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preparatory:AB 323161

Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-06-14

Wortprotokoll

In der Vorlage sind mehrere Ausnahmen vom Systemwechsel vorgesehen, eine davon haben wir gerade vorhin gehört. Hier geht es um den sogenannten Ersterwerberabzug: Ab dem ersten Jahr sollen bis zu 10[NB]000 Franken Schuldzinsen abgezogen werden können, in den nachfolgenden Steuerjahren reduziert sich der maximal abziehbare Betrag um jeweils 10 Prozent. Die Idee dahinter ist die Förderung des selbstbewohnten Eigentums nach Artikel 108 unserer Bundesverfassung.

Ich persönlich bin dezidiert der Meinung, dass die Immobilien denjenigen gehören sollten, die sie nutzen und davon abhängig sind. Deshalb bin ich eine grosse Befürworterin des selbstbewohnten Eigentums, sei es in Form von Einzeleigentum oder in Form von genossenschaftlichem Wohneigentum. Es ist kein Zufall, dass die beiden Wohneigentumsformen im gleichen Satz der Bundesverfassung stehen und deren Förderung mit einem "sowie" verknüpft ist.

Was gut gemeint ist, ist aber nicht immer gut. Erstens ist der Ersterwerberabzug eine Steuersubvention nach dem[NB]Giesskannenprinzip: Auch jene Personen erhalten sie, die dies mitnichten nötig haben. Zweitens hilft sie denen nicht, die sie allenfalls nötig hätten. Denn, und da sind sich alle Ökonomen einig, jegliche Steuersubvention im Immobilienbereich wird in den Verkaufspreis sogenannt eingepreist. Der Grund ist ganz einfach: Es zählt die Tragbarkeit gemessen am Jahresnettoeinkommen im Verhältnis zu den realen Kosten, also den Hypothekarkosten, den Unterhaltskosten und den Steuerkosten. Wenn nun also die Steuerkosten durch den Ersterwerberabzug sinken, erhöht sich im gleichen Mass die Tragbarkeit und damit der Preis, den man für eine Immobilie gemäss dem individuellen Kriterium der Tragbarkeit bezahlen kann.

Es ist der gleiche Mechanismus wie bei den Zinsen: Tiefe Zinsen werden in die Immobilienpreise eingepreist und treiben die Immobilienpreise in die Höhe - Steuervergünstigungen wirken genau gleich. Das nennt man ein Nullsummenspiel [PAGE 1319] für die Ersterwerber und ein Verlustspiel für den Fiskus, dies ohne irgendeinen Nutzen, der dem gegenüberstehen würde.

In dem Sinne bitte ich Sie, diesen Unfug hier zu streichen. Vielmehr sollten wir uns zur wahren Förderung des selbstbewohnten Eigentums gemeinsam überlegen, wie wir die Immobilienpreise dämpfen könnten, statt treibende Massnahmen zu ergreifen. Über Jahrzehnte war es hier in diesem Land so, dass sich 40 Prozent der Mietenden hätten Wohneigentum leisten können, wenn sie es gewollt hätten. Heutzutage, seit 17 Jahren, können sich konstant 10 Prozent der Mietenden überhaupt noch Wohneigentum leisten. Das ist verfassungswidrig, das ist inakzeptabel. Da müssen wir gemeinsam irgendetwas tun, anstatt unnötige Giesskannensubventionen zu machen, die eins zu eins eingepreist werden und mit denen nicht das Ziel erreicht wird, für das sie eigentlich gedacht sind.