preparatory:AB 30867
Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-03-05
Wortprotokoll
Die Mehrheit unserer Kommission will in Übereinstimmung mit dem Ständerat einen Absatz 2 in Artikel 5 des Postgesetzes einfügen, wonach die Konzessionäre im Bereich Post eben dazu verpflichtet werden, die branchenüblichen Arbeitsbedingungen einzuhalten. Das ist nicht nichts, aber es ist nach Meinung der Minderheit nicht genug; wir möchten das noch ein bisschen konkreter haben. Die Sozialpartnerschaft drückt sich in der Schweiz primär in der Gestalt von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) aus. Das legendär gewordene Friedensabkommen in der Metall- und Maschinenindustrie von 1935 legte den Grundstein.
Inzwischen ist daraus ein beachtliches Gebäude geworden. Der Gesamtarbeitsvertrag ist der Ausdruck moderner Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen schlechthin. Er gehört nicht zuletzt auch in staatsnahen Bereichen der Wirtschaft zur Grundausstattung. Ich erinnere Sie daran, dass die Ex-Regiebetriebe SBB, Post und Swisscom Gesamtarbeitsverträge abschliessen müssen; das Parlament hat ihnen diese Pflichten gesetzlich auferlegt. Ich erinnere Sie auch daran, dass der Gesamtarbeitsvertrag im öffentlichen Beschaffungswesen ein Stützpfeiler ist. Sowohl der Schweizerische Baumeisterverband, dessen Präsident hier ist, als auch die Gewerkschaft Bau und Industrie wachen sehr streng darüber, dass öffentliche Bauaufträge nur an Firmen vergeben werden, die den Landesmantelvertrag des Baugewerbes einhalten.
Der GAV ist also nicht des Teufels; er ist im Gegenteil, wie kürzlich sogar wissenschaftlich erhärtet worden ist, Teil von besonders produktiven und qualitativ hoch stehenden Branchen. Er steht der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nicht entgegen, sondern er ist ein Teil von ihr. Das gilt allerdings nur, wenn sich alle Wettbewerber vergleichbaren Regelungen unterziehen müssen, denn sonst kommt es wegen ungleich langen Spiessen zu massiven Verzerrungen in der Konkurrenzfähigkeit. Anders gesagt: Dann wird der Wettbewerb allein auf der Ebene der Personalkosten ausgetragen. Das muss vermieden werden.
Der Antrag der Minderheit unterzieht die Konkurrentinnen der Post nicht einer Gesamtarbeitsvertragspflicht; er enthält lediglich eine Kompetenzerteilung an den Bundesrat. Der Bundesrat kann vorschreiben, dass Gesuchsteller Gesamtarbeitsvertragsverhandlungen führen und bei Misserfolg eine Schiedskommission anrufen müssen. Er schreibt aber nicht vor, dass sich die Sozialpartner dem Schiedsspruch fügen müssen oder dass sie sich einigen müssen. Es geht also nicht um eine Vertragspflicht, sondern es geht um eine Verhandlungspflicht. Das ist eine klar weniger weit gehende Forderung als das, was die Post selbst erfüllen muss.
Im Ständerat war es ein Vertreter der CVP-Fraktion, der diesen Antrag einbrachte, es war Ständerat Escher; er unterlag knapp mit 21 zu 15 Stimmen. Ich möchte ihn gern hier zitieren, dies natürlich primär an die Adresse seiner eigenen Fraktion, der CVP-Fraktion: "Wenn wir das nicht tun", also diesen Antrag nicht annehmen, "dann schädigen wir die öffentlich-rechtliche Post, dann werden wir bald tiefer in den Bundessäckel greifen müssen, als uns lieb ist." Der Bundesrat hat im Ständerat den Antrag Escher unterstützt. Ich hoffe, er wird auch meinen gleich lautenden Antrag unterstützen.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit zu Absatz 2bis zuzustimmen.