Lexipedia

preparatory:AB 315654

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-03-08

Wortprotokoll

Ich lege Ihnen gerne die Haltung des Bundesrates zu dieser parlamentarischen Initiative dar: Sie beantragen, mit einer Vereinfachung der Bewilligungsverfahren den Zubau von Windenergie rasch zu stärken. Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag darüber diskutiert und Stellung genommen - der Bundesrat begrüsst diese Vorlage -, und Sie werden jetzt in erster Lesung über diesen Entwurf befinden.

Die Verfahren sollen beschleunigt werden, indem die kantonalen Behörden die Baubewilligungen erteilen - es gibt also eine Bewilligung -, und es soll nur noch eine Beschwerde beim oberen kantonalen Gericht möglich sein. Der Weiterzug ans Bundesgericht ist nur zur Klärung von Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung möglich. Voraussetzung für die Verfahrensbeschleunigung ist, wie auch schon die Kommissionssprecher gesagt haben, dass für die Projekte eine rechtsgültige Nutzungsplanung vorliegt und die Umweltverträglichkeit bereits geprüft und rechtskräftig festgestellt wurde. Dabei können die Gemeinden auch eine Einsprache machen, zumindest in den meisten Kantonen.

Diese beschleunigten Verfahren gelten nur für Anlagen von nationalem Interesse mit einer Jahresproduktion von 20 Gigawattstunden oder mehr, also nur für grössere Anlagen. Zudem sind sie bis zur Erreichung des definierten Zubauziels von 1 Terawattstunde Winterstrom befristet; Winterstrom ist sehr wichtig.

Weshalb unterstützt der Bundesrat diese Vorlage?

Erstens: Die Produktion einheimischer und erneuerbarer Energie soll erhöht werden, damit wir rasch über mehr Strom verfügen. Das ist zwingend, um in den nächsten Jahren einen Zubau zu bekommen. Wir müssen ja rasch aus der Gefahr einer Strommangellage herauskommen.

Zweitens: Der vorliegende Entwurf Ihrer Kommission nimmt wesentliche Punkte auf, die der Bundesrat mit dem im letzten Jahr vernehmlassten Beschleunigungserlass bereits geplant hat. Wir werden der Kommission die Beschleunigungsvorlage noch vor Ende Sommer zur Diskussion vorlegen. Im vorliegenden Entwurf nimmt man einige Punkte vorweg, damit die bereitstehenden Projekte rasch realisiert werden können. Es ist unbestritten, dass dieser Ausbau nun rasch und dringlich erfolgen muss.

Drittens: Der Bundesrat hat sich unabhängig von dieser parlamentarischen Initiative bereits das Ziel gesetzt, bis 2035 einen Zubau von 1 Terawattstunde sicherzustellen. Mit dieser parlamentarischen Initiative sollte dies zwei bis drei Jahre früher möglich sein.

Viertens: Der vorliegende Entwurf und der Mantelerlass - das heisst das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, das wir nächste Woche ab Montag diskutieren werden - ergänzen sich gut.

Fünftens: Die Zahlen sprechen eine klare Sprache zugunsten der Vorlage. Wie erwähnt, beschleunigt sie aus heutiger Sicht den Zubau von Winterstrom um zwei bis drei Jahre. In erster Linie geht es dabei um 17 Projekte, die uns bekannt sind; sie wurden auch in der Kommission entsprechend aufgelegt. Diese Projekte umfassen insgesamt über 123 Windenergieanlagen und eine jährliche Produktion von 750 Gigawattstunden. Mit dieser Vorlage sind wir somit weit weg von den im Rahmen der Energiestrategie 2050 einmal diskutierten 800 bis 1000 Windturbinen. Ich glaube, es ist wichtig, zu sagen, dass wir das auf 1 Terawattstunde beschränken. Bei 1 Terawattstunde sind es dann vielleicht etwa 140 bis 150 Windenergieanlagen. Ich sage dies, damit man auch etwas die Dimension sieht. Es sind meist Projekte, die bereits eine genehmigte Nutzungsplanung haben und erstellt werden können. Wir hätten damit diesen Strom schon zwei bis drei Winter früher. Ich denke, das ist in der heutigen Lage, wo uns eben etwa 5 Terawattstunden Winterstrom fehlen, ein wichtiger Beitrag.

Es gliedert sich auch in die anderen Massnahmen ein. Wir hatten im vergangenen Herbst die Solar-Initiative, auch dies ein dringlicher Beschluss, der 2 Terawattstunden Solarenergie ergeben könnte. Wir werden nächste Woche die Projekte des runden Tisches diskutieren, die Wasserkraft, die auch 2 Terawattstunden Winterstrom geben sollte. Mit 1 Terawatt Windenergie wären wir dann genau bei den 5 Terawattstunden, die für den Winter fehlen, und wir hätten damit die Energieversorgung wieder einigermassen sichergestellt, was für die Bevölkerung und die Wirtschaft zwingend nötig ist. Diese Unsicherheit muss rasch behoben werden.

