Lexipedia

preparatory:AB 327719

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-09-26

Wortprotokoll

Es gibt eigentlich zwei Fälle. Die Spezialisten sagen mir, dass der erste Fall, den ich genannt habe, häufiger vorkommt, und in diesem Fall würde es die Sanierung eher behindern. In erster Linie geht es hier ja um die bessere Nutzung bestehender Zweitwohnungen. Es geht darum, dass Zweitwohnungen abgebrochen und mit 30 Prozent zusätzlicher Hauptnutzfläche wieder aufgebaut werden können. Wir als Bundesrat sagen einfach, die zusätzlichen 30 Prozent sollen aber Erstwohnungen sein - nur die 30 Prozent.

Nehmen wir einmal an, Sie haben elf bestehende Zweitwohnungen, Sie brechen diese ab und erweitern die Hauptnutzfläche um 30 Prozent. Danach haben Sie insgesamt zwölf Wohnungen. Gemäss dem Einzelantrag Munz müssen dann sechs Wohnungen als Erstwohnungen genutzt werden, während gemäss dem bundesrätlichen Antrag nur eine Wohnung als Erstwohnung genutzt werden muss.

Es gibt natürlich auch den zweiten Fall: Wenn Sie nur Erstwohnungen haben und diese erweitern, dann können Sie gemäss dem Einzelantrag Munz danach die Hälfte als Zweitwohnungen umnutzen. In diesem Fall wäre das förderlich, dann hätten Sie mehr Zweitwohnungen. Ich denke[NB]aber,[NB]der[NB]erste[NB]von[NB]mir geschilderte Fall tritt deutlich häufiger ein.

Deshalb beantrage ich Ihnen, den Einzelantrag Munz abzulehnen. Die Umsetzung in der Praxis wäre auch sehr komplex.