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preparatory:AB 30272

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-11

Wortprotokoll

Wir kommen zu einem weiteren sehr umstrittenen Punkt in der "Agrarpolitik 2007". Sie werden wahrscheinlich, wie ich auch - ich habe es gestern bereits erwähnt -, mit einer Fülle von Anrufen und anderen Interventionen bestürmt worden sein. Alle Intervenienten haben mit Sicherheit den Standpunkt vertreten, am heutigen System dürfe nichts geändert werden. Ich habe keine anderen Interventionen verzeichnet, und noch selten habe ich derart viele Interventionen erlebt. Offenbar geht es hier im wahrsten Sinne des Wortes nicht um die Wurst, sondern um das Filet und damit natürlich auch um erkleckliche Beträge. Ich will indessen - das betone ich - nicht verkennen, dass es auch Intervenienten gab, die in echter Sorge um die Abnahme von Vieh, insbesondere solchem aus Berg- und Randgebieten, aktiv geworden sind. Diese Problematik will ich nicht wegreden.

Die Kommissionsmehrheit trägt meines Erachtens diesen berechtigten Bedenken Rechnung, indem sie zusätzliche flankierende Massnahmen vorschlägt.

Zum heutigen System: Sie wissen, dass nach dem heutigen System die Verteilung der Zollkontingente grösstenteils [PAGE 1236] aufgrund der Inlandleistungen erfolgt - Zahl der Schlachtungen, freie Käufe ab öffentlichen Märkten oder Zukäufe von Fleisch. Es gibt Ausnahmen von den Inlandleistungen für besondere Spezialitäten; ich muss und will das hier nicht im Einzelnen darlegen.

Ich muss aber betonen, dass die Fleischimportregelung aufgrund der Inlandleistung wettbewerbspolitisch nicht unproblematisch ist, denn der Zugang zu Importrechten steht nur denjenigen zu, die Inlandleistungen erbringen. Damit ist dieser Zugang natürlich begrenzt, und es besteht ein unvollkommener Wettbewerb. Zudem - dieser Eindruck wurde bei mir durch die erwähnten Interventionen verstärkt - werden bestehende Strukturen zementiert. Wer hat, der hat und bekommt noch mehr.

Wir haben heute eine starke Konzentration des Imports auf wenige Importeure - genau das, was Kritiker dem neuen System der Versteigerung unterstellen. Faktum ist aber, dass heute in verschiedensten Bereichen ganz wenige Importeure einen Grossteil der Importe in der Hand haben. Beim Geflügel sind es zwei Importeure, die mehr als 50 Prozent des Imports in der Hand haben, bei Rindsbinden sind es drei, beim Pferde- und Ziegenfleisch sind es vier.

Es kommt ein weiterer Punkt hinzu. Dieser Punkt müsste meines Erachtens irgendwann einmal etwas klarer ausgeleuchtet werden. Es geht um die so genannten Importrenten. Die Finanzkommission des Nationalrates hat vom Bundesamt für Landwirtschaft einen Spezialbericht über diese Importrenten angefordert. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat der Subkommission 7 der nationalrätlichen Finanzkommission Bericht erstattet und in diesem Bericht die Importrenten berechnet. Das Bundesamt ist auf einen maximalen Betrag von 300 Millionen Franken gekommen. Das heisst nicht - das möchte ich betonen -, dass diese Importrenten effektiv 300 Millionen Franken betragen, sondern das ist der maximale Betrag, den diese Importrenten ausmachen können.

Die interessante Frage, was mit diesen Importrenten effektiv geschieht, konnte und kann nicht beantwortet werden, auch nicht vom Bundesamt für Landwirtschaft. Etwas überspitzt gesagt: Wir wissen nicht, wie hoch die Importrenten effektiv sind. Der Bundesrat geht in den weiteren Annahmen von 150 Millionen Franken aus, was dem Versteigerungserlös entspräche.

Wir wissen aber insbesondere nicht, wohin die Importrenten letztlich fliessen. Kommen sie den Bauern zu? Ein Mitglied der nationalrätlichen Kommission hat festgestellt, in diesem Fall gäbe es in der Schweiz für jede Grossvieheinheit, die geschlachtet werde, 1000 Franken. Kommen die Importrenten den Importeuren zugute? Kommen sie dem Handel, dem Verteiler oder letztlich dem Konsumenten zu? Das, mit Verlaub, ist eine Frage, die man bei einer derartigen Summe beantworten können sollte, weil es um Mittel geht, die letztlich aufgrund von staatlichen Vorschriften erzielt werden.

Wenn die Importrenten den Bauern zugute kommen, dann habe ich nichts dagegen einzuwenden. Wenn sie den Konsumenten zugute kommen, dann habe ich auch nichts dagegen einzuwenden. Und wenn sie dem Staate zugute kommen, dann kann der Staat diese Mittel verteilen. Wir wissen aber nicht, wem sie effektiv zugute kommen und in welchen Anteilen. Wir müssten eigentlich ein System haben, das Aufschluss darüber gibt. Wir verlangen in diesem Rat für kleinere Summen Transparenz.