Sechstens: Wir bleiben mit Blick auf die Anforderungen, die für Baubewilligungsverfahren notwendig sind, beim materiellen Recht. Die Anforderungen des Umweltrechtes gelten uneingeschränkt, die Umweltverträglichkeit der Projekte kann weiterhin richterlich überprüft werden, die Änderung tangiert die bundesrechtlichen Bewilligungsverfahren somit nicht. Der Bundesrat beantragt Ihnen jedoch, die Vorlage zu präzisieren. Das hat die Kommission denn gestern auch getan. In Artikel 71c soll nicht nur für die Baubewilligung, sondern auch für allfällige damit eben notwendigerweise zusammenhängende andere Bewilligungen die Kompetenz auf[NB]Kantonsebene gehoben werden, damit beispielsweise eine ebenfalls nötige Gewässerschutzbewilligung nicht wieder mit Einsprachen und Beschwerden auf Gemeindeebene blockiert werden kann.

Dann ist es wichtig, nochmals zu betonen, dass wir von 1 Terawattstunde sprechen. Das ist nicht der grosse Wurf, ermöglicht aber eben sehr rasch einen wichtigen Beitrag zum heute fehlenden Winterstrom. Die Grenze gilt für den Bundesrat - das ist mir noch wichtig - nicht absolut. Die Bestimmung bleibt aufgrund von Absatz 3 auch auf Gesuche anwendbar, die zum Zeitpunkt des Erreichens der Produktionsziele bereits öffentlich aufgelegt wurden. Das ist nötig, weil sonst allfällige nicht realisierbare Projekte - Projekte, die im Prozess sind, aber noch nicht endgültig bewilligt wurden - verhindern, dass man überhaupt auf 1 Terawattstunde kommt. Das gilt natürlich auch für alle Verfahren, in denen eine Baubewilligung erteilt wurde, aber noch nicht rechtskräftig ist.

Der Bundesrat beantragt Ihnen entsprechend Zustimmung zur Vorlage gemäss Kommissionsmehrheit.

Ich möchte noch zu den Minderheitsanträgen Stellung nehmen. Ich bitte Sie namens des Bundesrates, den Rückweisungsantrag Imark abzulehnen. Ich möchte hier darauf verweisen, dass die Gemeinden durchaus die Möglichkeit haben, sich im Rahmen der Vernehmlassung zur Richtplanung oder im Rahmen von Einsprachen zur Nutzungsplanung weiterhin an diesem Prozess zu beteiligen. Sie können auch Einsprache erheben, wenn der Kanton eine Bewilligung erteilt. Der endgültige Beschluss wird vom Kanton erteilt, das ist natürlich richtig.

Es gibt zwei weitere Minderheiten. Die Minderheit II (Clivaz Christophe) will die Grenze für die Produktion nicht bei 1 Terawattstunde, sondern bei 0,6 Terawattstunden festlegen. Wir stellen einfach fest, dass jene Projekte, die heute gut aufgegleist sind und wohl so oder so bewilligt würden - allerdings nicht beschleunigt -, die Grenze von 0,6 Terawattstunden bereits übersteigen: Es sind 0,75 Terawattstunden, die bereits aufgegleist sind.

Um auch die möglichen Ängste derer etwas zu besänftigen, die jetzt überall in der Schweiz Windturbinen entstehen sehen: Wir sprechen von 1 Terawattstunde pro Jahr, was der Leistung von etwa 140 bis 150 zusätzlichen Windturbinen [PAGE 274] entspricht, die so oder so, aber einfach verzögert im Rahmen des Bewilligungsverfahrens gebaut würden. Ihren Bau wollen wir um zwei bis drei Jahre beschleunigen, damit sie spätestens im Jahr 2030 gebaut werden können.

Die Minderheit I (Jauslin) will auf die Leistung setzen. Das macht wenig Sinn, denn es braucht eine Produktion über den ganzen Winter. Es ist durchaus möglich, dass eine Windturbine für kurze Zeit eine hohe Leistung erbringt, aber während einer langen Zeit insgesamt zu wenig produziert. Deshalb müssen wir auf Terawattstunden setzen. Ich habe mich gerade informieren lassen, dass die Windturbinen auf dem Gotthard nicht die erwartete Produktion, aber in einzelnen Momenten eine hohe Leistung erbringen.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, auch diesen Minderheitsantrag abzulehnen und in allen Punkten dem Bundesrat und der Mehrheit der Kommission zu folgen.