen, Kosten und Tarife einführen würden; das müsste alles in diesen Tarifverträgen behördlich genehmigt sein, damit Sie nachher auch die entsprechenden Massnahmen durchsetzen könnten. Diese Massnahmen würden, da können Sie lange darum herumreden, zwangsläufig zu einer Rationierung führen. Wenn das Kontingent ausgeschöpft wäre, würden sie dazu führen, dass die Leistungen nicht mehr im vollen Umfang erbracht werden könnten und genau die Schwächeren im Gesundheitswesen darunter litten. Das wollen wir nicht.
Wir diskutieren in der Kommission - das wurde erwähnt - Lösungen zur Kostenbremse-Initiative der Mitte und zur Prämienentlastungs-Initiative der SP, damit wir einen vernünftigen Gegenvorschlag erhalten. Dieses Rückkommen ist rein politisch motiviert, weil die Mitte-Fraktion der Auffassung war, dass ihre eigenen Ständeräte im Plenum des Ständerates nicht richtig abgestimmt haben und dass man das jetzt nochmals da hineinnehmen muss. Arbeiten wir für eine Gesamtübersicht besser mit der Kommission zusammen.
Dann haben wir noch das Beschwerderecht der Versicherer. Selbstverständlich sind die Kantone in ihrer Spitalplanung Partei. Sie vertreten ja ihre eigenen Spitäler, die sie betreiben müssen. Sie finanzieren diese zusätzlich mit Steuergeldern, nicht mit Prämien. Also brauchen wir als Gegengewicht [PAGE 14] diese Planer. Die Mehrfachrolle der Kantone - wir kritisieren sie übrigens schon lange - muss endlich aufhören. Hier würden wir sie nochmals verstärken.
Wir brauchen auch in der Spitalplanung eine Aufsicht, einen Verhandlungspartner, der das nötige Gewicht hat, eben die Versicherer, die hier im Interesse ihrer Kundinnen und Kunden - der Versicherten, der Patientinnen und Patienten - ein Gegengewicht bilden können. Deshalb muss das Beschwerderecht bei der Spitalplanung möglich sein.