preparatory:AB 319408
Atici Mustafa · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-05-03
Wortprotokoll
Ihre Kommission hat sich intensiv mit der Frage der Flugtransporte von Lebensmitteln auseinandergesetzt. In der Diskussion zeigte sich rasch, dass die Klimabelastung von Lebensmitteln weit über die Art und Weise des Transports hinausgeht und den gesamten Produktionszyklus betrifft.
Ihre Kommission empfiehlt Ihnen deshalb mit 14 zu 11 Stimmen, den Bundesrat zu beauftragen, die Einführung einer CO2-Etikette für Lebensmittel zu prüfen, also eine Deklarationspflicht zu deren gesamter Klimabelastung. Wegleitend waren folgende Argumente: Die Schweiz verpflichtete sich im Rahmen der Agenda 2030 der UNO zu nachhaltiger Entwicklung sowie zu nachhaltigen Konsum- und Produktionsmustern. Davon sind wir sehr weit entfernt. Mit einer CO2-Etikette für unverarbeitete Lebensmittel können wir zumindest die Transparenz erhöhen und so zu nachhaltigen Lieferketten beitragen.
Die Konsumentinnen und Konsumenten haben mit ihrem Kaufentscheid einen starken Hebel, um zur Reduktion der Treibhausgasemissionen beizutragen. Um die richtige Wahl treffen zu können, braucht es aber die entscheidenden Informationen. Leicht erkennbare Etiketten haben sich bewährt. Solche Etiketten sind beispielsweise bei den Haushaltsgeräten oder den Autos seit Jahren eingeführt und bei den Konsumentinnen und Konsumenten beliebt. Deshalb haben Coop mit Eco-Score und Migros mit M-Check auch Labels kreiert, die nebst anderem auch die Umweltbelastung von Nahrungsmitteln abbilden. Doch führt jeder Supermarkt sein eigenes System ein, so führt das zu Verwirrung. Wer kennt denn schon den feinen Unterschied zwischen den Labels von Coop und Migros? Es liegt deshalb im Interesse aller Konsumentinnen und Konsumenten, dass der Bund für eine einheitliche und leicht erkennbare Deklaration sorgt. Ein einheitliches Vorgehen verhindert den Wildwuchs. Nur[NB]so[NB]erhalten[NB]wir[NB]einen[NB]fairen Wettbewerb und mehr Nachhaltigkeit.
Andere Länder machen das auch; so ist Frankreich dabei, gestützt auf eine erfolgreiche Pilotphase von 2020 bis 2021, eine Lebensmitteldeklarationspflicht bezüglich des Umweltabdrucks einzuführen. [PAGE 842]
Eine CO2-Etikette für unverarbeitete Lebensmittel ist ein liberales Instrument: Die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten wird nicht eingeschränkt. Es handelt sich um kein Verbot und keine Diskriminierung. Die Freiheit bleibt gewahrt.
Die Erhöhung der Transparenz ist ein vergleichsweise kleiner Schritt, der mit wenig Kosten realisiert werden kann. Es gab auch Stimmen von Personen, die weiter gehen möchten. Darauf hat Ihre Kommission bewusst verzichtet.
Ihre Kommission hat auch geprüft, ob die CO2-Etikette mit dem WTO-Recht vereinbar ist. Die Antwort lautet klar ja. Wird nicht zwischen In- und Ausland unterschieden, wird auch niemand diskriminiert. Ebenso wenig gibt es neue Handelshemmnisse.
Die CO2-Etikette steht im Einklang mit unserer Wirtschaftsfreiheit. Sie erhöht den Wettbewerb und führt zu mehr Nachhaltigkeit. Das vorliegende Postulat liegt damit auf der gleichen Linie wie die Motion unserer ständerätlichen Schwesterkommission, die eine Deklarationspflicht von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden fordert. Beide Räte haben dieser Deklarationspflicht inzwischen zugestimmt. Die CO2-Etikette bildet dazu eine sinnvolle Ergänzung.
Eine Minderheit Ihrer Kommission lehnt das Postulat ab, weil sie am Nutzen zweifelt, Mehraufwand befürchtet, mehr Transparenz für überflüssig hält oder argumentiert, es werde schon freiwillig für Transparenz gesorgt. Zudem sei die Berechnung schwierig.
Das Kommissionspostulat berücksichtigt die meisten dieser Einwände, indem es dem Bundesrat nur einen Prüfauftrag erteilt. Das lässt Raum für eine pragmatische Umsetzung offen.
Ich ersuche Sie deshalb im Namen der Mehrheit Ihrer Kommission, das Postulat anzunehmen und so den Weg für eine CO2-Etikette für unverarbeitete Lebensmittel frei zu machen.