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preparatory:AB 30195

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-11

Wortprotokoll

Ich bin zwar hier auch allein in der Minderheit - wie vorhin Kollege Leuenberger -, aber nicht, weil es so etwas Abgehobenes ist, sondern weil in der Kommission offenbar etwas schwer zu verstehen war, um was es hier geht. Ich versuche, das hier noch einmal zu erklären.

Die Berechnung der Standardarbeitskräfte auf einem Betrieb hat grosse Bedeutung im ganzen Kontext der heutigen Agrarpolitik. In Absatz 5 Litera a geht es, wie Sie sehen, um ein minimales standardisiertes Arbeitsaufkommen auf dem bodenbewirtschaftenden Betrieb; d. h., ein Betrieb muss eine Mindestanzahl solcher Standardarbeitskräfte haben, damit er überhaupt in den Genuss der Beiträge kommt. In Litera c ist dann der Grenzwert für die Summe der Beiträge pro Standardarbeitskraft festgelegt, d. h., wenn ein Betrieb mehr oder weniger Standardarbeitskräfte hat, kann er dort auch beschnitten werden, wo er gewisse Grenzen nicht erreicht.

Um was geht es? Wir haben in der Schweiz sehr verschiedene Arten von Betrieben. Die Berechnung der Standardarbeitskräfte ist in der Verordnung über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von Betriebsformen geregelt. Die Standardarbeitskraft wird dort pro Hektare landwirtschaftlicher Nutzfläche berechnet. Es wird dann noch nach Spezialkulturen usw. differenziert; das ist für diese Diskussion nicht so wichtig. Es wird pro Hektare und dann je Nutztier ein Anteil festgelegt; das wird dann zusammengezählt. Man rechnet also die Hektaren aus, die Masszahl pro Hektare der so genannten Standardarbeitskräfte, nimmt dann noch die Tiere dazu und rechnet das auf. Bei den Stufenbetrieben im Berggebiet ist es so, dass es Flächen gibt, die sich nicht beim Talbetrieb, also nicht bei der landwirtschaftlichen Nutzfläche selber, befinden. Das sind abgelegene Gebiete, separate Sömmerungsbetriebe, die eben auch Flächen haben. Das Gleiche gibt es auch im Voralpenraum.

Berechnungen haben gezeigt, dass bei diesen Betrieben mit der Festlegung aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzfläche beim Heimbetrieb und mit der Festlegung je Nutztier ein Teil der zusätzlichen Arbeit, die auf diesen Sömmerungsflächen entsteht, nicht berücksichtigt ist. Das heisst, mit dieser Berechnung sind diese Betriebe anderen Betrieben gegenüber benachteiligt.

Darum beantragt Ihnen die Minderheit, dass der Text des Bundesrates mit dem Zusatz "inklusive des Sömmerungsbetriebs" ergänzt wird. Es geht dabei also nicht um mehr Grossvieheinheiten, um mehr Nutztiere, sondern es geht um diese Flächen, die dann je Hektare selbstverständlich einen tieferen Ansatz als die landwirtschaftlichen Nutzflächen habe. Das zu regeln, ist dann Sache der Verwaltung und muss auf Verordnungsebene geschehen. Es ist ja auch so, dass bei der landwirtschaftlichen Nutzfläche zwischen jener ohne und jener mit Spezialkulturen unterschieden wird. Auch hier gibt es eine Differenz: Die landwirtschaftlichen Nutzflächen mit Spezialkulturen haben einen höheren Ansatz. Hier, bei den Sömmerungsbetrieben, ist für mich klar, dass dies ein tieferer Ansatz pro Hektare sein wird als bei den landwirtschaftlichen Nutzflächen.

Ich kann mir nun vorstellen, dass die Geschichte für die meisten hier drin, wie für die Mitglieder der Kommission, etwas relativ Technisches ist, aber ich möchte Sie bitten - auch wenn ich in dieser Minderheit allein bin -, der Minderheit zuzustimmen. Dann bleibt die Bestimmung einmal auf der Fahne, und dann kann sie der Nationalrat noch einmal ansehen. Sollte die Idee wirklich völlig verfehlt sein, wäre ich der Letzte, der sich dann nicht überzeugen liesse, dass das, was ich hier beantragt habe, falsch ist. Ich bin aber im Moment aufgrund der Kenntnis über die Lage verschiedener Betriebe, die man angeschaut hat, überzeugt, dass hier eine Ungerechtigkeit besteht. Die Berechnungsgrundlagen sind nicht vollständig, weil nicht alles, was in diesen Betrieben Arbeit auslöst, für die Berechnung der Standardarbeitskräfte berücksichtigt wird.

Ich bitte Sie also sehr, dieser kleinen, bescheidenen Minderheit zuzustimmen.