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preparatory:AB 310383

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-01

Wortprotokoll

Wir haben ja dafür gesorgt, dass man eine Kostenaufteilung zwischen den Kantonen - auf diese entfallen 26,9 Prozent - und den Versicherungen macht. Bei Bruttokosten wäre es anders, aber wir haben uns ja für Nettokosten entschieden. Der Satz für den Beitrag der Kantone liegt bei 26,9 Prozent. Diese Zahl basiert auf den Durchschnittszahlen von 2016 bis 2019. Das waren die Zahlen, die vorhanden waren.

Es kam schnell die Befürchtung auf, dass die Zahlen bei Inkrafttreten veraltet sein könnten. Es geht ja darum, dass wir zum Zeitpunkt des Inkrafttretens Kostenneutralität haben. Man wollte aber die Zahlen verbindlich im Gesetz haben. Man hätte ja sagen können, dass man die Zahlen nicht festlegt und dass sie alle vier Jahre vom Bundesrat festgelegt würden. Aber es war ein ausdrücklicher Wunsch, die Beteiligung der Kantone als Zahl im Gesetz festzuhalten. Um zu verhindern, dass man irgendwann feststellt, dass die Zahlen falsch sind oder sich so verändert haben, dass eine Schräglage besteht, will man mit der Motion 22.3372, die wir einstimmig angenommen haben, dem Bundesrat die Möglichkeit geben, die Kostenneutralität zu überprüfen. Der Bundesrat kann in späteren Jahren schauen, ob die Zahlen immer noch aktuell sind. Er kann allenfalls eine Änderung beantragen, wenn die Kostenneutralität über das Gesamtsystem nicht mehr gegeben ist.

Ich bitte Sie deshalb, die Motion anzunehmen.

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