preparatory:AB 311017
Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-12-05
Wortprotokoll
Die Festlegung des Strafrahmens ist politisch, das habe ich schon in der Einleitung gesagt. Wir wollen mit dem Strafrecht und dem Strafrahmen auch auf die Frage Einfluss nehmen, wie die Menschen in der Schweiz zusammenleben.
"Die Strafrahmen sind Ausdruck davon, für wie schwer eine Gesellschaft eine Straftat hält", sagte die damalige Justizministerin Sommaruga bei der Lancierung dieser Strafrahmenharmonisierung. Für wie schwer hält also unsere Gesellschaft Sexualdelikte? Für nicht sehr schwer, könnte man meinen, wenn man die Anträge der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen liest.
Die SVP-Fraktion hat in diesem Block unzählige Anträge auf Verschärfungen für diverse Sexualdelikte eingereicht. Leider werden wir wohl überall in der Minderheit bleiben.
"Wir sind Teil einer Gesellschaft, die immer noch Gewalt gegen Frauen verharmlost", rief Copräsidentin Mattea Meyer an einem Parteitag der SP ihren Genossen zu. Tatsächlich könnte man das meinen; in der Schweiz geht immer noch jeder dritte Vergewaltiger mit einer Verurteilung aus dem Gerichtssaal, ohne jemals einen Tag ins Gefängnis zu wandern. Daher rufe ich Ihnen nun zu: Lassen Sie Ihren Worten Taten folgen, und verharmlosen Sie nicht abscheulichste Gewalt gegen Frauen! Es wäre ja zynisch, wenn ausgerechnet die Linke Frauenschänder auch in Zukunft verschonen wollte.
Verschont werden die Täter auch bei der medial aufgebauschten Modellwahl in den Artikeln 189 bis 191 StGB, bei dem sogenannten "Nur Ja heisst Ja".
Grundsätzlich wollen wir, glaube ich, alle dasselbe, nämlich dass mehr Vergewaltiger, mehr Sexualstraftäter bestraft werden. Dies zu erreichen, ist aber für den Gesetzgeber nicht ganz einfach. Wo sollen wir ansetzen, damit es mehr Anzeigen und vor allem mehr Verurteilungen gibt? Die Beweisschwierigkeiten können durch Gesetzesanpassungen und -neuformulierungen nicht beseitigt werden.
"Nur Ja heisst Ja" ist vom Zeitgeist gesteuert und wird von den Medien und den linken NGO sehr wohlwollend begleitet. Es sei eine andere Message an die Männer, meint Links-Grün und will damit ein Zeichen setzen. So weit, so esoterisch.
Die Erwartungshaltung, die damit verbunden ist, ist gefährlich. Nicht nur aus den Kommentarspalten ist ersichtlich, dass die Bevölkerung eine Vereinfachung bezüglich der als typische Vieraugendelikte geltenden Sexualdelikte erwartet. So warb auch die Frauenzentrale Zürich vor einem halben Jahr in einer Plakatkampagne mit der Aufschrift "Hätte ich meine Assistentin doch nur in der Schweiz sexuell ausgenützt ..." für die Zustimmungslösung. Damit ist natürlich gemeint, dass im deutschsprachigen Raum die sogenannte Widerspruchslösung gilt. Ich schliesse daraus, dass erwartet wird, dass sich durch "Nur Ja heisst Ja" etwas ändern würde. Aber was genau? Die Antwort sucht man vergeblich. Man hört und liest einfach immer wieder, es werde dann einfacher für die Opfer. Aber was wird einfacher und in welchen Situationen? Zu welchen Handlungen hat das Opfer Ja gesagt, und zu welchen hat es nicht Ja gesagt? Es stellt sich die Frage, inwiefern es den Opfern nützen würde, wenn zwar mehr Anzeigen, aber nicht mehr Verurteilungen resultieren würden.
Den Geschlechtsverkehr unter Erwachsenen immer bei allen Beteiligten und in jeder Konstellation von einer expliziten Zustimmung abhängig zu machen, und dies auch noch so, dass am Schluss für die Anklagebehörden eine Erleichterung bei der Beweisführung resultiert, ist nicht möglich. Der Diskurs darüber ist total akademisch und abstrakt, der Umgang zwischen den Geschlechtern wird immer verkrampfter. Die meisten Männer sind wohl einfach froh, wenn sie ihrer Frau vertrauen können, dass sie nie auf die Idee käme, sie anzuzeigen.
"Nur Ja heisst Ja" ist ein Ablenkungsmanöver. Ersichtlich wird das bei der Abstimmung in diesem Block zu Artikel 189 und dem neu zu schaffenden Grundtatbestand der Vergewaltigung im Sinne von Artikel 190 Absatz 1. Die Mehrheit will nach wie vor Geldstrafen für diese hässlichen Sexualdelikte. Das ist für uns inakzeptabel. Was nützt den Opfern die hochgelobte "Nur Ja heisst Ja"-Regel, wenn ihre Belästiger mit symbolischen Strafen aus dem Gerichtssaal davonlaufen können?