preparatory:AB 328510
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-28
Wortprotokoll
Ich danke dem Berichterstatter für die präzise Darlegung unserer Diskussion in der Kommission. Mir scheint wichtig, noch zwei, drei Dinge hier im Saal vorzutragen. Wir haben ja quasi eine Vernehmlassung des Berichtsentwurfes des Bundesrates gemacht. Die Kommission hat dabei zwei, drei Punkte eingegeben, die der Bundesrat auch aufgenommen hat. Dafür möchte ich danken.
Der erste Punkt betraf die Frage der Positionierung der EU als geostrategischer Akteur. Wir haben zunehmend festgestellt, auch als Rechtsetzungsbehörde dieses Landes, dass die EU ihre Rolle als Rechtsetzungsmacht immer deutlicher spielen will. Wir haben ein aktuelles Beispiel betreffend den Umgang mit drittstaatlichen Subventionen, wo die EU klar sagt, dass sie alle drittstaatlichen Subventionen, die den Binnenmarkt berühren, auch auf den Radar nehmen will. Das betrifft auch die Schweiz.
Ein weiteres Thema haben wir im Bereich der Freihandelspolitik, wo sich die EU immer stärker als internationaler Standardsetzer gebärdet. Das ist auch eine Chance für die Schweiz - Stichwort Mercosur.
Wir haben hier das Datenschutzgesetz beraten und haben gesehen, dass die EU, auch wenn wir kein Binnenmarktabkommen haben, indirekt und direkt unsere Rechtsetzungsspielräume berührt. Wir haben die Umweltpolitik, Stichwort Green Deal, welche uns sehr stark tangiert. Diese Wechselwirkungen sind im Bericht nun sehr gut dargestellt. Das ist, glaube ich, für die nächste Zukunft ein sehr wichtiges Thema. Darüber können wir nicht hinwegsehen.
Zweitens scheint es mir jetzt auch klarer zu sein, wie der Bundesrat die Frage der Streitbeilegung sieht. Wir hatten in einer ersten Version hierzu eigentlich eher indirekte Aussagen. Ich glaube, es ist nun im Bericht klar und deutlich dargestellt, dass in der Rechtsprechung für die Auslegung des Schweizer Rechts die Schweizer Gerichte, darunter natürlich das Bundesgericht, zuständig sind und dass innerhalb des EU-Binnenmarktes, wo es um EU-Recht geht, die Auslegungshoheit beim EuGH liegt. Diese Klarheit ist jetzt im Bericht vorhanden. Ich glaube, das ist auch ein Eckpunkt, den wir realistischerweise bei unseren strategischen Überlegungen in der Europapolitik berücksichtigen müssen.
Schliesslich habe ich auch gesehen, dass der Bereich Horizon Europe im Bericht deutlicher verankert ist, indem klar gesagt wird, dass eine gesicherte Teilnahme an Horizon Teil eines Verhandlungspakets werden wird. Dass die EU das so zugesichert hat, ist für unsere weitere Beurteilung dieses Dossiers ebenfalls wesentlich.
Persönlich bin ich nach wie vor der Meinung, dass wir in der Schweiz die Diskussion über das Wesen der Binnenmarktverträge etwas realistischer führen sollten. Wir haben uns angewöhnt, eigentlich schon in den Neunzigerjahren, dass wir beim bilateralen Weg von binnenmarktähnlichen Verhältnissen sprechen, dass wir von Rechtsangleichung sprechen. Ich glaube, das ist etwas Schönfärberei. Binnenmarktabkommen sind bei Licht betrachtet eigentlich Übernahmen des EU-Rechts, immer unter Berücksichtigung gewisser Ausnahme- und Schutzklauseln. Denken Sie an das Landverkehrsabkommen - Stichwort Vierzigtonner -, denken Sie an andere Ausnahmen, beispielsweise im Bereich der Personenfreizügigkeit, wo wir intensive Diskussionen haben, just jetzt wieder im Rahmen der Sondierungsgespräche. Insgesamt müssen wir uns einfach auch bewusst werden, dass unsere Binnenmarktabkommen letztlich weitestgehend Übernahmen von EU-Recht sind. Darum ist auch die Auslegungskompetenz des EuGH hier logischerweise mit eingeschlossen.
