preparatory:AB 305699
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-09-15
Wortprotokoll
Ich erlaube mir, mich gleich zu den drei Punkten des Einzelantrages Z'graggen zu äussern, dann geht es vielleicht etwas schneller.
Zu Absatz 1 Buchstabe e: Wir können das unterstützen, weil uns keine Projekte bekannt sind, die in einer Moorlandschaft gebaut werden sollen. Ich denke, das ist sinnvoll und richtig. Noch einmal: Wir brauchen hier auch Akzeptanz. Die Angst der Bevölkerung, dass man jetzt plötzlich die Alpen mit Fotovoltaikanlagen zukleistern würde, wird zum Teil bewusst geschürt. Deshalb ist es wichtig, dass wir hier die Schranken genau setzen.
Zu Absatz 1bis: Wir kommen zu einer etwas anderen Einschätzung als die Redner, die sich bisher geäussert haben. Wir kommen zum Schluss, dass man mit dieser Bestimmung, wie sie Frau Ständerätin Z'graggen vorschlägt, in Landschaften und Naturdenkmälern von nationaler Bedeutung und in Biotopen von nationaler Bedeutung eben Anlagen erstellen kann. Dabei soll aber die grösstmögliche Schonung sichergestellt werden, auch mit Wiederherstellungs- oder Ersatzmassnahmen. Wir halten es für eine vertretbare und recht milde Einschränkung, indem man in der Interessenabwägung eine klare Aussage macht und sagt: Doch, in diesem Bereich sind eben Anlagen auch möglich. Die beiden genannten Walliser Projekte sind sowieso nicht davon betroffen. Wir hätten eher den Eindruck, dass man damit nicht wieder alles blockiert, sondern auch Akzeptanz schafft, Ausgleichsmöglichkeiten und Ersatzmassnahmen verlangt. Im Grundsatz öffnet man hier eine Türe, die auch vonseiten des Umwelt- und Landschaftsschutzes ein Entgegenkommen darstellt.
Zu Absatz 4 zum Rückbau: Ich habe es auch so verstanden, dass es für Ihre Kommission klar ist, wenn man das hier noch festhält. Es ist auch sinnvoll.