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preparatory:AB 30392

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-11

Wortprotokoll

Ich wollte mein Votum mit der gleichen Bemerkung einleiten, mit welcher der Präsident geendet hat. Sie haben in der Eintretensdebatte und auch bei der Begründung der Rückweisungsanträge wiederholt gehört, wir würden hier praktisch im Schnellzugstempo auf eine industrielle Landwirtschaft zufahren und es würden nur noch ausserordentlich "effiziente" Milchfabriken ein Überleben haben.

Mit dem vorliegenden Minderheitsantrag wird dazu in der Tat ein Gegengewicht geschaffen. Es wird Wert gelegt auf die bodengebundene Landwirtschaft, auf eine gute Tierhaltung und auf eine eigene Raufutterbasis. Ich möchte Ihnen den Antrag der Minderheit als Konzept erklären: Es geht um Artikel 73, den Sie vor sich haben, gleichzeitig aber um den Antrag, der zum Finanzierungsbeschluss auf Seite 44 der Fahne gestellt worden ist. Dort haben Sie den Antrag der Minderheit, der die Umteilung von den Geldern, die für marktstützende Massnahmen vorgesehen sind, zu Direktzahlungen in Beträgen ausdrückt. Konkret sollen 590 Millionen Franken in einer Phase von vier Jahren aus den marktstützenden Massnahmen in die Direktzahlungen umgeleitet werden.

Wenn Sie allenfalls noch die Grafik haben, die Ihnen vor zwei Tagen ausgeteilt worden ist, wäre es für das Verständnis leichter, wenn Sie diese hervornehmen. Ich könnte Ihnen dann das Konzept auch anhand der Grafik und der Tabelle auf Seite 2 etwas leichter erläutern. Ich teile meine Ausführungen in drei kurze Teile: Ich erkläre Ihnen zuerst anhand der Grafik die heute bestehende Milchmarktordnung, möchte Ihnen nachher sagen, was die Minderheit mit ihrem Konzept eigentlich will, und möchte Ihnen schliesslich noch in drei Punkten darlegen, wieso dieses Konzept sinnvoll ist.

Wenn Sie die Grafik betrachten, sehen Sie, wie die Milchmarktordnung heute gestaltet ist. Sie haben einmal die Milchmenge, die für die Verarbeitung zu Käse gebraucht wird; das entspricht etwa zwei Dritteln der in der Schweiz produzierten Milchmenge. Auf der Grafik sehen Sie, dass wir einen Preis haben, der vom Markt erbracht wird. Das ist ein Preis, der in etwa dem EU-Durchschnittspreis entspricht; das sind in etwa 45 Rappen pro Kilo. Darüber befindet sich die Zulage für die verkäste Milch; das sind 20 Rappen pro Kilo. Das macht im Jahr 350 Millionen Franken aus. Dann haben Sie die Zulage für Fütterung ohne Silage; das sind noch etwa 4 Rappen. Die weiteren Beiträge sind relativ gering, sodass ich sie nicht einzeln aufführe, aber im Ganzen gesehen kommen Sie auf einen Kilopreis von 73 Rappen. Dieser Preis - das sehen Sie auf der linken Seite, wo in der Grafik "Konsummilch" und "Konsumrahm" steht - ist natürlich auch der Richtpreis für die nicht marktgestützte Milch, die Konsummilch, deren Preis sich am Preis der gestützten Milch ausrichtet und die heute auch zu einem Preis von etwa 73 Rappen pro Kilo verkauft wird.

Was möchte die Minderheit mit ihrem Antrag? Die Minderheit möchte in zwei Vierjahresperioden, also bis zum Jahr 2011, die Marktstützungsmassnahmen in Direktzahlungen umlagern. Das bedeutet, dass die Hälfte der Marktstützungsmassnahmen, nämlich 590 Millionen Franken, innerhalb von vier Jahren bis 2007 graduell umgelagert werden. Wie das vorgesehen ist, das sehen Sie auf der Tabelle, die auf der zweiten Seite an der Grafik angehängt ist; hier sehen Sie genau, welche Marktstützungsmassnahmen in den Jahren 2004 bis 2007 vorgesehen sind, was pro Jahr umgelagert werden soll. Sie sehen, wie viel das pro Grossvieheinheit ausmacht, nämlich: Im Jahr 2004 sind das 90 Franken, im Jahr 2005 sind das 180 Franken, im Jahr 2007 dann, im Endstadium der jetzigen Vierjahresperiode, 360 Franken. Sie sehen auch, was das für eine Reduktion des Milchpreises ergibt. Sie sehen auch, wie viel die Senkung der Preisstützung in Millionen Franken ausmacht; das sehen Sie auf der hinteren Tabelle.