Schlussendlich komme ich noch zu einem weiteren wichtigen Punkt, der sich auf die aktuelle Sondierung bezieht: Ich glaube, dass bei allem Positiven, das man aus diesen Sondierungsgesprächen hört, immer noch etwas unklar bleibt. [PAGE 967] Es ist die Frage, wie die Architektur dieses Paketansatzes[NB]schlussendlich[NB]aussieht. Was meine ich damit? Es geht letztlich um die Frage, wie diese Abkommen mit der Anschlussgesetzgebung im schweizerischen Recht hier auf den Tisch des Hauses kommen. Gibt es hier separate Beschlüsse? Oder gibt es einen Paketbeschluss, zu dem man Ja oder Nein sagen kann? Das hat logischerweise auch eine Auswirkung auf[NB]die[NB]Frage,[NB]wie[NB]eine[NB]mögliche Abstimmungsfrage aussieht.
Hier geht es um sehr strategische Themen. Denken Sie an die Frage, ob ein Stromabkommen Teil des Paketes ist oder nicht. Wenn wir das integral als Teil des Paketes haben und nur Ja oder Nein sagen können, dann hat eine solche Diskussion hier im Hause und natürlich auch im Rahmen der Volksabstimmung eine andere, neue Dynamik. Diese Frage des Paketansatzes bzw. die rechtliche Architektur dieses Paketansatzes ist nach wie vor offen; diese halte ich für sehr wichtig. Natürlich ist es klar, dass es aus Sicht der Schweiz gut wäre, wenn wir hier nicht eine einzige Beschlussfassung hätten, sondern dass wir eben auch separat, beispielsweise zu einem Stromabkommen, Ja oder Nein sagen könnten. Selbstredend ist es auch klar, dass ein Stromabkommen nur kommt, wenn wir auch die institutionellen Aspekte geregelt haben.
Ich komme zum Schluss. Auf Seite 45 hält der Bundesrat hinsichtlich der Zukunft des bilateralen Wegs unmissverständlich fest: "Folgenschwer ist die Position der EU, gegenseitige Anliegen nicht mehr in der bisherigen Art und Weise behandeln zu wollen. Während der Verhandlungen über das institutionelle Abkommen vertrat die EU die Haltung, keine neuen Binnenmarktabkommen mit der Schweiz mehr abzuschliessen, solange keine für sie zufriedenstellende institutionelle Regelung vorliegt."
Ja, das ist in der Tat folgenschwer, zumal weit und breit - dessen müssen wir uns einfach bewusst sein - keine andere europapolitische Option zur Verfügung steht, die auch mehrheitsfähig ist: weder ein EU-Beitritt noch ein EWR-Beitritt noch ein Zurückfallen auf den reinen Freihandelsstatus. Darum schreibt der Bundesrat am Schluss seines Berichtes zu Recht: "Die Erfolge von damals" - er meint damit die Verhandlungen zu den Bilateralen I und II und deren erfolgreiche Umsetzung in der Schweiz - "waren möglich dank der Mitwirkung der massgeblichen Akteure in der Schweiz. Auch heute, rund zwei Jahrzehnte später, braucht es Kompromissbereitschaft, Pragmatismus und Lösungsorientierung." Das schreibt der Bundesrat, und eigentlich ist dem nichts beizufügen.
Es ist zu hoffen, dass wir nach den Wahlen pragmatische Kompromisse finden, weil die Frage nach der Zukunft der Schweiz in Europa eine sehr zentrale Frage ist. Wir müssen den bilateralen Weg konsolidieren, weiterentwickeln und auf lange Sicht absichern.