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preparatory:AB 326962

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-21

Wortprotokoll

Hier geht es um die Frage der Verkaufsförderung und damit wahrscheinlich um den umstrittensten Mehrheitsantrag. Ich versuche kurz, die Ausgangslage zu erörtern: Der Bundesrat ist der Meinung, dass der Verkauf von Tabakprodukten durch mobiles Verkaufspersonal an öffentlich zugänglichen Orten, die von Minderjährigen besucht werden können, verboten sein [PAGE 859] soll. Das heisst, dass ein Tabakprodukt nicht mehr, zum Beispiel durch Hostessen, auf der Allmend angepriesen werden darf. Es ist auch nicht mehr erlaubt, dass Angestellte einer Tabakfirma vor oder hinter einem Kiosk für ein Produkt werben. Noch erlaubt wäre aber zum Beispiel, dass Kioskpersonal ein Produkt anpreist. In jedem Fall dürften die Produkte nur Erwachsenen angepriesen werden, da im Tabakproduktegesetz ein Verbot der Abgabe an Minderjährige verankert ist.

In der Kommission hat man versucht, einen Kompromiss zu finden, der der betroffenen Branche etwas entgegenkommt. Herausgekommen ist jedoch ein Antrag, der restriktiver ist als jener des Bundesrates. Die Mehrheit schlägt dem Ständerat nun eine Lösung vor, die es auch dem Verkaufspersonal, also zum Beispiel Kioskbetreibern, verbietet, aktiv auf erwachsene Kunden zuzugehen und Verkaufsförderung zu betreiben. Dieser Antrag setzte sich ganz knapp - mit Stichentscheid des Präsidenten - durch. Die Minderheit Hegglin Peter hingegen möchte die Verkaufsförderung nach wie vor erlauben, da sie sich ja sowieso nur an Erwachsene richten darf. Der Vertreter der Minderheit wird hier noch die Möglichkeit haben, seinen Standpunkt zu erläutern.