preparatory:AB 32739
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-11
Wortprotokoll
Wie Sie von unserem Kommissionspräsidenten gehört haben, hat Ihre Kommission einstimmig beschlossen, diese Protokolle nicht zu ratifizieren. Was er aber nicht gesagt hat - vielleicht habe ich auch nicht gehört, dass er es gesagt hat -: Es gab drei Enthaltungen. Ich gehöre zu denjenigen, die sich der Stimme enthalten haben. Ich werde Ihnen sagen weshalb; ich werde Ihnen auch ausführen, weshalb ich heute der Meinung bin, dass wir dem Antrag Maissen zustimmen sollten, das Ganze noch einmal an die Kommission zurückzugeben.
Als Mitglied der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz bin ich eigentlich der Meinung, dass diese Protokolle zu ratifizieren sind. Die eloquent vorgetragenen völkerrechtlichen Einwendungen der Juristen in der Kommission - Sie haben eben Kollege Schweiger gehört - haben mich beeindruckt und auch verunsichert; ich gebe das gerne zu. Ich hatte im Nachhinein Zeit, mir die ganzen Fragen noch einmal zu überlegen, mich noch einmal kundig zu machen, und ich bin heute wiederum der Meinung, der ich immer war: Wir sollten in der Kommission all diese Fragen zumindest noch einmal gründlich überlegen. Weshalb?
Auf der einen Seite steht der Bundesrat, der wohl noch manche Abklärung treffen und manches Gutachten erstellen lassen kann: Sie werden wohl alle bestätigen, dass diese Protokolle der Alpenkonvention keine Anpassungen der schweizerischen Gesetzgebung erfordern. Auf der anderen Seite stehen die acht UREK-Mitglieder, Teile der Wirtschaft, der Schweizerische Gewerbeverband und die Automobilverbände, die sich gegen die Ratifizierung sträuben und vor Fremdbestimmung warnen. Persönlich bin ich der Ansicht, dass möglicherweise die Chancen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Alpenraum zu wenig erkannt werden. Auch fehlen mir klare Bekenntnisse von wichtigen Entscheidungsträgern, die Alpen nicht nur nutzen, sondern auch schützen zu wollen.
Die ablehnende Haltung löst vielerorts Unverständnis aus: Schliesslich haben sich die Schweizer Vertreter bei den über zehn Jahre dauernden Verhandlungen um die Alpenkonvention sehr engagiert. Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz hat mit einer Sensibilisierungskampagne der Bevölkerung vor Ort dargelegt, wie Bergdörfer, die Mitglied beim Gemeindenetzwerk Allianz in den Alpen sind, in modellhaften Projekten die Alpenkonvention erfolgreich umsetzen und die einheimische Bevölkerung für eine ausgewogene Entwicklung ihres Lebensraumes gewinnen können.
Die Veranstaltungen seien, so wurde mir versichert, allesamt positiv verlaufen. Die unschlüssigen oder zweifelnden Zuhörerinnen und Zuhörer konnten durchaus vom Nutzen der Protokolle überzeugt werden. Nach eingehender Sichtung der verschiedenen Kritiken gegen die Ratifizierung der Protokolle im Nachgang zur UREK-Sitzung vom 11. November muss ich feststellen, dass meines Erachtens kaum sachliche Gründe gegen eine Ratifizierung der Protokolle sprechen.
Vielmehr habe ich den Eindruck erhalten, dass hier eine Stellvertreterdiskussion über den Sinn von völkerrechtlichen Verträgen geführt wird. Hier darf ich aber an Artikel 5 der [PAGE 140] Bundesverfassung erinnern, mit welchem Bund und Kantone ausdrücklich verpflichtet werden, das Völkerrecht zu beachten. Die Schweiz hat als kleines Land im Herzen Europas durchaus ein Interesse daran, völkerrechtliche Verträge abzuschliessen. Zahlreiche Verträge gingen daher bereits durch dieses Parlament, ohne dass sie je einmal infrage gestellt wurden.
So lehnt sich das Streitbeilegungsprotokoll in seiner Essenz an das Europäische Abkommen zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten an, welches von der Schweiz bereits 1965 ratifiziert wurde. Gleichwohl wird geltend gemacht, dass mit der Ratifizierung der Protokolle unser Land bzw. die Alpenregionen künftig fremdbestimmt würden. Dies ist sachlich für mich schwierig nachzuvollziehen. Die Bestimmungen der Alpenkonvention und ihrer Protokolle gehen nicht über diese Rechtsordnung hinaus; es besteht somit kein zusätzlicher rechtlicher Anpassungsbedarf via Alpenkonvention.
