preparatory:AB 303565
Nordmann Roger · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-15
Wortprotokoll
Das ist gar nicht derselbe Fall. Wir haben vorhin über den Ersatz von Elektrowiderstands-, Öl- und Gasheizungen abgestimmt. Darüber haben wir vorhin befunden. Jetzt reden wir über einen ganz speziellen Fall: die Modernisierung einer alten Holzfeuerungsanlage und, wenn sie am Ende ihres Lebenszyklus angelangt ist, ihren Ersatz durch eine neue Holzfeuerungsanlage. Im Normalfall bedarf es da keiner Subvention. Da haben Sie recht. Denn es handelt sich um eine Erneuerung, und eine Heizung ist eigentlich eine Komponente des Hauses.
Es gibt aber seltene Fälle, in denen eine Unterstützung notwendig ist, weil die Mehrkosten für den Beibehalt einer Holzheizung sonst zu hoch wären. Wenn man eine nicht elektrische Heizung mit erneuerbarer Energie hat - Holz ist letztlich gelagerte Sonnenenergie - und sie durch eine Wärmepumpe ersetzt, für die der Strom in "real time" produziert werden muss, dann geht der Ersatz in die falsche Richtung. Mit Blick auf das Gesamtziel, wonach man versuchen soll, im Winter möglichst wenig Strom zu brauchen, ist es sinnvoll, dass diese Holzheizungen durch Holzheizungen ersetzt werden. Meistens wird das der Fall sein. Wenn es aber technische oder architektonische Komplikationen gibt und es unverhältnismässig teuer wäre, beim Holz zu bleiben, dann macht es Sinn, dass eine kleine Unterstützung gesprochen wird. Diese ist begrenzt.
Die Kosten können wir noch nicht beziffern, da wir die Bestimmung eingeengt haben. Eine Beurteilung ist nur aufgrund der konkreten Ausgestaltung möglich. Wie viel es genau kosten wird, kann ich Ihnen jetzt, ehrlich gesagt, nicht sagen. Die Kosten liegen aber vermutlich im Bereich eines einstelligen Millionenbetrages pro Jahr. Es wäre schade, wenn falsche Umstellungen gemacht würden. Ich glaube, darauf zielte auch die Frage von Herrn von Siebenthal ab.