preparatory:AB 323438
Graber Michael · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-15
Wortprotokoll
Es freut mich, dass nach den zahlreichen Luftschlössern, welche dem UVEK entstammen - über eines davon stimmen wir ja am Sonntag ab -, nun endlich etwas Handfestes, etwas Konkretes vorliegt. Nach dem Nichteintreten auf eine absolut unbrauchbare Vorlage ist nun wirklich ein praxistaugliches Instrumentarium entstanden, welches vielen Bedürfnissen entspricht.
Es ist gelungen, die Interessen auszubalancieren und die verschiedenen Zielkonflikte - und deren gibt es ja viele - einigermassen in Einklang zu bringen. Je älter ich werde, desto mehr erkenne ich, wie wichtig Grundsätze sind. In dieser Gesetzesnovelle, in der RPG 2, wird ja sehr viel von Grundsätzen erzählt. Der Trennungsgrundsatz wird von allen Seiten ins Feld geführt, aber auch das Stabilisierungsziel und auch der Gebietsansatz. Selbstverständlich bestreiten wir[NB]keinen[NB]einzigen[NB]dieser[NB]Grundsätze und stehen insbesondere auch hinter dem Stabilisierungsziel und dem Gebietsansatz.
Aber ich habe auch andere Grundsätze, die wichtig sind. Artikel 3 der Bundesverfassung sagt, dass die Kantone souverän sind, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist. Das ist der Grundsatz des Föderalismus. Artikel 26 der Bundesverfassung zur Eigentumsgarantie sagt, dass das Eigentum gewährleistet ist. Artikel 75 der Bundesverfassung sagt, dass die Raumplanung den Kantonen und nicht dem Bund obliegt, dass der Bund lediglich die Grundsätze der Raumplanung festlegen darf. Wir gehen also auch von Grundsätzen aus. Aber diese sind teilweise anders, und sie sind wirklich auch in der Bundesverfassung verankert. Ich bitte Sie bei der Beratung dieses sehr wichtigen Gesetzes, das in der heutigen Form eine gute Lösung ist, sich diese auch immer vor Augen zu halten, bei jedem Detail, das Sie regeln, obwohl ja der Bund eben nur die Grundsätze regeln sollte.
Wir freuen uns, dass den regionalen Besonderheiten genügend Rechnung getragen wurde. Wir sind froh, dass der Föderalismus endlich etwas gestärkt wird und dass auch punktuell, beispielsweise bei der Einführung einer Verjährungsfrist für unrechtmässig erstellte Bauten von 30 Jahren, endlich auch die Eigentumsgarantie wieder respektiert wird - ein bisschen zumindest. [PAGE 1366]
Es ist für uns jedoch etwas unverständlich, dass es Kreise gibt, insbesondere seitens des Schweizer Bauernverbands, die die Pièce de Résistance, welche die Kommission zugegebenermassen knapp angenommen hat, bekämpfen. Mir kommt es manchmal ein wenig so vor, als setze sich der Schweizer Bauernverband in etwa gleich für die Bauern ein wie Wirtschaftsverbände für die Wirtschaft. Sie müssen den einzelnen Bauern anschauen, den einzelnen Grundeigentümer. Dieser kann oder kann eben nicht - je nachdem, ob dieser Artikel 24c Absatz 3bis dann durchkommt oder nicht - frei entscheiden, mit seinem Grundeigentum etwas zu tun oder es eben nicht zu tun. Das sind die Interessen der einzelnen Bauern, und diese sollten wir vor Augen haben. Wir sollten nicht die ganze Landwirtschaftszone als eine kollektivistische Kolchose sehen, wobei man dem einzelnen Grundeigentümer auf Generationen hinaus ein Recht entziehen kann.
Da möchte ich Sie doch bitten, der Kommissionsmehrheit zu folgen, denn ohne diesen Artikel 24c Absatz 3bis werden viele Probleme, die heute ausserhalb der Bauzone bestehen, weiterhin bestehen bleiben. Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen.
Ich habe zu Beginn von Grundsätzen gesprochen, und ich möchte auch noch mit etwas Grundsätzlichem schliessen. Es erstaunt mich doch einigermassen, dass die gleichen Kreise, welche jeweils für eine strikte Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet sind, sich mit Herzblut dafür engagieren, dass ohne rechtsstaatliche Verfahren unsere wunderschöne Landschaft mit Windrädern und Solarpanels zugepflastert werden kann - auch ausserhalb der Bauzone. Gleichzeitig wird einem Bergbauern verboten, ein Dachfenster einzubauen. Das verstehe ich schon vom Grundsatz her nicht. Der Druck auf die Landschaft ist doch ungleich höher, wenn sie in Zukunft mit Windrädern und Solarpanels verschandelt wird, als wenn es zu einer Umnutzung kommt, welche dem Landschaftsbild nicht abträglich ist. Bei der reinen Umnutzung bleibt das Gebäude bestehen. Wenn da etwas geändert wird, dann ist es für Sie ein Problem; im Grossen aber erkennen Sie den Zusammenhang offenbar nicht.
Schützen wir also die Landschaft, aber vergessen wir die Menschen nicht.