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preparatory:AB 320892

Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2023-06-05

Wortprotokoll

Das Problem der Diskriminierung ist eine der grössten Herausforderungen im Zusammenhang mit der Entwicklung der künstlichen Intelligenz. Der bestehende Rechtsrahmen im Bereich der Antidiskriminierung gilt auch im Falle von Diskriminierungen, die von KI-Systemen ausgehen. Stellvertretend seien genannt: das Gleichstellungsgesetz, das Behindertengleichstellungsgesetz und Artikel 261 des Strafgesetzbuchs. Letzterer stellt Diskriminierung und Aufruf zu Hass unter Strafe. Bei einer Entscheidung, die ausschliesslich auf einer automatisierten Bearbeitung von Personendaten beruht, sieht das neue Datenschutzgesetz zudem verschiedene Vorschriften zur Gewährleistung von Transparenz vor. Zu nennen ist etwa die Pflicht, die betroffene Person im Rahmen ihres Auskunftsrechts über die Logik, auf der die Entscheidung beruht, zu informieren. Dies kann dazu beitragen, allfällige Diskriminierungen zu erkennen.

Der Bundesrat verfolgt die Situation aufmerksam und wird bei Bedarf erneut prüfen, ob der derzeitige Rechtsrahmen genügt. Dabei berücksichtigt er auch die Arbeiten des "Committee on Artificial Intelligence" des Europarates, an denen sich die Schweiz aktiv beteiligt und die sich ebenfalls mit Diskriminierungsproblemen im Zusammenhang mit KI-Systemen befassen.

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