Es gibt drei Punkte, wieso ich diese Umlagerung als günstig erachte:

1. Sie ist günstig für die Landwirtschaft.

2. Sie ist günstig für die Ökologie und die Tiere; sie ist tierfreundlich.

3. Sie ist günstig für die Konsumentinnen und Konsumenten.

Ich beginne mit der Landwirtschaft, weil ich mir sehr bewusst [PAGE 1252] bin, dass die Vertreter der Mehrheit hier ansetzen werden. Sie werden uns das sagen, was ich Ihnen vorhin schon zu erklären versucht habe, dass nämlich der Preis für Konsummilch, der bis anhin nicht gestützt wird, sich am Vergleichspreis ausrichtet, der für die verkäste Milch bezahlt wird, am marktgestützten Preis also. Dieser marktgestützte Preis sind die erwähnten 73 Rappen pro Kilo. In der Tat ist es so, dass sich der Marktpreis für die freie Konsummilch heute an diesem Preis ausrichtet.

Also werden Ihnen die Vertreter der Mehrheit sagen, dass es für die Landwirtschaft ein Verlust sei, wenn die Marktstützungsmassnahmen abgebaut werden: Es werde zu einer Senkung des Preises für Konsummilch kommen, und das bedeute, dass die Landwirtschaft für etwa einen Drittel der produzierten Milchmenge in unserem Land die zurzeit jährlich ausgeschütteten zirka 250 Millionen Franken verlieren werde. Im Jahre 2007 wird es nach unserem System bei der Umlagerung der Hälfte der Marktstützungsmassnahmen - das sehen Sie auch auf der Grafik - noch ein Verlust in der Höhe von 112 Millionen Franken sein.

Wieso greift diese Betrachtungsweise zu kurz und kann in dieser Art und Weise nicht gelten? Es ist eine sehr kurzfristige Sichtweise. Die bestehenden Marktstützungen, das wissen wir alle, müssen nach den Forderungen der OECD und der WTO mittelfristig abgebaut werden. Gewisse Abbauschritte sind schon vorgegeben; andere werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als Forderungen auf unser Land zukommen. Die Landwirtschaft kann diese Beträge demzufolge nur für ihr Budget erhalten - solange sie noch vorhanden sind; nicht mehr, wenn sie schon abgebaut sind -, wenn wir sie von der Marktstützung in die Direktzahlungen umlegen. Dort können sie auch im Rahmen der Green Box der Landwirtschaft als Direktzahlungen erhalten werden, auch wenn Forderungen der WTO zum Abbau der Marktstützungen kommen. Sie sehen es auf der Tabelle: Das würde bedeuten, dass im Jahr 2007 und dann natürlich in den Folgejahren der Landwirtschaft 360 Franken pro Grossvieheinheit zukämen, und zwar eben auch den Milch produzierenden Bauern, denjenigen, die Milchkühe halten.

Damit komme ich zu Punkt 2: Wieso ist das Konzept der Minderheit umwelt- und tierfreundlich? Es ist umwelt- und tierfreundlich, weil man nach diesem Konzept pro Milch produzierende Kuh einen Beitrag ausbezahlt erhält. Das wird natürlich ein "incentive" - eine Motivation - sein, z. B. nicht eine Kuh zu halten, die 10 000 Kilogramm Milch gibt, sondern sich eher dafür zu entscheiden, zwei Kühe zu halten, die 5000 Kilogramm Milch geben, was vernünftig ist. Das bedeutet, dass man eher zu einer normalen, tierfreundlichen Tierhaltung übergeht, die Tiere tiergerecht hält. Damit werden wir gerade das nicht haben, was Herr Kollege Maissen in seinem Votum zum Rückweisungsantrag befürchtet hat: Es werden nicht grosse, hochgezüchtete "Turbokühe" in Milchfabriken stehen, sondern man wird Kühe in normalen Landwirtschaftsbetrieben halten, die noch in einem normalen Ausmass Milch geben, weil wir dazu einen Anreiz geben.

