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preparatory:AB 307883

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-26

Wortprotokoll

Die Motion wurde am 17. November 2021 von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates eingereicht. Der Nationalrat hat sie am 17. März 2022 ohne Gegenantrag angenommen.

Die Motion verlangt, dass die Ausführungsbestimmungen zum Heilmittelgesetz so angepasst werden, dass die nichtkommerzielle klinische Forschung gefördert wird. Sie will namentlich die Gebühren und Auflagen entsprechend anpassen[NB]lassen.

Begründet wird die Motion wie folgt: Die aufwendigen Auflagen und Tarife für die nichtkommerziellen Versuche seien anzupassen, damit nicht etwa wichtige Forschungsvorhaben gar nicht erst gestartet würden. Das sei nämlich durch die Einführung der neuen Gebührenverordnung stark behindert respektive fast verunmöglicht worden. Für junge Forscher sei Forschung so nicht mehr möglich beziehungsweise nicht mehr finanzierbar. In der Gebührenverordnung werde kein Unterschied zwischen kommerzieller und nichtkommerzieller Forschung gemacht.

Der Bundesrat verweist in seiner Stellungnahme auf das Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip bei den Gebühren, dies als Grundsatz. Er anerkennt aber, dass bei der universitären Forschung ein Hindernis bestehen kann. Er bietet an, Härtefälle anzugehen, die Bereitschaft dafür ist also vorhanden. Er möchte aber nicht generell die Gebühren senken, um das Ziel zu erreichen. Trotzdem empfiehlt er die Annahme der Motion.

Ihre Kommission befürwortet die Förderung nichtkommerzieller klinischer Forschung ausdrücklich. Sie möchte aber, dass diese immer unter Berücksichtigung der Sicherheit der Probandinnen und Probanden erfolgt. Sie möchte vor allem für Projekte, die nicht bereits durch andere Förderungsinstrumente unterstützt werden, eine Hilfestellung bieten. Die Aussagen, die ich hier mache, dienen einfach als inhaltliche Auflage für die Umsetzung der Motion, der Ihre Kommission einstimmig zugestimmt hat.

Ich möchte Sie im Namen der Kommission bitten, die Motion anzunehmen.