In dieser Situation hat der Bundesrat ein anderes System vorgeschlagen; ich brauche es Ihnen nicht lange zu erläutern. Es ist das System der Versteigerung. Es geht um intensiveren Wettbewerb für diese Zollkontingentsanteile. Wenn sie versteigert werden und jeder mitsteigern kann, müsste eigentlich der Wettbewerb verstärkt spielen. Es könnte jeder mitsteigern, es hätten also auch Marktakteure Zugang, die heute keinen Zugang haben. Die Margen der nachgelagerten Stufen der Fleischwirtschaft müssten unter Druck kommen, und ein wesentlicher Teil der Importrenten müsste an Produzenten und Konsumenten weitergegeben werden. Letztlich will der Bundesrat, dass mit dem Steigerungserlös auch die Entsorgung von Fleischabfällen unterstützt wird. Der Bundesrat erklärt, dass er mit der Versteigerung von Fleischspezialitäten - ich habe sie vorhin erwähnt - positive Erfahrungen gemacht hat.

Einige Zahlen zum Fleischmarkt: Der Konsumwert des inländischen und importierten Fleisches liegt gemäss Berechnungen des Bundesamtes für Landwirtschaft in der Grössenordnung von 6 Milliarden Franken pro Jahr - eine stattliche Summe. Die Marge der nachgelagerten Stufen der Landwirtschaft beträgt etwa 3,5 Milliarden Franken davon. Wenn es zu einem intensiveren Wettbewerb um Zollkontingentsanteile kommt und diese unter Druck geraten, führt bereits eine Margenreduktion von 5 Prozent zu einer Verbilligung des Fleisches um 175 Millionen Franken, und zwar zugunsten des Konsumenten.

Tiefere Konsumentenpreise fördern den Konsum und ermöglichen es den inländischen Produzenten, das Absatzvolumen zu halten. Die Margenreduktion dürfte gesamthaft grösser sein als der Versteigerungsbetrag. Der Bundesrat geht wie gesagt von einem Betrag von 150 Millionen Franken ab 2007 aus. In diesem Zusammenhang rufe ich wiederum in Erinnerung, dass beim Einkaufstourismus das Fleisch an vorderster Stelle steht. 50 Prozent der Einkaufstouristen nennen Fleisch als Hauptgrund für ihren Einkauf im Ausland. Die Unterschiede bei den Preisen betragen etwa 50 Prozent.

Nun gibt es natürlich gewisse Probleme; ich habe einleitend gesagt, dass es dabei insbesondere um die Frage der inländischen Marktabräumung geht. Die Mehrheit der Kommission schlägt Ihnen eine Lösung vor, und zwar dahin gehend, dass für Fleisch von Tieren der Rindergattung ohne zugeschnittene Binden und von Tieren der Schafgattung ein bestimmter Prozentsatz ab öffentlichen Märkten im Berggebiet zugeteilt werden kann. Damit möchte man eine minimale Schlachtabräumung sicherstellen; die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass hier effektiv ein Problem besteht.

Die Minderheit I - Herr Bieri wird sich dazu äussern - möchte auf 10 Prozent gehen und die öffentlichen Märkte in allen Gebieten zulassen.

Die Minderheit II möchte davon nichts wissen, sondern möchte dem Bundesrat eigentlich nur in einer Kann-Formel die Möglichkeit eröffnen, für Schweinefleisch die Versteigerung anzuordnen. Ich muss Ihnen sagen, beim Anteil von Schweinefleisch, der versteigert werden kann, ist die Importrente am geringsten. Das ist für mich als Laie in diesem Bereich kein Angebot: Erstens enthält der Antrag der Minderheit II eine Kann-Formulierung, und zweitens führt er ausgerechnet jenen Fleischbereich auf, der in dieser Beziehung am wenigsten interessant ist.

Zur Marktabräumung: In der Botschaft sehen Sie (BBl 2002 4814), dass die Marktabräumung in den letzten drei Jahren relativ bescheiden war. Beim Grossvieh haben Sie Schlachtungen in der Grössenordnung von 350 000 bis 400 000 Stück, die Zahl der zugeteilten Tiere bewegt sich in der Grössenordnung von 3000 bis 4000, das ist in etwa 1 Prozent. Das Problem der Schlachtabräumung besteht also. Aber es ist von der Menge her nicht so ausgeprägt, wie das immer wieder gesagt wird. Die Kommissionsmehrheit möchte diesem Problem aber Rechnung tragen.

Wenn die Kommissionsmehrheit obsiegt, dann fliessen die Mittel aus dem Versteigerungserlös in die Bundeskasse. 48 Millionen Franken wären vorgesehen als Beitrag an die Entsorgung der Fleischabfälle. Das würden wir dann bei Artikel 37 des Tierseuchengesetzes behandeln. Der Rest käme in die Bundeskasse.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.