Wir schaffen natürlich auch dadurch eine Motivation, dass wir den Raufutterbeitrag an eine eigene Raufutterbasis binden. Es wird auch so sein, dass man eben einen Anreiz für eine eigene Raufutterbasis und demzufolge für eine extensivere Bewirtschaftung gibt: Weniger Tiere auf der Fläche. Es kann nicht so sein, dass man unabhängig von der Fläche, die man besitzt, unabhängig von der Raufuttergrundlage, die auf dem eigenen Betrieb erwirtschaftet wird, einfach eine grosse Zahl von Tieren halten kann: Dann kommt man nicht in den Genuss dieser Beiträge. Also auch hier wird nicht nur eine Motivation geschaffen, Kühe zu halten, die nicht überzüchtet sind, sondern es wird auch noch die Motivation geschaffen, diese Kühe auf einem eigenen, bodenabhängigen, Raufutter ergebenden Bauernbetrieb zu halten.

Ich komme noch einmal auf die Milchleistung der Kühe zurück: Da Hochleistungskühe sehr anfällig sind - das hat auch Folgen in Bezug auf die Pflege und in Bezug auf veterinärmedizinische Betreuung -, ist hier noch einmal ein starker Anreiz geschaffen, der verhindern soll, dass immer mehr veterinärmedizinische Eingriffe benötigt werden. Dies schliesst z. B. auch die ganze Problematik mit den Antibiotika ein, die den Tieren verabreicht werden müssen, damit sie gesund bleiben; auch in diesem Bereich sorgen Sie vor, wenn Sie hier diesem Minderheitsantrag zustimmen.

Ich möchte auch noch ein Wort dazu sagen, wieso der Antrag für die Konsumentinnen und Konsumenten günstig ist. Sie haben es allenfalls schon den einleitenden Bemerkungen entnehmen können und Sie ersehen es natürlich auch, wenn Sie die Grafik ansehen: Als Gegengewicht zu dem, was ich als negative Auswirkung für die Landwirte umschrieben habe, ist es ganz klar, dass die Preise für Konsummilch und für Konsumrahm, also für die Frischprodukte, tendenziell sinken werden, weil der Vergleichspreis für die verkäste Milch auch nach unten geht. Dieser Effekt, der für die Landwirtschaft negativ auszulegen ist, dort aber dadurch abgedämpft wird, dass wir eben neue Direktzahlungen leisten, ist für die Konsumentinnen und Konsumenten natürlich durchaus positiv. Die Preise für die ganzen Frischprodukte, die Sie auch auf der Grafik sehen, werden sinken. Das wird mit Sicherheit positive Auswirkungen auf den Konsum solcher Produkte in der Schweiz haben. Das wird es auch möglich machen, dass später, wenn auch in diesem Bereich allenfalls eine Marktöffnung notwendig wird, auch hier die Anpassungsschwierigkeiten weniger gross sein werden.

Ich bin davon überzeugt, dass dieser Antrag, dass das Konzept, das Ihnen die Minderheit hier beantragt, ein Schritt in die richtige Richtung ist. Ich bin auch davon überzeugt, dass es ein Schritt ist, der sich sehr gut mit der zukunftsgerichteten Landwirtschaftspolitik verbinden lässt, und dass es eben auch ein Schritt ist, der sowohl den Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten als auch - und das möchte ich noch einmal stark betonen - den Interessen der produzierenden Landwirtschaft Rechnung trägt. Denn die Beträge, die man jetzt nicht von der Marktstützung in die Direktzahlungen umlagert, werden dem Budget der Landwirtschaft mittelfristig verloren gehen. Das möchte ich nicht; ich möchte sie im Rahmen von Direktzahlungen erhalten.

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