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Töngi Michael · Nationalrat · 2023-03-07

Töngi Michael · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2023-03-07

Wortprotokoll

Mit dem neuen Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht wurde bestimmt, dass überhaupt nur noch Personen mit einer Niederlassungsbewilligung ein Gesuch auf Einbürgerung stellen können. Man hat diese Diskussion geführt, und es war auch ein politischer Entscheid. Man hat damals auch darüber diskutiert, was die Folgen sind, wenn man das so macht. Ein wichtiges Argument für dieses Kriterium der Niederlassungsbewilligung war: Ohne gute Integration soll es keine Einbürgerung geben.

Diese Debatte fand vor ungefähr zehn Jahren in diesem Rat statt. Das Gesetz ist nun etwa fünf oder sechs Jahre in Kraft, und es ist viel Zeit vergangen, sodass wir zahlreiche Praxisbeispiele haben, die die Auswirkungen zeigen. Deshalb meine ich, dass es richtig ist, dass wir über dieses Thema wieder miteinander sprechen und dazu Entscheidungen fällen.

Wir wissen, dass es viele Ausländerinnen und Ausländer gibt, die es in der Schweiz nicht zum Status C schaffen. Sie sind vielleicht von der Sozialhilfe abhängig, sie haben einen prekären Lohn oder eine prekäre Anstellung, oder sie sind im zweiten Arbeitsmarkt hängengeblieben und müssen jedes Jahr von Neuem die B-Bewilligung erneuern, oder sie sind seit vielen Jahren im F-Status. Haben diese Personen oder Familien Kinder, so haben natürlich auch diese keinen C-Status und können sich nicht einbürgern lassen, obwohl sie hier zur Schule gehen, das Land, wo sie den Pass [PAGE 255] herhaben, vielleicht gar nicht kennen, Fussball im gleichen Club wie die anderen Kinder und Jugendlichen spielen, Roger Federer gleich toll finden oder fanden, in der Schulklasse die gleichen Lehrerinnen und Lehrer gut oder schlecht finden, die gleiche Musik hören. Sie sehen, häufig sind diese Kinder und Jugendlichen in der Schweiz vollkommen integriert, und es gibt praktisch nichts, was sie mit ihrem Land verbindet, wo sie den Pass herhaben, ausser ein paar Ferienaufenthalten, wenn auch vielleicht nicht einmal das, falls es schwierig ist, dorthin zu reisen.

Für diese Jugendlichen ist es besonders bitter, dass ihnen die Erleichterungen, die man gemacht hat - die Verkürzung der Frist für die Einreichung eines Einbürgerungsgesuchs, also, dass man schon nach zehn Jahren eingebürgert werden kann, dass man die Schulzeit doppelt anrechnen kann -, einfach nichts nützen, weil sie eben diese C-Bewilligung nicht haben. Sie können sie auch nicht nachfragen. Diese Kinder stehen quasi in der Sippenhaftung ihrer Eltern. Ihr Status ist genauso unsicher wie jener ihrer Eltern.

Ich wurde jetzt auch schon gefragt, ob denn diese Kinder ohne Schweizer Pass zum Beispiel Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben. Es ist schwierig, zu sagen, was die Auswirkungen sind. Wir wissen aber ganz klar, dass Kinder, die zum Beispiel einen unsicheren Status wie F und B haben, sicher keinen Startvorteil bei der Lehrstellensuche haben, dass auch nach dem Status gefragt wird und dass das dann halt auch ein Problem ist.

Eines ist wichtig bei dieser parlamentarischen Initiative: Wenn wir ihr in der ersten Phase zustimmen oder wenn wir diese Regelung ändern, dann ändern wir nichts am Verfahren der Einbürgerung an sich. Weiterhin müssen diese Jugendlichen die Bedingungen erfüllen und das nachweisen. Es gibt also keine Erleichterung, weil sie jung sind, ausser eben der doppelten Anrechnung einer gewissen Zeitspanne. Ich glaube, wir sollten diesen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geben, von sich aus die Einbürgerung zu verlangen und zu wollen. Sie sollen, weil sie in der Schweiz so gut integriert sind, diese Möglichkeit auch haben.

Herzlichen Dank, wenn Sie diese parlamentarische Initiative in der ersten Phase unterstützen.