Nun wurde auch dargelegt, die Schweiz könne künftig ihr eigenes Recht nicht mehr abändern. Heisst das etwa konkret, dass man eines Tages das verfassungsmässige Gebot der nachhaltigen Entwicklung über Bord werfen will? Dass man die Pflicht, umweltschonend zu bauen, einschränken will? Wenn wir zu Protokollinhalten, die für andere Länder - im Gegensatz zur Schweiz - tatsächlich eine Novität darstellen, hier und heute Nein sagen, könnte dies auch ein Nein zu wesentlichen Postulaten der nachhaltigen Entwicklung sein, für die sich die schweizerische Bevölkerung aussprach.
Ein Wort noch zur Darlegung, die Gemeindeautonomie werde eingeschränkt. In Artikel 7 des Protokolls über Raumplanung und nachhaltige Entwicklung wird ausdrücklich die Beteiligung der Gebietskörperschaften von der jeweils geltenden staatlichen Ordnung abhängig gemacht. So werden die unmittelbar betroffenen Gebietskörperschaften in den verschiedenen Stadien der Vorbereitung und der Umsetzung unter Wahrung ihrer Zuständigkeit im Rahmen der geltenden staatlichen Ordnung beteiligt werden. Das heisst zumindest für mich nichts anderes, als dass dort, wo die Gemeindeautonomie hoch ist, diese eben auch massgeblich ist.
Nun noch kurz zwei Antworten auf die Fragen, die Herr Schweiger aufgeworfen hat, bzw. zu drei seiner Beispiele. Zur Frage betreffend Umnutzung nicht mehr genutzter Bauten: Gemäss Artikel 12 Absatz 2 des Tourismusprotokolls sollen nicht mehr gebrauchte Anlagen entfernt werden, wie Sie von Herrn Schweiger gehört haben. Diese Praxis gibt es bei uns seit Jahren auf eidgenössischer und auf kantonaler Ebene. "Nicht gebraucht" bedeutet aber "nicht mehr nutzbar". Das heisst, nach Raumplanungsrecht kann in jedem Fall die Möglichkeit, ob eine Baute weiter genutzt werden kann und darf, geprüft werden. Hier gelten wie oben die Artikel 7 und 4 des Raumplanungsprotokolls, welche die jeweils geltende staatliche Ordnung, das heisst in diesem Fall das eidgenössische und kantonale Raumplanungsrecht, voraussetzen.
Auch der Hinweis auf den Wolf, Kollege Schweiger, den man aufgrund der Alpenkonvention zu schützen habe, entbehrt nach meiner Ansicht der sachlichen Grundlage. Artikel 14 des Protokolls über Naturschutz und Landschaftspflege verlangt, dass die Vertragsstaaten die einheimische Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten haben. Dies ist bei uns ein Verfassungsziel - Artikel 78 Absatz 4 der Bundesverfassung.
Im Weiteren müssen die Vertragsstaaten innert einer Frist die Tier- und Pflanzenarten bestimmen, welche nicht mehr gejagt, entnommen oder gestört werden dürfen. Auch hier führt die Schweiz seit bald zwanzig Jahren eine Artenschutzliste. Will die Schweiz diesen Bezug auf einzelne Arten ändern, so kann sie entsprechende Vorbehalte jederzeit in begründeter Weise anbringen. Schliesslich verlangt die Motion Maissen 01.3567 ja auch eine Abänderung der Berner Konvention. Es scheint - Sie verzeihen mir -, dass man mit den Argumenten gegen die Protokolle eher auf die schweizerische Gesetzgebung und Praxis schiesst als auf die Alpenkonvention.
Aus diesem Grund bin ich der Meinung, dass sich die zuständige vorberatende Kommission des Ständerates nochmals mit den sich stellenden Fragen auseinander setzen sollte. Dies gibt uns die Möglichkeit, uns noch einmal vertieft in die Protokolle einzuarbeiten, um möglicherweise zum Schluss zu kommen, dass zumindest einige Protokolle doch zu ratifizieren sind.
In diesem Sinne bin ich für Eintreten und Rückweisung an die Kommission.