preparatory:AB 325154
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-14
Wortprotokoll
Zu Artikel 16 Absatz 5: Die konkrete Umsetzung des Vorrangs der Landwirtschaft ausserhalb der Bauzonen bezüglich Erleichterungen von den Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes zu den Geruchs- und Lärmimmissionen wurde vom Nationalrat in diesem neuen Absatz 5 von Artikel 16 RPG geregelt. Der Ständerat hatte dafür eine Änderung des Umweltschutzgesetzes vorgesehen, nämlich in Artikel 13 Absatz 3. Die UREK-S schliesst sich der nationalrätlichen Fassung weitgehend an. Einzig das Wort "möglich" wird durch das Wort "zulässig" ersetzt. Die Bestimmung wird dadurch graduell klarer und kräftiger.