preparatory:AB 300065
Burgherr Thomas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-05-10
Wortprotokoll
Beim Thema "Handel mit Emissionsrechten" haben wir eine grundlegende Differenz. Wir gehen davon aus, dass es hierbei um Lenkungsabgaben geht. Jemand kann vom Prinzip her innerhalb der Rahmenbedingungen die Umwelt verschmutzen, muss dafür aber etwas bezahlen. Wir denken, dass das keinen Mehrwert darstellt, den man der Mehrwertsteuer unterstellen sollte. Es wird kein wirtschaftlicher, sondern allenfalls ein ökologischer Wert geschaffen. Wir werden daher in Artikel 1 Absatz 2 für die Minderheit I (Aeschi Thomas) votieren und in zweiter Priorität für meine Minderheit II, die eine Beschränkung auf inländische Erwerber will. Das würde die Auswirkungen einschränken.
Bezüglich der ausländischen Reisebüros - hier spreche ich von den Artikeln 8, 21, 23 und 29 - möchten wir mit der Minderheit Aeschi Thomas gleich lange Spiesse für in- und ausländische Reisebüros schaffen. Mit der vom Bundesrat beantragten Lösung würden die einheimischen Firmen benachteiligt. Unsere Anpassungen gemäss Minderheit Aeschi Thomas entsprechen also dem Kernanliegen der Gesetzesrevision im Tourismusbereich und setzen zwei Motionen um, welche die Räte angenommen haben. Wenn wir die Anpassungen nicht vornehmen, können wir auf besagte Absätze und Abschnitte verzichten, was auch dem Antrag der Kommissionsmehrheit entspricht.
Wir bitten Sie also, der Minderheit Aeschi Thomas zuzustimmen, wenn Sie eine Umsetzung der angenommenen Motionen wollen, oder dann, in zweiter Priorität, der Kommissionsmehrheit zu folgen und damit die Bundesratslösung abzulehnen. Denn diese macht das Gegenteil dessen, was die Motionen wollten. Ausländische Reisebüros würden damit gegenüber inländischen Unternehmen bessergestellt, und das sollte dringend verhindert werden.
In diesem Block haben wir zudem Artikel 25. Hierbei geht es um die Frage, ob wir die Liste ausweiten wollen, welche auf Produkte mit reduziertem Steuersatz angewendet wird. Unsere Fraktion ist klar der Meinung, dass wir die Ausnahmen aus strukturellen Gründen nicht ausweiten sollten. Solche Ausnahmen und lange Listen verkomplizieren das Mehrwertsteuersystem zusätzlich. Mehr Ausnahmen führen wieder zu neuen Ungerechtigkeiten und neuen Ansprüchen. Es gibt auch Abgrenzungsprobleme, also wollen wir hier restriktiv bleiben.
Die Abgrenzungsprobleme zeigt sehr schön der Minderheitsantrag II (Michaud Gigon), den wir ablehnen. Man findet neben den Produkten der Monatshygiene immer noch neue Personengruppen und Produktekategorien wie Windeln, Einlagen usw., die auch von einem tieferen Satz profitieren könnten. Diese Ausnahmen könnten beliebig ausgeweitet werden. Die einzelnen Begründungen mögen teilweise sogar nachvollziehbar sein. Das führt uns aber in die falsche Richtung. Besser wären weniger Ausnahmen, einfachere Strukturen usw. Wir werden also den Minderheitsantrag I (Schneeberger) unterstützen und den Minderheitsantrag II (Michaud Gigon) ablehnen.
Bei Artikel 14 Absatz 4 und Artikel 18 Absatz 3 zum Thema "Subventionen im Gemeinwesen" werden wir die Minderheiten Aeschi Thomas unterstützen sowie bei Artikel 25 im Bereich der Beherbergungsleistungen die Minderheit Friedli Esther.