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preparatory:AB 314771

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-02

Wortprotokoll

Ich denke, das ist das zweite wichtige Element der Vorlage gemäss unserem Beschluss. Es geht um den Koordinationsabzug. Das ist der Betrag, der Versicherten vom Lohn abgezogen wird. Wie unser Rat beschlossen hat, betrifft das Personen mit einem Jahreslohn von mindestens gut 17[NB]000 Franken bei einem Arbeitgeber. Vom Jahreslohn wird ein Koordinationsbeitrag abgezogen. Der verbleibende, zu versichernde Teil des Jahreslohnes wird koordinierter Lohn genannt; heute sind das mindestens gut 25[NB]000 Franken. Unser Rat hat beschlossen, keinen fixen Betrag mehr festzulegen, sondern mit einem variablen Betrag zu arbeiten, also mit einem prozentualen Betrag des AHV-Lohnes. Gemäss dem Beschluss des Ständerates bei Artikel 8 Absatz 1 werden 15 Prozent vom AHV-Lohn abgezogen und 85 Prozent als koordinierter Lohn versichert. Der Nationalrat hat sich demgegenüber für einen Koordinationsabzug von 20 Prozent ausgesprochen, und zwar mit 164 zu 29 Stimmen.

Für einen prozentualen Abzug - ob 15 oder 20 Prozent - spricht, dass damit bei Mehrfachbeschäftigten eine bessere Wirkung erzielt wird. Frau Kollegin Graf hat das ja schon in ihrem Votum aufgezeigt. Ich wiederhole es noch einmal, gehe aber von der Schwelle eines Fixbetrags von 12[NB]000 Franken aus, die auch einmal diskutiert wurde.

Wenn man dreimal 20[NB]000 Franken verdient, wäre man im neuen System versichert. Dreimal 20[NB]000 Franken ergeben zusammen 60[NB]000 Franken. Im Modell mit 15 Prozent Koordinationsabzug wären also für jede der drei Beschäftigungen mit je 20[NB]000 Franken Lohn 17[NB]000 Franken versichert, und 3000 Franken würden abgezogen. Insgesamt wären 51[NB]000 Franken versichert; die Höhe bleibt gleich, egal, ob man drei Beschäftigungen oder nur einer Beschäftigung nachgeht. Mit dem 20-Prozent-Modell des Nationalrates wäre es die gleiche Konstellation: Von 60[NB]000 Franken Lohn wären 48[NB]000 Franken versichert, egal, ob mit drei Beschäftigungen oder mit einer. Statt 51[NB]000 Franken wie mit dem Modell des Ständerates wären also 48[NB]000 Franken versichert. Die Differenz ist nicht so gross. Wenn man eine Schwelle von 12[NB]000 Franken nimmt, dann sind bei einem Lohn von dreimal 20[NB]000 Franken nur 24[NB]000 Franken versichert - man versichert die Hälfte. Bei einem gleichen Lohn von 60[NB]000 Franken aus einer Beschäftigung ist dagegen gleich viel versichert wie beim 20-Prozent-Modell. So viel zum Verständnis.

Ihre Kommission folgt hier mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Nationalrat. Sie beseitigt also die Differenz und beantragt Ihnen, auf das Modell mit dem Koordinationsabzug von 20 Prozent zu wechseln, also von 15 auf 20 Prozent; ich habe das Beispiel aufgezeigt. Im Einzelfall ist das nicht so dramatisch, gesamthaft sinken die Kosten aber relativ stark. Sie haben die Unterlagen ja auch erhalten. Im Jahresdurchschnitt sinken die Kosten beim Wechsel vom Modell mit 15 Prozent zum Modell mit 20 Prozent Koordinationsabzug von 2,9 auf 2,2 Milliarden Franken. In Gesamtkosten bis 2045 sind das 40,8 gegenüber 56,2 Milliarden Franken, wie wir sie im ursprünglichen Modell hatten. Die Kostenfolgen des Wechsels zum 20-Prozent-Modell sind also gross, im Einzelfall ist es aber weniger dramatisch.

Ein Thema ist noch, dass dieser relative Abzug, wenn man ihn erhöht, bei höheren Einkommen allenfalls zu einem höheren Koordinationsabzug führen kann. Aber im Vergleich zu heute ist der Koordinationsabzug, der sich aus den 20 Prozent ergibt, nicht dramatisch. Bei einem versicherten Lohn von 88[NB]200 Franken beträgt der Koordinationsabzug von 20 Prozent 17[NB]640 Franken. Heute sind es 25[NB]000 Franken. Wir haben also auch da eine Verbesserung. Aber klar, es ist ein bisschen mehr, als wenn man 50 Prozent hätte.

Das waren so die Argumente, die für den Koordinationsabzug des Nationalrates sprachen. Im Einzelfall ist es nicht dramatisch, und im Gesamten führt es doch zu einer gewissen Kosteneinsparung, die nicht unwesentlich ist.